Wenn aus einem geerbten Haus über die Jahre ein wertvolleres Haus wird, kann das bei einer Scheidung zu Streit führen
Auch der Hund gilt bei einer Scheidung als Besitz, Umgangsregeln wie bei Kindern gibt es nicht
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Liebe und Geld
Brauchen wir einen Ehevertrag?
Was passiert mit Haus, Unternehmen, Schulden oder Erbschaften, wenn eine Ehe scheitert? Notarin Kristina Cyglakow erklärt, welche Regeln Paare besser frühzeitig festlegen sollten
Lena Uphoff
13.09.2026
7Min

chrismon: Im Ehevertrag geht es in der Regel um eine mögliche Trennung. Wer kurz vor der Hochzeit steht, möchte doch eigentlich nicht über eine mögliche Scheidung sprechen.

Kristina Cyglakow: Das stimmt, viele Paare beschäftigen sich deshalb überhaupt nicht damit. Sie glauben, die gesetzliche Regelung werde schon passen und machen keinen Ehevertrag. Oft kommt das Thema erst auf den Tisch, wenn Vermögen im Spiel ist.

Dr. Kristina Cyglakow ist NotarinPrivat

Kristina Cyglakow

Kristina Cyglakow ist promovierte Juristin. Sie arbeitet als Notarin in Vilseck und Auerbach in Bayern.

Das Gesetz sieht eine klassische Zugewinngemeinschaft vor, in der das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen geteilt wird. Für welchen Fall ist das denn geeignet?

Zum Beispiel, wenn einer arbeitet, während der andere sich um die Kinder kümmert und den Haushalt macht. Der Gedanke dahinter: Wenn eine Person viel Vermögen aufgebaut hat, dann oft deshalb, weil die andere ihr den Rücken freigehalten hat. Ganz konkret schaut man sich an: Wie viel Vermögen haben die Eheleute bei der Heirat und wie viel haben sie bei der Scheidung? Daraus ergibt sich jeweils der Zugewinn. Am Ende wird der Unterschied zwischen den jeweiligen Zugewinnen ausgeglichen. Einer muss dem anderen also gegebenenfalls etwas zahlen.

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In welchen Fällen würden Sie zu einer anderen Regelung raten?

Bei Scheidungsverfahren kommt es oft darauf an, wie viel Vermögen zu bestimmten Zeitpunkten wert ist. Das zu bewerten, kann bei Immobilien oder Unternehmen besonders schwierig sein. Viele denken beispielsweise, ein geerbtes Haus falle komplett in den Zugewinnausgleich. Das stimmt nicht. Wenn ich etwas erbe oder von meiner Familie geschenkt bekomme, fällt der ursprüngliche Wert grundsätzlich nicht in den Zugewinn. Spannend wird es aber bei der Wertsteigerung.

Wenn aus einem geerbten Haus über die Jahre ein viel wertvolleres Haus wird, kann genau das zu Streit führen.

Absolut. Stellen wir uns vor, jemand bringt ein Wohnhaus mit in die Ehe. Das zählt zum Anfangsvermögen. Vielleicht steht es in München und die Preise sind durch die Decke gegangen. Dann stellt sich die Frage: Wie viel ist das Haus heute wert? Und wenn man sich streiten will, kann man darüber vor Gericht sehr lange streiten, zum Beispiel, weil der andere Ehepartner auch viel Geld und Arbeit in das Haus gesteckt hat. Genau deshalb kann ein Ehevertrag hilfreich sein. Man kann festhalten, welches Vermögen am Anfang vorhanden war. Man kann Pauschalen vereinbaren. Oder man regelt, dass bestimmte Dinge wie etwa eine Immobilie oder ein Unternehmen ganz außen vor bleiben.

"Ein Paar muss sich erst einmal finanziell ein bisschen nackig machen"

Kristina Cyglakow

Es klingt, als gäbe es nicht die eine richtige Lösung.

Die gibt es tatsächlich nicht. Wenn ein Paar zu mir kommt, muss man sich erst einmal finanziell ein bisschen nackig machen: Was verdienen beide? Wie sieht die Lebensplanung aus? Wer bleibt vielleicht bei den Kindern zu Hause? Welches Vermögen gibt es schon? Welches erwarten die beiden vielleicht in Zukunft? Erst dann kann man überlegen, welche Regelung passt, denn die Lebens- und Vermögensumstände jedes Ehepaares sind individuell.

Was gehört zu den häufigsten Irrtümern?

Viele denken durch die Ehe: "Jetzt gehört uns alles zusammen." Dazu zählen etwa das Haus, das Geld auf dem Konto oder der Betrieb. Aber so funktioniert die gesetzliche Regelung nicht. Genauso wenig stimmt die Vorstellung, Ehepartner würden automatisch für die Schulden des anderen haften.

Ich hatte einmal eine Frau, die große Angst hatte, weil ihr Mann spielsüchtig geworden war und hohe Schulden hatte. Sie war überzeugt, jetzt für alles mithaften zu müssen. Durch eine Heirat wird man aber nicht automatisch zu einer Person. Das Vermögen bleibt vielmehr getrennt und es gibt bei Scheidung eben nur einen Geldausgleich.

Gibt es einen Fall, in dem beide haften müssen?

Eine Haftung besteht, wenn beide Ehegatten die Schuld gemeinsam übernommen haben – etwa bei einem gemeinsamen Kredit – oder wenn einer ausdrücklich die Haftung für die Verbindlichkeiten des anderen übernommen hat, beispielsweise durch eine Bürgschaft.

Einseitige Schulden können allerdings beim Zugewinnausgleich eine Rolle spielen. Hat ein Ehegatte viel Vermögen aufgebaut, dafür aber auch Schulden aufgenommen, vermindern diese Schulden den Zugewinn. Das sollte deshalb bei der Bewertung berücksichtigt werden.

Ein Partner mit einem Unternehmen vereinbart mit dem anderen im Ehevertrag, dass das Unternehmen außen vor bleibt. Wie kann der ausgeschlossene Partner das im Scheidungsfall wieder anfechten? Oder geht das nicht mehr?

Eine einfache Anfechtung des Ehevertrags dürfte in den meisten Fällen ausscheiden, wenn der Vertrag nicht unter Ausnutzung einer Zwangslage zustande gekommen ist. Die Gerichte prüfen aber auch, ob sich die Ehepartner im Scheidungsfall noch auf den Ehevertrag berufen können. Das kann ausgeschlossen sein, wenn sich die Lebenssituation wesentlich verändert hat und der Vertrag dadurch zu einer unzumutbaren Benachteiligung eines Ehegatten führt.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Hätten die Ehegatten gewusst, dass sie entgegen der ursprünglichen Planung doch Eltern werden, hätten sie manche Regelungen vielleicht anders getroffen, weil sie einen Ehegatten unverhältnismäßig stark belasten. Die Gerichte prüfen dabei die einzelnen Regelungen sehr genau. Vereinbarungen zum Zugewinn sind dabei nur selten unzulässig. Beim Versorgungsausgleich, also der Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche, oder beim Ehegattenunterhalt gelten dagegen strengere Maßstäbe.

Wichtig ist daher, den Ehevertrag regelmäßig zu prüfen und zu überlegen, ob er noch zur aktuellen Lebenssituation passt.

Was passiert, wenn einer während des Scheidungsjahrs im Lotto gewinnt?

Das kommt auf den Zeitpunkt an: Wenn dem anderen Ehegatten der Scheidungsantrag zugestellt wurde, fällt der Gewinn nicht mehr in den Zugewinnausgleich. Erfolgt der Gewinn vorher, wird er beim Zugewinn berücksichtigt. Den Scheidungsantrag kann man jedoch in der Regel erst dann stellen, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist.

Wer bekommt im Scheidungsfall die Haustiere? Darüber wird ja oft gestritten.

Tiere sind juristisch betrachtet, auch wenn es etwas hart klingen mag, wie andere Vermögensgegenstände zu behandeln. Es kommt also darauf an, wem das Tier gehört. Derjenige behält es. Gehört das Haustier beiden gemeinsam, muss eine Einigung gefunden werden. Umgangsregelungen wie bei Kindern sieht das Gesetz aber nicht vor. Vertraglich kann man solche Regelungen jedoch festhalten.

Kann man auch persönliche Regeln aufstellen und in den Ehevertrag aufnehmen? So was wie: Wenn du fremdgehst, musst du mir zur Strafe die Ferienwohnung überlassen.

Ein Ehevertrag ist kein Regelbuch für die Partnerschaft und auch kein "Sanktionskatalog" für unerwünschtes Verhalten. Er regelt in erster Linie die vermögensrechtlichen Folgen der Ehe. Zwar gilt auch für Eheverträge grundsätzlich die Vertragsfreiheit, so dass Paare auch Vereinbarungen über ihre persönliche Lebensführung treffen können. Problematisch wird es aber, wenn solche Regeln durch Vertragsstrafen oder andere Sanktionen einklagbar werden sollen. Das Gesetz sieht beispielsweise nicht vor, eine eheliche Treuepflicht gerichtlich durchzusetzen. Eine Regelung, die Untreue mit einer Vertragsstrafe belegt, wäre daher vermutlich unwirksam. Außerdem stellt sich die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, das persönliche Verhalten der Ehegatten mit Vertragsstrafen steuern zu wollen.

Können fehlende Regelungen richtig teuer werden?

Ja. Denken Sie an jemanden, der eine Praxis aufgebaut hat. Er steckt sein Herz hinein, beschäftigt viele Mitarbeiter, macht den Betrieb immer erfolgreicher. Wenn es dann keinen Ehevertrag gibt und am Ende ein sehr hoher Zugewinn entstanden ist, muss dieser ausgeglichen werden. Im schlimmsten Fall muss Vermögen – also vielleicht sogar die Praxis – verkauft werden, um die Ausgleichszahlung leisten zu können.

"Man sollte diese Dinge besprechen, solange man sich gut versteht"

Kristina Cyglakow

Klingt nach einem Argument für einen Ehevertrag. Trotzdem sagen viele: Wenn wir so etwas brauchen, fehlt doch das Vertrauen.

Das höre ich oft. Dann sage ich: Nur weil Sie keinen Ehevertrag schließen, leben Sie nicht in einem regelungsfreien Raum. Sie haben dann einfach die gesetzlichen Regeln. Die Frage ist also nicht, ob es Regeln gibt, sondern ob die gesetzlichen Regeln zu Ihrer Situation passen.

Kann ein Ehevertrag sogar ein Liebesbeweis sein?

Ja, durchaus. Am Ende ist die Ehe rechtlich gesehen ein Vertrag. Ich finde spannend, dass wir bei vielen anderen Verträgen seitenlange Informationen unterschreiben. Bei der Ehe wissen viele Menschen dagegen erstaunlich wenig darüber, was rechtlich eigentlich passiert. Sich darüber zu informieren, nimmt der Ehe nichts weg. Im Gegenteil: Man kann gemeinsam überlegen, wie man fair miteinander umgehen möchte, auch für den Fall, dass das Leben anders verläuft als geplant.

In welchem Fall würden Sie stutzig werden?

Wenn jemand sagt: Das Unternehmen soll komplett geschützt werden und der andere soll gar nichts bekommen. In solchen Fällen sprechen wir über Kompensationen. Man kann zum Beispiel eine Pauschale vereinbaren. Oder eine Zahlung nach Ehejahren. Oder man berücksichtigt die Zeit, in der jemand wegen der Kinder nicht Vollzeit arbeiten konnte. Es gibt viele Möglichkeiten.

Was passiert, wenn der Partner überraschend verstirbt?

Viele denken beim Ehevertrag nur an eine Trennung. Dabei sollte man immer auch den Todesfall mitdenken. Ein riesiger Irrglaube lautet: Wenn wir verheiratet sind, erbt mein Partner automatisch alles. Das stimmt nicht. Je nach Situation erben auch Kinder oder sogar die Eltern mit. Dann kann es passieren, dass man sich das Haus plötzlich mit den Schwiegereltern teilt. Neben einem Ehevertrag kann also auch eine erbrechtliche Regelung durch ein Testament oder einen Erbvertrag angezeigt sein.

Wenn Sie Paaren kurz vor der Hochzeit einen Rat geben müssten: Welcher wäre das?

Lassen Sie sich einfach einmal aufklären. Manchmal kommt man danach sogar zu dem Ergebnis, dass man gar keinen Ehevertrag braucht. Das sage ich oft genug. Aber fast jedes Paar sollte sich mit seiner rechtlichen Situation beschäftigen, sei es für den Todesfall, oder etwa Vollmachten für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann. Man sollte diese Dinge besprechen, solange man sich gut versteht. Das ist fast immer einfacher als später.

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