Donata S. aus Bonn fragt:
Eine Bekannte, vor Jahrzehnten aus der evangelischen Kirche ausgetreten, möchte von einem Pfarrer beerdigt werden. Das sei viel feierlicher, sagt sie, das habe bei ihrem Vater auch geklappt, natürlich gegen Bezahlung. Geht das? Als Kirchensteuerzahlerin komme ich mir da veräppelt vor!
Stefanie Schardien antwortet:
Stefanie Schardien
Spätestens mit der kirchlichen Minister-Promihochzeit auf Sylt hat Ihre Frage schon einmal unser Land bewegt: Darf man als Nichtmitglied kirchliche Leistungen nutzen oder erkaufen? Je nach Blickwinkel fällt die Antwort anders aus: moralisch, kirchenrechtlich, seelsorglich …
Vorweg: Nein, käuflich sind diese Leistungen nicht. Es liegt an den Gemeinden, ob sie das ermöglichen. Als Pfarrerin habe ich so manche solcher Trauerfeiern gehalten. Weil mir die Anliegen der Sterbenden wie Angehörigen am Herzen liegen. Weil ich mit dem Segen und der guten Botschaft nicht knausern will – in Gottesdiensten fragt übrigens auch niemand die Mitgliedschaft ab. Und pragmatisch gedacht: Angenommen, nach einer guten Beerdigung bleiben drei Austrittswillige aus der Trauergemeinde Mitglieder … ein Gewinn.
Klar ist aber: Je knapper die kirchlichen Ressourcen, desto schwerer wird solche Großzügigkeit. Auch die anschließenden Spenden wiegen das selten auf. Sollten diese Leistungen also künftig "erwerbbar" werden? Eine Art Mitgliedschaft light? Das wird durchaus diskutiert.
Würde das Ihren Unmut als treu Zahlende besänftigen? Ich würde ja vor allem hoffen, dass Sie auch andere Gründe als diese "Leistungen" haben, um zur Kirche zu gehören, und viel mehr von Ihrer Gemeinde profitieren als Ihre Freundin.

