Embryonenschutzgesetz
Verbieten heißt auslagern
Ein Verbot hält Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch nicht von Leihmutterschaft und Eizellspende ab, sondern verlagert sie ins Ausland. Eine regulierte Zulassung in Deutschland könnte Frauen besser schützen
Schwangere Frau im Gegenlicht
Der Wunsch nach einem Kind kann existenziell sein
Javier Zayas Photography/Getty Images
Lena Uphoff
23.07.2026
3Min

Zu Recht ist der CDU-Fraktionschef Jens Spahn zurückgetreten. Doppelmoral zerstört die Glaubwürdigkeit. Etwas Positives hat die Aufregung darum aber doch: Endlich wird über das Thema Leihmutterschaft und Eizellspende neu diskutiert. Um es gleich vorab zu sagen: Einfache Antworten gibt es nicht. Leihmutterschaft kann Menschen den Wunsch nach einer Familie erfüllen und zugleich das Risiko bergen, dass Frauen für den Kinderwunsch fremder Menschen ausgebeutet werden.

Das 35 Jahre alte, restriktive Embryonenschutzgesetz bildet die gesellschaftlichen Realitäten nur unzureichend ab und nimmt das Leid nicht ernst, das Paaren durch einen unerfüllten Kinderwunsch entsteht. Es verhindert Leihmutterschaft und Eizellspende auch nicht, sondern verlagert sie lediglich ins Ausland. Deutschland sollte deshalb endlich zeitgemäßere Regelungen schaffen.

Das Embryonenschutzgesetz stammt aus einer Zeit, in der der Gesetzgeber die Aufspaltung von genetischer und austragender Mutterschaft grundsätzlich vermeiden wollte. Das Argument damals: Das Kind könne Schwierigkeiten mit seiner Identität bekommen. Das Gleiche wäre allerdings auch bei einer Samenspende der Fall – diese ist in Deutschland erlaubt. Zudem bestätigen mittlerweile Langzeitstudien zu Kindern nach Eizellspenden diese Annahme nicht.

Nun könnte man argumentieren, dass die körperlichen Strapazen bei einer Eizellspende erheblich größer sind als etwa bei einer Samenspende. Wer eine Eizelle spendet, muss sich einer mehrwöchigen Hormonstimulation unterziehen, damit die Eierstöcke mehrere Eizellen produzieren. Anschließend werden diese unter lokaler Betäubung oder Kurznarkose entnommen.

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Befürworter des Verbots verweisen auf das Risiko medizinischer Komplikationen. Doch zum einen ist das Risiko insgesamt gering. Zum anderen lässt sich daraus nicht zwingend ein Verbot ableiten. Denn auch in anderen Bereichen dürfen Erwachsene nach umfassender Aufklärung selbst entscheiden, ob sie medizinische Eingriffe vornehmen lassen.

Warum sollte dieses Prinzip ausgerechnet bei der Eizellspende nicht gelten? Wenn man dieser Logik der Selbstgefährdung folgt, müsste man auch Schönheitsoperationen, etwa das Einsetzen von Brustimplantaten, verbieten. Bürgerinnen wird also sehr wohl zugetraut, selbst über körperliche Risiken zu entscheiden – wieso dann nicht auch bei der reproduktiven Selbstbestimmung?

Altruistische Lösung wäre wünschenswert

Auch eine Leihmutterschaft wird durch das Verbot in Deutschland oft nicht verhindert, sondern ins Ausland verlagert. Wer es sich leisten kann, reist wie Jens Spahn in die USA und bezahlt zum Teil weit über 100.000 Euro an eine Leihmutter-Agentur. Dadurch entsteht eine Situation, die wohlhabende Paare begünstigt.

Hinzu kommt, dass das Ausweichen ins Ausland die Gefahr der Ausbeutung sogar erhöht. Viele Paare wissen nicht, unter welchen Voraussetzungen eine Leihmutter handelt. Nicht überall sind die Regeln klar wie in einigen US-Bundesstaaten. Nicht überall werden die Frauen über das Prozedere und die Risiken aufgeklärt und bekommen die Möglichkeit, therapeutische, auch psychotherapeutische, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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Sowohl im Falle der Eizellspende als auch der Leihmutterschaft wäre deshalb eine sogenannte altruistische Lösung denkbar – etwa durch die Hilfe einer Freundin. Die Eizellspenderinnen beziehungsweise Leihmütter würden in diesem Fall – wie Samenspender – eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten, die ihre tatsächlichen Ausgaben abdeckt. So könnte man eine Kommerzialisierung verhindern, und Schwangerschaft würde nicht zu einer Dienstleistung, an der Dritte verdienen.

Zugleich sollten für die Leihmutterschaft höhere ethische Hürden gelten als für die Eizellspende. Schließlich ist damit eine Schwangerschaft verbunden, die erhebliche körperliche und psychische Belastungen mit sich bringt. Deshalb muss zuverlässig sichergestellt werden, dass sich eine Frau aus freien Stücken dafür entscheidet, Leihmutter zu sein und sowohl medizinisch als auch psychisch dazu in der Lage ist.

Dies sollte durch eine unabhängige Ethikkommission geprüft werden, die keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt. So könnte eine Liberalisierung des Embryonenschutzgesetzes Paaren mit Kinderwunsch entgegenkommen und Leihmutterschaft und Eizellspende in begrenztem Umfang auch in Deutschland ermöglichen. Zugleich würde eine klare gesetzliche Regulierung Eizellspenderinnen und Leihmütter hierzulande vor Ausbeutung schützen.

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