Elterngeld
"Die Elterngeldregelungen widersprechen den Bedürfnissen vieler Eltern"
Ein Baby kommt. Wie schön. Aber leider wird vieles erst mal kompliziert. Vor allem die Sache mit dem Elterngeld. Sozialarbeiterin Sabine Simon erklärt, wie es funktioniert. Und was Eltern wirklich bräuchten
Mutter, die zu Hause mit ihrem Baby auf dem Schoß am Laptop arbeitet, während ein anderes Kind durchs Zimmer rennt
Familienleben mit Baby ist eine Herausforderung für sich. Nicht besonders hilfreich: das megakomplizierte Elterngeld
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Tim Wegner
24.08.2026
6Min

chrismon: Frau Simon, wer sucht bei Ihnen Hilfe zum Thema Elterngeld und Elternzeit?

Sabine Simon: Sehr viele! Das Thema ist komplex. Vor uns sitzen mitunter Juristen, die sagen: "Ich verstehe es nicht." Seit 2024 verkomplizieren neue Regelungen alles noch zusätzlich: Paare dürfen in den ersten zwölf Lebensmonaten nur noch einen Monat lang Basiselterngeld parallel beziehen. Und im 13. und 14. Lebensmonat gar nicht mehr. Vorher war das alles den Eltern freigestellt. Ich nenne sie "Mensch ärgere dich nicht"-Regeln, weil sie den Bedürfnissen vieler Eltern entgegenstehen.

Sabine SimonPrivat

Sabine Simon

Sabine Simon, Jahrgang 1965, ist diplomierte Sozialarbeiterin und leitet die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im ebz München. Neben Einzelgesprächen, Krisen- und Kinderwunsch- und Elternberatungen bis zum dritten Lebensjahr bieten sie und ihr Team auch regelmäßig Infoabende rund um Schwangerschaft und Elternzeit an.

Welche Schwierigkeiten bereiten diese neuen Regeln den Eltern?

Ein Beispiel: In den ersten beiden Monaten nach der Geburt ist eine verbeamtete oder angestellte Mutter im Mutterschutz und erhält Mutterschutzgeld. Diese Monate zählen aber automatisch als Basiselterngeldmonate. Der Vater kann in dieser Phase dadurch also nur für einen Lebensmonat Basiselterngeld beantragen.

Im Geburtsvorbereitungskurs hört er aber, dass er beide Monate zu Hause bleiben und sich gut um Frau und Kind kümmern soll – zumal viele Familien kein familiäres Netzwerk mehr in der Nähe haben. Das ist ein Widerspruch zu dem, wie man angeblich mit Politik die Familien unterstützen will.

Wie unterscheiden sich die Probleme zwischen gut und weniger gut gestellten Paaren beziehungsweise Paaren aus bildungsferneren Schichten?

In bildungsferneren Schichten gibt es nach meiner Erfahrung eher Unwissen zu den Arbeitnehmerrechten. Ansonsten geht es bei allen um die gleichen Fragen: Wie viel finanziellen Ausfall kann sich die Familie leisten? Wie kann und muss Betreuung aussehen? Welche Rollenbilder haben wir?

Sie meinen zum Beispiel, dass die Mutter immer noch deutlich länger zu Hause bleibt. Würden die Frauen das gern ändern?

Meine Erfahrung ist, dass sie das oft gar nicht ändern möchten. Ein Grund ist pragmatisch: Die Männer verdienen oft mehr. Aber viele Frauen haben in der Schwangerschaft Beschwerden und merken bereits, dass sie das Jahr zu Hause brauchen. Sie möchten Zeit mit dem Kind verbringen und brauchen Zeit für sich, auch um mit den vielen durchwachten Nächten zurechtzukommen.

Zusätzlich wird Schwangeren ab Tag eins gepredigt, eine intensive Bindung aufzubauen und möglichst lang zu stillen. Nun droht eine Elterngeldreform, die zwei wichtige Änderungen vorsieht: zwölf statt 14 Monate Basiselterngeld, davon höchstens neun Monate pro Elternteil. Nach neun Monaten sollen also die Mütter in der Lage sein, das Kind abzugeben und wieder arbeiten zu gehen. Viele bekümmert das.

Ich hatte im ersten Jahr meines Kindes alle Hände voll zu tun mit Kind, Alltag und vor allem meinem Schlafmangel.

Viele Eltern vor allem in heterosexuellen Beziehungen beschreiben mir nach einem Jahr einen Zustand ständiger Anspannung. Manche Frauen leiden auch unter der Fremdbestimmung durch Kind und Haushalt, den sie oft komplett übernehmen. Kehren sie in den Job zurück, pendelt sich das nicht wieder paritätisch ein – die nächste Stressspirale. Gleichgeschlechtliche Paare haben häufiger eine ausgeglichenere Aufteilung – sie bewegen sich auch eher in derselben Gehaltsklasse.

Da laufen doch zwei gesellschaftliche Forderungen gegeneinander: eine, die eine schnelle Rückkehr der Mütter in die Arbeitswelt forciert, und eine, die die Eltern-Kind-Bindung über alles hebt.

Ja, für die Mütter und Väter ist das eine doppelte Botschaft, wie wir das nennen. Und was, wenn das Baby mit neun oder zwölf Monaten noch nicht bereit für die Kita ist? Sieht die geplante Reform die Möglichkeit vor, auf so einen Fall einzugehen? Natürlich nicht!

Lesen Sie hier: Warum bin ich in der Schwangerschaft vergesslich?

Ab dem Alter von zwölf Monaten haben Familien Anspruch auf einen Kitaplatz. Die meisten beginnen mit der Suche aber schon in der Schwangerschaft …

Weil es immer noch nicht überall genug Plätze gibt. Und zum Beispiel viele bayerische Kitas nehmen immer erst im September neu auf. Bei einem Januarbaby stellt sich dann die Frage: Gibt es nach einem Jahr schon einen Kitaplatz? Oder muss ich noch acht Monate ohne Elterngeld zu Hause bleiben?

Die Eingewöhnung des Kindes kann aber bis zu zwei Monate dauern. In der Zeit ist nicht an Arbeit zu denken und ich kann unter Umständen erst wieder im 14. oder 15. Lebensmonat arbeiten. Nach dem neuen Gesetzentwurf gibt es nur noch zwölf Monate Elternzeit – eine ordentliche Einkommenslücke! Sogar die Bertelsmann-Stiftung empfiehlt, dass das Elterngeld stattdessen eher auf 16 Lebensmonate ausgedehnt werden müsste.

Drei Viertel der Väter nehmen nur die zwei Pflichtmonate, die nötig sind, um als Paar die vollen 14 Monate Basiselterngeld zu erhalten. Warum?

Für Gutverdienende ist das Elterngeld ein riesiger Einschnitt: Hatte vorher zum Beispiel jemand 4000 Euro netto im Monat, gibt es für ihn derzeit nur 1800 Euro Basiselterngeld. Männer haben aber auch mehr Ängste vor negativen Folgen für ihren Arbeitsplatz – auch wenn Vorgesetzte die Elternzeit gar nicht und Elternteilzeit nur in Kleinstbetrieben ablehnen dürfen.

"Nach Einführung des Elterngeldes sind die Geburtenraten in Deutschland gestiegen"

Sabine Simon

Ist die Sorge vor negativen Folgen berechtigt?

Zum Teil. Das hängt von Branche und Konjunktur ab. Auch einige Frauen berichten, dass ihr Unternehmen plötzlich dringende betriebliche Gründe gegen eine Teilzeittätigkeit in der Elternzeit anmeldet. Andere kommen in Vollzeit zurück und erhalten am nächsten Tag die Kündigung. Aber Männer nehmen das nach meinem Eindruck eher vorweg und treten da weniger selbstsicher auf als in anderen Situationen.

In welchen Branchen beobachten Sie das?

Gerade habe ich wieder einen Fall aus der Gastronomie. Oft betrifft es den Niedriglohnbereich, Sicherheitsdienst, kleine Läden oder Handwerkerbetriebe, neuerdings aber auch wieder mehr den IT- und Automobilsektor. Manche kennen einfach auch ihre Rechte nicht genug.

Schwangere erzählen mir etwa, dass sie ihren Minijob gekündigt haben, weil ihr Chef findet, dass sie ihn nicht mehr ausüben können. Dabei haben auch sie das Recht auf Mutterschutz, Freistellung und Beschäftigungsverbot!

Lesetipp: 60 Euro sind ein Vermögen für diese Alleinerziehende

Das Elterngeld hat in den letzten 20 Jahren ein Drittel seines Wertes verloren. Die angekündigte Erhöhung reicht laut Kritikern nicht mal aus, um die Inflation auszugleichen. Erkennen Sie Folgen dieser Entwertung in Ihren Beratungen?

Ja. Nach Einführung des Elterngeldes sind die Geburtenraten in Deutschland gestiegen – im Lauf der Zeit hat sich der Effekt immer stärker relativiert. Jetzt fragen sich viele – auch gut verdienende – Eltern: Können wir uns ein zweites oder drittes Kind leisten?

Das hat damit zu tun, dass die Elterngeldhöhe nicht unbedingt wieder die gleiche ist, sondern sich daran orientiert, ob, wie viel und wie lange man vor der Geburt des weiteren Kindes schon wieder erwerbstätig war.

Sie beraten Familien über das Elterngeld hinaus in den ersten Lebensjahren der Kinder. Was beobachten Sie?

Durch den Druck, dass Erwerbs-, Care- und Hausarbeit, die individuellen Bedürfnisse und auch die Partnerschaft miteinander vereinbart werden müssen, sind viele Eltern irgendwann erschöpft. Und nach ein paar Jahren landen sie bei uns in der Paar- oder sogar in der Erziehungsberatung, weil die Kinder auffällig werden. Bei näherer Betrachtung der immensen Taktung jeden Tag ist das kein Wunder.

Wo sehen Sie Reformbedarf?

Das Elterngeld müsste auf 16 bis 18 Monate ausgedehnt und regelmäßig an die Inflation angepasst werden. Und diese "Mensch ärgere dich nicht"-Regeln von 2024 zum Parallelbezug sollten ersatzlos gestrichen werden. Die Eltern empfinden die vielen Reglementierungen als Gängelung.

Sie sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie dem "traditionellen" Modell folgen oder eher ihren Familien- und Berufsalltag paritätisch organisieren wollen oder was die Familie stärkt. Und sei es der viel kritisierte lange Urlaub in der Elternzeit: Denn was den Familien guttut, ist ein Invest in Gesellschaft und Arbeitsleistung.

Was Sie erzählen, klingt zum Teil regelrecht bizarr. Müsste nicht das ganze Prozedere einfacher werden?

Das beklagen die Eltern immer. Aber wenn ich eine möglichst individuell nach den Bedürfnissen der Familie orientierte Elterngeldregelung haben möchte, und das haben wir mit dem aktuellen Modell zumindest noch ein bisschen, dann wird die ganze Geschichte komplex. Ich kann nicht beides haben.

Infobox

Wichtige Eckdaten rund ums Elterngeld:

Elternzeit: Eltern in Anstellung oder Beamtenstatus können innerhalb der ersten acht Jahre des Kindes pro Kind jeweils bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Der Arbeitgeber muss in dieser Zeit keinen Lohn zahlen. In den ersten zwölf bis 32 Monaten können sie stattdessen vom Staat Elterngeld erhalten, je nachdem, wie sie Basiselterngeld und Elterngeld Plus aufteilen.

Basiselterngeld: Für maximal die ersten 14 Lebensmonate des Kindes haben Eltern gemeinsam Anspruch auf monatlich 300 bis 1800 Euro Basiselterngeld. Es entspricht 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes, aber maximal 1800 Euro. Für Eltern von Mehrlingen, Frühchen, Babys mit Behinderung, mit Geschwisterkindern und für Alleinerziehende gibt es Sonderregeln. Eltern können sich die Elterngeldmonate untereinander aufteilen, müssen dafür aber unzählige Regeln beachten.

Elterngeld Plus: Es ist möglich, sich die Hälfte des Basiselterngeldbetrages über den doppelten Zeitraum auszahlen zu lassen.

Partnermonate: Beide Elternteile müssen im ersten Lebensjahr mindestens zwei Monate Basiselterngeld beziehen, also zwei Monate zu Hause bleiben, damit dem Paar 14 Monate Basiselterngeld zur Verfügung stehen. Sonst sind es nur zwölf.

Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit, können sie vier weitere Monate lang Elterngeld Plus beziehen.

Einkommensobergrenze: Hatte man im Jahr vor der Geburt gemeinsam mehr als 175.000 Euro an zu versteuerndem Gesamteinkommen, erhält man kein Elterngeld.

Das sieht der geleakte Ressortentwurf des Familienministeriums für die geplante Elterngeldreform vor, soweit bekannt:

Die maximale Bezugsdauer des Basiselterngeldes verkürzt sich von 14 auf zwölf Monate.

Drei statt zwei Partnermonate: Bezieht das zweite Elternteil nicht mindestens drei Monate Basiselterngeld, verfallen diese. Darüber hinaus bedeutet das, dass jedes Elternteil nur noch neun Monate Basiselterngeld beziehen kann.

Der Mindest- und Höchstsatz des Basiselterngeldes wird auf 330 bzw. 1900 Euro angehoben.

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