Andererseits - ... und Mutter ehren. Aber wie?
Kati Szilagyi
Pflegebedürftige Schwiegermutter
. . . und Mutter ehren. Aber wie?
Die Schwiegermutter tyrannisiert die Nachbarschaft. Zu unserer Leserin hat sie schon vor Jahren den Kontakt abgebrochen. Jetzt ist sie pflegebedürftig. Wer soll sich kümmern?
undefinedGEP
12.10.2024
2Min

D. B. fragt:

Meine Schwiegermutter hat nun schon seit 14 Jahren keinen Kontakt mehr zu uns, obwohl sie in der Nach­barschaft lebt. Ständig tyrannisiert sie andere Leute. Nun ist sie pflegebedürftig. Es sind zu viele Dinge passiert, als dass ich ihr mit reinem Gewissen helfen könnte. Muss ich mich nun schuldig fühlen?

Pfarrerin Schardien antwortet:

Wollte ich es mir leicht machen, würde ich Sie einfach an das vierte der zehn Gebote verweisen: "Du sollst Vater und ­Mutter ehren." Damit wäre die Verpflichtung geklärt, sich um die alt werdende Elterngeneration zu sorgen – Zwist hin, Zwist her –, und Ihre Frage beantwortet.

Reformation für Einsteiger: Ist Gehorsam Christenpflicht?

Grundsätzlich hat dieser alte biblische Generationenvertrag ja durchaus etwas für sich. Und ­hinter Ihrer Schuldfrage ahne ich, dass Sie ihm auch zustimmen. Eigentlich. Doch oft ist es nicht ganz leicht, allgemeine Gebote für konkrete Beziehungskonflikte auszudeuten.

In Ihrem Fall hat Ihre Schwiegermutter die wechselseitige Sorgebeziehung schon vor Jahren aufgekündigt. Womöglich erwartet sie gar keine Hilfe von Ihnen, auch wenn Ihr Mann eventuell rechtlich zur finan­ziellen Unterstützung verpflichtet ist? Oder es kümmern sich andere Menschen um sie? Was denkt Ihr Mann? Sie sollten reden! Vielleicht auch mit Hilfe ­von außen.

Ein offe­nes Wort unter Ihnen als Erwachsene, die alle um die komplizierte Situation wissen, kann die wechselseitigen Erwartungen klären. Vielleicht gibt es jenseits einfacher Lösungen hilfreiche Zwischen­varianten, indem Sie zum Beispiel einen guten Pflegeplatz orga­nisieren. Suchen Sie danach, was das vierte Gebot für Ihre Fa­miliengeschichte heißt. Das hilft auch gegen Schuldgefühle.