Foto: Florian Manz
Jeder zweite Balkanbürger, dem in Deutschland Asyl verweigert wurde, zieht vor Gericht. So auch eine Roma-Familie in Hannover. Ihre Geschichten sind bewegend. Trotzdem haben sie kaum eine Chance
16.11.2014

Er ist doch gekommen. Bojan Nikolić*, ein 53-jähriger beleibter Mann aus Jagodina in Serbien, ist bereit für einen Spaziergang um den Block. Eigentlich sollten nur seine Söhne und die Ehefrau da sein, weil er am Tag zuvor ins Kranken­haus eingeliefert worden war. Bojan müsse operiert werden, hatte ein Nachbar ausgerichtet. „Was mit dem Magen“ und „vermutlich der Stress“.

Doch nun steht Nikolić, als sei nichts gewesen, an einem luftigen spätsommerlichen Tag in einer Einfamilienhaussiedlung in Hannover-Ricklingen und lächelt aus dunklen, sanftmütigen Augen. „Geht mir gut“, sagt er. Seine Hände hat er gefaltet und auf seinem Bauch abgelegt, der groß genug für solche Gesten ist. ­

Den Oberkörper leicht zurückgelehnt, erzählt Nikolić, dass die OP um eine Woche verschoben sei. Sein Zuhause ist ein Flüchtlingsheim, das sich hinter ihm ­unauffällig zwischen eine Schule und Einfamilienhäuser ein­reiht. In diesem Wohnheim warten die Nikolić seit Monaten darauf, zu erfahren, wie ihr Leben weitergeht.

Die Familie gehört zur Volksgruppe der Roma und will in Deutschland leben. Doch Roma bekommen hier fast nie Asyl. Dass das so ist, das weiß Bojan nicht so richtig. Er wundert sich zwar: „Alle bekommen Asyl. Die Syrer, die Araber, auch die Schwarzen, nur Roma nicht. Warum?“ Doch auf die Frage, ob er nicht schon in Serbien wusste, dass es kaum Chancen auf Asyl gebe, schüttelt Nikolić den Kopf. Für ihn ist Deutschland der letzte Ausweg, und wie es so ist, wenn man nur einen Ausweg wahrnimmt: Man scheut sich, ihn realistisch einzuschätzen.

„In Deutschland wird jeder Mensch, egal wer er ist, respektiert. Hier gehst du durch die Straßen, und alles ist gut, alles ist frei.“ Das sagt er, während er mit seiner Frau und zwei Söhnen durch Ricklingen spaziert. Im Laufe seines Asylverfahrens musste Nikolić erfahren, dass es nicht nur das Deutschland gibt, das er sich wünscht.

So ein kleiner Ausflug durch die Nachbarschaft an einem ­warmen Nachmittag ist für die Familie immer noch ein erstaunliches Erlebnis. Ricklingen ist eine Siedlung im Südwesten von Hannover. Stadtrand, Vorgärten, Zäune, Ordnung, ruhige Straßen.

Am Stadtrand haben die Nikolić auch in Jagodina gelebt. Aber einfach spazieren gehen, das konnten sie in Serbien nicht. Gojko, der 21-jährige Sohn, der schon fließend Deutsch spricht, zieht seine rechte Hand über sein Gesicht, als würde er es von oben nach unten zweiteilen wollen. Dann sagt er zornig: „Gehst du dort auf der Straße, dann rufen sie: Die Scheißzigeuner, komm, die schlagen wir. Kleine Kinder rufen: Mama, guck, Zigeuner, weg, weg.“ Wenn er in Jagodina auf der Straße ist, müsse er sich zweiteilen, so meint Gojko das. Dann gibt es den inneren Gojko, der in Ruhe gelassen werden will, und den äußeren, der angegriffen wird. In Jagodina komme er an Graffiti vorbei wie „Tod den Zigeunern“, sagt er. Und er höre: „Warum ist nicht Hitler noch länger geblieben und hat gemacht, dass die Roma sterben?“ Gojko schaut in einen der vielen blühenden Vorgärten und sagt: „Ich hasse Serbien.“

Sein Vater grollt: „Sie sagen, alle Zigeuner sind dreckig. Aber das stimmt nicht!“ Bojans Frau Gordana bleibt mit dem vier­jährigen Sohn Soni ein paar Meter weiter hinter ihnen zurück. Sie ist die Einzige in der Familie, die noch kein Deutsch spricht.

"Für uns Roma gibt es in Serbien kein Leben"

Wenige Monate zuvor, im April, hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag der Nikolić als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Diese Formulierung  bedeutet beim BAMF: Es liegen nicht die gerings­ten Gründe für eine Aufenthaltsgenehmigung vor. Die Nikolić hatten eine Woche Zeit, um einen Anwalt zu finden und Klage gegen die Ablehnung einzureichen. Das ist die kürzeste Widerspruchsfrist im deutschen Rechtssystem. Weil sie keinen Anwalt kennen, ­fragen sie im Flüchtlingsheim herum. Sie nehmen den, der ihnen empfohlen wird, und sind bald enttäuscht von ihm.

Zwei Monate danach sitzt Bojan Nikolić mit seiner Frau vor Gericht. Die Richterin eröffnet den Prozess: Nikolić gegen die Bundesrepublik Deutschland. Direkt hinter Bojan und seiner Frau verfolgen zwei Helfer aus einem Nachbarschaftsverein den ­Prozess. Der Verein kümmert sich um die Flüchtlinge, die bei ihnen gestrandet sind.

Nikolić spricht mit leiser Stimme: „Für uns Roma gibt es in Serbien kein Leben. Ich möchte nicht übertreiben, aber wir ­wurden schon mehrmals angegriffen.“ Die Kinder seien in der Schule beschimpft und geschlagen, ihr Wohnhaus mit Steinen beworfen, die Ehefrau von Jugendlichen verprügelt worden, so dass sie ins Krankenhaus musste. Ihr Haus hätte man angezündet.

Die Richterin schaut Bojan Nikolić aufmerksam an, hin und wieder macht sie sich Notizen und spricht die Aussagen auf Band. Sie fragt ihn dann, ob sie ihm die Aufnahmen noch mal vor­spielen solle. Doch Nikolić schüttelt nur jedes Mal den Kopf, als sei er sicher, dass damit alles in Ordnung ist. Er hat ziemlich viel Vertrauen darin, dass in Deutschland alles richtig läuft.

Die Richterin ist eine zierliche Frau mit einem blonden Kurzhaarschnitt. Seit gut 20 Jahren arbeitet sie am Verwaltungsgericht. Das, was Nikolić da gerade schildert, ist für sie kaum neu. Viele Klagen von Roma hat sie schon verhandelt. Die Ge­schichten, die erzählt werden, sind nie gleich, aber sie ähneln sich oft. Die Frage ist: Ist das so, weil die Lebenssituationen für Roma ähn­lich sind oder weil sich bestimmte Geschichten gut vor Gericht erzählen lassen? Stimmt es also, was die Kläger erzählen? Und wenn ja, ist ein Asylgrund nach deutschem Asylverfahrensgesetz dabei? Asyl erhält in Deutschland, wer einer schwerwiegenden politischen Verfolgung ausgesetzt ist, entweder vonseiten des Staates oder von Mitbürgern – und wenn Letzteres Politik und Behörden tolerieren.

"Du weißt, was alles passiert ist. Das sagst du."

Die Richterin baut ihr Verfahren in zwei Schritten auf. Zu­erst die Tatsachenfeststellung, dann die rechtliche Bewertung. Zwischen all den Gefühlen, die die Kläger mitbringen, muss sie also die asylrelevanten Fakten herausfiltern. Werden sie verfolgt oder nicht? Welche von den Übergriffen sind dem Staat Serbien anzulasten – welche seinen Bürgern? Welche der Tatsache, dass sie Roma sind? Und hilft der serbische Staat genug, wenn Roma Unrecht geschieht?

Also, Herr Nikolić, was sind die Fakten, die Sie in diesem Gerichtsprozess anbringen möchten? Bojan Nikolić beherrscht die deutsche Sprache ziemlich gut, weil es hier aber um Nuancen in der Aussage geht, hat er eine Übersetzerin an der Seite. Er spricht ­Serbisch. Und das mit den Fakten ist für ihn so eine Sache. Für ihn ist alles, was er sagt, ein wichtiger Fakt, auch seine persönliche Wahrnehmung.

In den Befragungen beim BAMF hatten die Familienmitglieder getrennt voneinander auf die Fragen geantwortet, die man ihnen gestellt hatte. Das Bundesamt entdeckte Ungereimtheiten: unterschiedliche Angaben zu Krankenhausaufenthalten und der Arbeitssituation zum Beispiel. Waren das nun erfundene Aussagen oder schlechte Erinnerung? War es das Ergebnis dessen, dass für die Nikolić die Feinheiten einer Aussage nicht so wichtig sind wie für das BAMF? Oder dass sie sich eher emotional äußern, so aus dem Moment heraus, der Befrager aber die nüchterne Wahrheit hören will und muss? Sie hätten sich vorbereiten, sich ab­sprechen, eine Strategie entwickeln können. Doch Nikolić will davon nichts wissen. Er hätte damals vor den Terminen beim BAMF zu seiner Frau gesagt: „Du weißt, was alles passiert ist. Das sagst du.“ Mehr sei darüber nicht geredet worden. Auch nicht vor der Gerichtsverhandlung.

Die Nachbarn kümmern sich um Flüchtlinge, die hier untergebracht sind, auch um die Familie Nikolic. Aber für ein Aufenthaltsrecht können sie auch nicht sorgen - Foto: Florian Manz
Die Richterin will nun ausführlich wissen, was da mit dem Wohnhaus passiert sei. Er habe, erzählt Nikolić, einen Anruf bekommen, als er bei seiner Schwester gewesen sei, dass sein Haus in Flammen stehe. Er sei sofort hingefahren, Feuerwehr und ­Polizei seien gekommen. Rechtsradikale seien die Täter. Die Nachbarn hätten sie gesehen. Das Haus sei nicht mehr bewohnbar.

Die Richterin fragt, ob die Polizei eine Anzeige aufgenommen habe. Nikolić bejaht. Was dann passiert sei? „Die Polizei hat nichts getan.“ Ob er bei der Polizei noch mal nachgefragt habe? Da lacht Nikolić kurz auf. Er versteht nicht, warum das die Richterin nicht versteht. „Nein. Warum? Die Polizei macht nichts für Roma.“ Die Richterin findet: „Das ist eine Behauptung.“ Es könne auch in Deutschland passieren, dass Täter nicht gefasst werden. Dass Ermittlungen nicht zum Erfolg führen, sei nicht asylrelevant.

Der Anwalt hat bisher geschwiegen, nun klinkt er sich ein. „Das ist schwierig.“ Die Richterin braucht keine Sekunde für ihre Antwort: „Das ist klar.“ Was die Richterin in diesem Moment nicht ausführt: Selbst wenn die Nikolić nachweisen könnten, dass die Polizei in ihrem Fall nichts unternommen hätte, wäre es kein Asylgrund. Das wäre es nur, wenn die Polizei in Serbien „erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens ist“ zu handeln. Das bedeutet: Wenn sie sich um Roma nicht nur in einem Fall, sondern grundsätzlich nicht kümmert. Dass der Beklagte in diesem Prozess, der deutsche Staat, daran so seine Zweifel hat, ergibt sich aus einem Dokument des Auswärtigen Amts: dem Lagebericht Serbien. Auf ihn wird sich die Richterin in ihrem Urteil berufen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass in dem Balkanstaat durchaus die Polizei tätig werde, wenn Roma eine Anzeige aufgeben, wenngleich er eingesteht, dass dies nicht „in allen Fällen mit der gebotenen Konsequenz“ geschehe. Für einen Asylgrund reicht letztere Bemerkung nicht aus.

Das Asylgesetz ist eines der kompliziertesten Gesetze

Bojan Nikolić sagt dazu nichts mehr. Das ist nicht sein Dialog. Erst zum Schluss macht er noch mal einen fast flehentlichen Versuch: „Ich habe Angst um meine Kinder. Ich möchte, dass sie ein besseres Leben haben.“ Die Richterin will Tage später das Urteil fällen.

Nach der Verhandlung trifft sich die Gruppe um die Nikolić auf dem Flur des Verwaltungsgerichts. Alle wirken ein bisschen ratlos über das, was die vergangene Stunde passiert ist. Es lief nicht so wie erhofft. Auch die Helfer vom Nachbarschaftsverein sind unglücklich über den Verlauf des Verfahrens. Einer von ihnen, Gerhard Spitta, ein ehemaliger Berufsschuldirektor und Honorarprofessor, sagt bekümmert: „Es geht hier doch um Menschen.“

Einige Zeit nach dem Prozess öffnet die Richterin die Tür zu ihrem Büro und nimmt sich Zeit für ein Gespräch über Asylverfahren. Ihr Arbeitsplatz ist ein schlichter Büroraum. Wenn sie sich von ihrem Schreibtisch umdreht, schaut sie auf vier dicke rote Bände mit Kommentaren zum Asylverfahrensgesetz. „Es ist eines der kompliziertesten Gesetze“, sagt sie gleich zu Anfang.

Die Klage der Nikolić hat sie abgewiesen. In einem neunseitigen Urteil hatte sie erklärt, dass die Familie weder als Angehörige der Roma noch persönlich einer politischen Verfolgung oder einer Verfolgung durch Mitglieder der Gesellschaft in Serbien ausgesetzt seien und daher keinen Anspruch auf Asyl hätten. Nikolić’ Frau und einer der Söhne brachen zusammen, als sie das Urteil hörten. Ni­ko­lić selbst kann seither kaum noch eine Nacht durchschlafen.

Den Fall selbst will die Richterin nicht mehr kommentieren, sie macht es nur indirekt. Viele Geschichten hat sie schon gehört, aus unzähligen Nationen. Sie sagt, dass in manchen Ländern Afrikas oder in arabischen ­Ländern viel Schlimmeres passiere als das, was die Roma in Serbien erleben. „Ich höre immer wieder: Meine Nachbarn ­werfen Steine, meine Kinder werden gehänselt und manchmal übel geschlagen. Das ist bedauerlich, aber das würde nicht ausreichen als Bedrohung für Leben oder Freiheit.“

"Ich verstehe nicht, warum ich dieses Papier nicht bekomme"

Es klingt nicht hart, die Richterin ist nur sehr klar und konzentriert. Sie weiß um die schwierige Lage ihrer Kläger. Sie bemühe sich, sagt sie, im Gerichtssaal eine angenehme Atmosphäre zu schaffen. „Ich versuche, den Roma das Gefühl zu geben, dass sie hier nicht abgeputzt werden. Ich will nicht, dass sie denken, ob sie hier sind oder nicht, das sei egal.“

###autor### Sie sieht die Menschen, die zu ihr in den Gerichtssaal kommen, aber sie sieht sie durch eine Linse, geformt von den Paragrafen des Asylgesetzes. Es ist ihr Beruf. „Wir sind verpflichtet, nach Recht und Gesetz zu entscheiden“, sagt sie bestimmt. Ob ein Gesetz gut ist oder nicht, das hat nicht sie zu beurteilen. Eine Richterin ist keine Politikerin. Tut es ihr leid, wenn die Menschen nach einem ihrer Urteile wieder zurückgeschickt werden? „Natürlich, das wäre sonst nicht menschlich. Man würde gern allen helfen. Aber das ist eben nicht möglich. Das hört sich schlimm an, aber es ist so.“

Was bleibt den Nikolić? Sie wollen vom Land Niedersachsen als Härtefall anerkannt werden. Doch sie ahnen immer mehr, dass es schwer für sie wird. Die Stimme von Bojan Nikolić, für den ein Spaziergang durch ein Wohnviertel bedeutet, frei zu sein, wird von Straßenecke zu Straßenecke immer leiser und eindringlicher. Er wolle kein Geld von den Deutschen, er wolle arbeiten und selbst für die Versicherungen zahlen. Er brauche doch nur die Erlaubnis, hier bleiben zu können. „Ich verstehe nicht, warum ich dieses Papier nicht bekomme. Ich verstehe es nicht.“

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Serbien ist seit 2013 Beitrittskandidat der EU. Entscheidendes Kriterium für den Beitritt ist lediglich die Politik bezüglich des Kosovo - ansonsten gibt es keine Hindernisse. Es gibt also tatsächlich in diesem Fall keinen Asylgrund.
Der maßgebliche Grund,weshalb ein 53 -jähriger, offenbar übergewichtiger und magenkranker Mann ohne Ausbildung in Serbien keine Arbeit findet, wird derselbe sein wie bei uns - und hat nicht notwendig etwas mit Diskriminierung zu tun.