Standpunkt - Artenschutz abgelaufen
Standpunkt - Artenschutz abgelaufen
Nadine Redlich
Artenschutz abgelaufen
Warum es höchste Zeit ist, das Beamtentum samt seinen Privilegien auf ganz wenige Berufe zu begrenzen.
27.09.2018

Vorgelesen: Standpunkt - Artenschutz abgelaufen

Schon Carl Ludwig Börne (1786–1837) wusste, dass man "ohne Witz nicht auf die Menschen wirken kann". Also: Woran merkt man, wenn Beamte ­streiken? Daran, dass alles viel ­schneller und besser funktioniert! – Daraus wird vorerst nichts. Beamte dürfen auch zukünftig nicht streiken, das entschied das Bundesverfassungs­gericht Anfang Juni. Die Richter ­wiesen damit die Klage von vier beamteten Lehrern zurück. Diese hatten argumentiert, das Streikrecht sei ein Menschenrecht. Um einen handlungsfähigen Staat zu gewährleisten, könne man deshalb nicht allen Beamten den Streik verbieten, sondern allenfalls den "hoheitlich Tätigen", also etwa Polizisten, Richtern und Soldaten.

Privat

Helmut Ortner

Helmut Ortner arbeitet als freier ­Autor. Er hat mehr als zwei Dutzend Bücher veröffentlicht, die in zahlreiche Sprachen übersetzt wurden. Zuletzt erschien: "Dumme Wut. Kluger Zorn" (Nomen-Verlag).

Dem erteilten die Karlsruher Richter eine Absage: Lehrer dürften schon allein deshalb nicht streiken, weil das Bildungssystem einen hohen Stellenwert habe. Schließlich würden auch nicht alle Gewerkschaftstätigkeiten verboten, sondern nur das Streiken.

Warum aber sollen Abteilungs­leiter in der städtischen Personalab­teilung oder Sachbearbeiter am kommuna­len Bauhof eigentlich nicht streiken ­dürfen? Auch nicht überlastete ­Lehrer und gestresste Gerichtsvoll­zieher? Gönnen wir nicht allen bessere ­Ar­beitsplätze und bessere Bezahlung? Sicher, die Frage ist nur, ob Lehrer, Sachbearbeiter und Gerichtsvoll­zieher Beamte sein müssen. Und da ist die Antwort eindeutig: Nein, müssen sie nicht. Im Gegenteil.

Was sind eigentlich hoheitliche Aufgaben?

Unsere Beamten: Mal werden sie beneidet, mal verspottet. Fest steht: Ihr Job ist sicher. Egal ob sie ein Sabbatical einlegen, Eltern- und später Teilzeit beanspruchen oder sich gleich für ein paar Jahre beurlauben lassen: Ihr Arbeitsplatz steht unter so etwas wie Denkmalschutz. Etwa 1,8 Millionen Beamte in Deutschland profitieren von solcherlei Privilegien. Laut Jobbeschreibung sollen sie "hoheitliche Staatsaufgaben" wahrnehmen. Hohle ­Phrasen, monieren Kritiker, denn was "hoheitliche Aufgaben" sind, werde zunehmend mit Blick auf den klammen Haushalt definiert.

Beispiel Lehrer: Dort, wo die Kassenlage angespannt ist – also in allen Bundesländern –, wird auf die Verbeamtung von Lehrern mittlerweile großzügig verzichtet. Stattdessen vergibt der Staat Angestelltenverträge, häufig in Form kurzfristiger Anstellungen, oft nur von Schuljahr zu Schuljahr. Das spart Geld. Vergessen sind die vielbeschworenen "hoheitlichen Aufgaben" des Lehrerberufs. Stattdessen eine Zweiklassenzunft: ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, einseitige Privilegien – ungut für das Betriebsklima im Lehrerzimmer.

Wir sind uns einig: Lehrer werden gebraucht, es gibt viel zu wenige. Aber sie müssen keine Beamten sein. Sie sollten nach Angestelltentarif entlohnt werden. Rund 60 Prozent des öffentlichen Dienstes sind keine Beamten – und trotzdem bekommt man zuverlässig Steuerbescheide und Strafzettel, Schulzeugnisse und Sozialhilfe.

Müssen ­Mitarbeiter des Bundes­sprachen­amtes eigentlich Beamte sein?

Es gibt groteske Beamtenburgen im Land: Etwa 1000 Mitarbeiter sitzen beispielsweise beim "Bundessprachenamt" in Hürth, das unter anderem Bundeswehrsoldaten in Sprachkursen auf Auslandseinsätze vorbereitet und Texte übersetzt. Auch eine "Bundesmonopolverwaltung für Branntwein" gibt es, die mit etwa 80 Millionen Euro im Jahr einen Teil der Alkohol­produktion in Deutschland subventio­niert und einen eigenen Präsidenten hat. Immerhin: Ende des Jahres wird ­diese Beamtenburg endlich aufgelöst, die Hauptzollämter sollen deren frag­würdige Aufgaben übernehmen.

Klar ist: Wo Beamte sind, braucht es eine Bürokratie. Ohne Gesetze geht es nicht, auch nicht ohne eine Verwaltung, die die Gesetze anwendet, managt und kontrolliert. Hierzulande gelten mehr als 2000 Bundesgesetze und über 3000 Bundesrechtsverordnungen. Ständig kommen Änderungen, Erweiterungen und neue Gesetze hinzu, etwa ein ­"Betriebsrentenstärkungsgesetz", das am 1. Januar 2018 in Kraft trat. Das alles will staatlich geregelt werden. Aber braucht es dazu ein Heer von Beamten?

Ein Blick über die Grenzen offen­bart: Auch unsere Nachbarn wollen auf ihre Beamten nicht verzichten. Dänemark hat gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten mit 31,5 Prozent die meisten, Franzosen leisten sich – traditionell verankert und gewerkschaftlich verteidigt – eine Be­amtenschaft von stolzen 24,3 Prozent. Bei uns sind es rund 13,5 Prozent, was im Vergleich beinahe schon wieder eine versöhnliche Größenordnung ist. Nur die Japaner zeigen, wie ein schlanker Staat aussieht: gerade mal 7,9 Prozent Beamtentum. Und man kann nicht behaupten, dass das Land dadurch zum Stillstand kommt.

Kein Politiker legt sich mit den Lobbyisten an

Dass die Quote an Beamten, ausgestattet mit allen Privilegien, stabil bleibt, dafür sorgt bei uns der mächtige Deutsche Beamtenbund. Kein Politiker legt sich freiwillig mit dem Lobbyisten-Krösus an. Mitunter er­innert die Szenerie an wilhelminische Zeiten. Im vergangenen April übergab der Bayerische Beamtenbund (BBB) dem neuen Ministerpräsidenten Markus Söder eine Münze mit dessen Konterfei: den Söder-Taler. "Wir wollten dem ehemaligen Finanzminister damit für die vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit und seine guten Entscheidungen im Sinne der Beamten danken", erklärte Rolf Habermann, Vorsitzender des BBB. Geht’s noch devoter?

Politik und Beamtenschaft – eine Allianz mit Tradition. Als Vater des deutschen Berufsbeamtentums gilt Friedrich Wilhelm I. von Preußen, der "Soldatenkönig" (1713–1740). Er berief ausgediente Soldaten zu Beamten und schuf die Treuepflicht als Pendant zum Gehorsam beim Militär. Die Beamten sollten ihrem König mit voller Hingabe dienen. Er war es auch, der Rangordnungen einführte, aber auch Pflichtbewusstsein, Loyalität und ­Unbestechlichkeit verlangte. Der Beamte geht einen Tauschhandel mit dem Staat ein: Pflichten gegen Rechte.

Wer Beamter sein möchte, muss bereit sein, Einschränkungen seiner Grundrechte zu akzep­tieren. Zu Beginn seiner Laufbahn legt er einen Diensteid ab. Er schwört, stets die Weisungen Vorgesetzter zu befolgen – das nennt sich nüchtern "Gehorsamspflicht". Ebenso einverstanden ist er, dass sein Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt wird. Wenn überhaupt, dann gibt es diese nur auf dem Dienstweg. Wer sich ungefragt und öffentlich zu ­brisanten Behördenthemen äußert, dem droht Ungemach.

Auch nach Feierabend besteht für die Beamten die Pflicht zum Wohlverhalten

Und auch abseits vom Arbeitsplatz soll er ein vorbildlicher Bürger sein, also brav, unauffällig und gesetzes­treu, denn es besteht auch nach Feier­abend eine "Wohlverhaltenspflicht" für Beamte, um das Ansehen des Staates nicht zu gefährden. Verstöße werden je nach Verfehlung im außer­gerichtlichen Disziplinarverfahren oder auch mal in gerichtlichen Disziplinarverfahren vor den Verwaltungsgerichten geahndet. Im Extremfall kann das zur Entfernung aus dem Dienst führen. Polemiker sagen, Beamte tauschen diese Vasallentreue gegen ein sorgenfreies Leben.

Nach etwa 40 Dienstjahren verabschiedet sich der deutsche Beamte in den Ruhestand. Als Pension erhält er rund 72 Prozent des Bruttogehalts, das er während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen hat. Da viele Staatsdiener wegen Beurlaubung oder Teilzeit mit weniger Dienstjahren in den Ruhestand gehen, liegt das durchschnittliche Pensionsniveau derzeit bei 68 Prozent. Von solchen Summen können normale Rentner nur träumen. Ihr Versorgungsniveau liegt im Vergleich dazu, gemessen am Einkommen, um mehr als 20 Prozentpunkte niedriger. ­Haben sie 45 Jahre den Durchschnittslohn erhalten – momentan bei 3092 Euro –, beträgt ihr Rentenanspruch derzeit knapp 1485 Euro oder 48 ­Prozent des Durchschnittslohns. Ein eklatantes Missverhältnis.

Doch absehbar ist: So gut wie die rüstigen Pensionäre der Jetztzeit werden es künftige nicht mehr haben. Auch wenn Lobby-Funktionäre gerne den Untergang des Behördenabendlandes an die Wand malen, wird es dem flächendeckenden Beamtenstaat und den anachronistischen Privilegien an den Kragen gehen. Je rascher, desto besser.

Das Beamtentum ist aus der Zeit gefallen und gehört abgeschafft. ­Beamte sollten allein hoheitliche ­Aufgaben übernehmen, etwa als Richter, Polizisten oder beim Zoll. Alle anderen sind Angestellte des öffentlichen Dienstes – inklusive Streikrecht.

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Sehr geehrter Herr Ortner, als Beamter im BSprA kann ich Ihnen mitteilen, dass von den knapp 1000 Beschäftigten des BSprA weniger als 200 Beamte sind (viele übrigens mit entsprechenden Vordienstzeiten als Angestellte). Die große Masse sind also Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst, womit sich Ihre rhetorische Frage in der Überschrift dieses Absatzes von selbst beantwortet. Hier wäre wohl eine sorgfältigere Recherche angebracht gewesen. Im Übrigen kann natürlich die Frage, ob Staatsdiener ohne hoheitliche Aufgaben unbedingt verbeamtet werden müssen, durchaus Gegenstand einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion sein.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Nier

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Sehr geehrter Herr Ortner,

ein bisschen mehr Recherche und ein bisschen mehr Objektivität wären durchaus angebracht gewesen, es sei denn Ihr Artikel soll als Polemik verstanden werden. Keineswegs sind Angestelltenverträge immer günstiger als eine Verbeamtung – immerhin müssen für Beamte keine Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungen gezahlt werden und im Regelfall hat der Beamte ein höheres Wochenstundensoll als der Angestellte.

Munter werden in Ihrem Artikel Begrifflichkeiten wie „Beamte“ und „Staatsdiener“ durcheinandergewürfelt ohne den Staatsdiener (der ja auch ein Angestellter sein kann) zu definieren. Der Vergleich zu anderen Ländern hinkt doch sehr, weil dort – wenn es dort überhaupt ein vergleichbares Berufsbeamtentum gibt – ebendieses vielleicht ganz anders definiert ist.

Und vielleicht sind Sie ja doch mal über den nicht streikenden Beamten in der KFZ-Zulassungsstelle froh, wenn Sie Ihr Auto zulassen wollen und gerade Streik im öffentlichen Dienst ist.

Der DBB ist natürlich auch als Lobbyist tätig, so wie jede andere Gewerkschaft. Ich kann Ihnen aber versichern, dass nicht jeder Beamte automatisch hier Mitglied ist – man kann sich als Beamter auch ganz gut von Ver.di vertreten fühlen.

Lange Rede kurzer Sinn – man kann und sollte über Verbeamtung und das Berufsbeamtentum diskutieren, aber nicht, indem man die üblichen Stereotype wiederholt, angebliche Privilegien anprangert und damit zwei Berufsgruppen versucht gegeneinander auszuspielen.

„Der“ Beamte und seine Privilegien, das ist eigentliche eine Verallgemeinerung wie sie vielleicht an den Biertisch passt, aber nicht in ein Magazin wie „chrismon“, welches sich sonst – zumindest nach meiner Wahrnehmung – um ein differenziertes Bild bemüht.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – Ihr Aufhänger für Ihren Artikel, haben Sie leider versäumt kontrovers zu beleuchten. Das wäre sicher interessant geworden.

Herzliche Grüße, Ihr zweiundvierzig

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Der launige Kommentar zum Berufsbeamtentum in einer christlichen Zeitschrift überschreitet schneller die Grenzen zur Bigotterie, als man gucken kann:
Das Streikrecht von kirchlichen Mitarbeitern ist ebenso eingeschränkt wie das von Beamten. Dies zu thematisieren, war in Chrismon jedoch wohl eher weniger erwünscht. Auch bei der Argumentation mit der finanziellen Versorgung der Beamten sollte ein evangelisches Magazin vorsichtig sein:
Immerhin werden Bischöfe aus der Staatskasse bezahlt. Dies kostet den Steuerzahler über 400 Millionen Euro. Bei einem Gehalt für den evangelischen Landes Bischof von Bayern in der Gehaltsstufe B 10 dürften die Rentenansprüche ähnlich erfreulich sein, wie bei Beamten.
Bleibt für mich die Frage, wie es gerade dieser Kommentar in die Printausgabe von Chrismon geschafft hat.

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Mit Interesse habe ich eben den o.g. Artikel gelesen. Alles sehr bedenkenswert. Nur: warum werden mit keinem Wort kirchliche Beamte erwähnt? Das hätte ich bei chrismon erwartet. (Oder habe ich etwas übersehen?) Das kirchliche Beamtenrecht ist zumal bei den Pfarrerinnen und Pfarrern ja dem staatlichen Beamtenrecht nachgebildet.

Als nicht verbeamteter ordinierter Pastor der EKiR, angestellt bei einem freien Werk, weiß ich, wovon ich spreche. Und nein, ich wäre nicht lieber Beamter geworden. Ich bin ganz zufrieden so. Ich finde das kirchliche Beamtenrecht vielmehr aus der Zeit gefallen; es macht die Landeskirchen finanziell unbeweglich und wird dennoch beibehalten, zT sogar um den Preis massiven Stellenrückbaus, was häufig eine Unterversorgung auf Gemeindeebene zur Folge hat. Das müsste nicht sein.

Dafür müsste man nur eben lieb gewordene Gewohnheiten überdenken. Die üblichen Einwände überzeugen mich hier nicht; aus freien Werken weiß ich, dass engagierte Mitarbeit im Sinne des pastoralen Dienstes und besondere Sorgfalt auf Seiten des Arbeitgebers auch mit Angestelltenstatus funktionieren.

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Vielleicht geht Ihr Autor Helmut Ortner davon aus, dass er mit dem Zitat „dass man ohne Witz nicht auf Menschen wirken kann“ davon aus, dass er einen vielleicht scherzhaften Artikel zum Beamtendasein in Deutschland einleitet.
Der nächste Satz ist dann allerdings bereits ein Beamtenwitz, der meiner Meinung vollkommen unangemessen ist und der heutigen Zeit –und der Arbeitssituation vieler Beamten - in keiner Weise entspricht und im Kontext des Artikels nur als Beleidigung aufgefasst werden kann. Daraus auf das Streikrecht überzuleiten ist selbst einem Komiker eigentlich nicht möglich.
Die Besoldung der Kirchenbeamten ist in der Regel an die der Bundesbeamten oder die der Landesbeamten angelehnt, daher frage ich mich warum dies nicht ebenfalls hier erwähnt wird. Braucht es - wie Herr Ortner schreibt im Vergleich zur Durchsetzung von 2000 Bundesgesetzen dieses Heer an Geistlichen, die von unserer Kirchensteuer nach Beamtensold leben, um die 12 Gebote zu befolgen? Kein Wort hierzu? Wo ist das Streikrecht der Kirchenangestellten?
Im letzten Absatz wechselt das Thema auf die Pension. davor beschreibt er jedoch zutreffend, dass ein Beamter während seiner Laufbahn Einschränkungen akzeptiert. daher kann ich die polemische Überspitzung Ihres Autors Herrn Ortner wenig verstehen, da ich die Definition - was allein hoheitliche Aufgaben sind -ausbleibt. Dies auf Zoll, Richter und Polizei zu beschränken ist nahezu lächerlich und Ihrer meistens sehr reflektierten Artikel nicht angemessen.
Die Webseite https://www.ekhn.de/ueber-uns/kirche-und-geld/personalkosten.html zeigt z.B. „Im Jahr 2010 wandte die EKHN 13 Mio. Euro für Beihilfeleistungen und 17,8 Mio. Euro für die Pensionsvorsorge auf“. Ein schönes Beispiel, dass nicht nur Beamte beihilfeberechtigt sind und Privilegien genießen, die Herr Ortner gerne abschaffen möchte.
Außer Beleidigung der Beamten in Deutschland kann ich keinen Sinn in diesem Artikel erkennen - selbst wenn dies als Parabel zum Streikrecht der Kirchenangestellten gedacht sein mag - und sehe nicht warum es hier zu einer Veröffentlichung kam.

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Schon die Schlagzeile von Chrismon im Oktoberheft 2018 verwundert mich doch sehr - eigentlich kennt man Vergleichbares eher von der Zeitung mit den großen Buchstaben auf der Titelseite. Liest man dann den Artikel, so kommt bei einem Beamten i.R. nicht gerade Freude auf. Nicht wegen der offenkundigen Fehler und Ungenauigkeiten (z.B. werden nur in drei Bundesländern Lehrer nicht verbeamtet, bei den Finanzämtern gibt es nach wie vor die Ausbildung zum Beamten der Steuerverwaltung, ...). Es wird in dem Artikel dargestellt, welche Pflichten Beamte haben, schon allein aus diesem Grunde können sie nicht Angestellten gleichgestellt werden, damit scheint der Autor einverstanden zu sein. Ob man nun Beamte bei allen der angegebenen Berufen benötigt, darüber kann man sicherlich verschiedener Meinung sein. Man kann aber z.B. feststellen, dass nach der Abschaffung der "Beamteneisenbahn" vieles bei der Deutschen Bahn nicht mehr so gut funktioniert wie damals - nicht nur wegen der Lokführer-Streiks in den letzten Jahren.
Manches in dem Artikel klingt dann doch ein wenig nach Neid-Debatte. Es wird jedoch immer wieder vergessen, dass die Bezahlung bei den verschiedenen Beamtenlaufbahnen meist deutlich unter dem liegt, was in der freien Wirtschaft bezahlt wird. Deshalb wird es oft als gerecht empfunden, dass das Ruhegehalt von Beamten über dem Rentenniveau liegt.
Wenn die Beamten angeblich "Traumjobs" haben, dann ist es doch seltsam, dass z.B. in Deutschland Tausende Lehrerstellen nicht besetzt werden können.

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Gerade fällt mir aus der „Welt am Sonntag“ Ihr Blättchen entgegen, und ich lese zwangsläufig den Aufmacher „Ein Traumjob...“. Und dann auch den zugehörigen Artikel.
Was bewegt die Kirche, oder ein kirchliches Blatt zu solch einem Beamtenbashing? Und warum auf die Titelseite?
Gut, sonst hätte ich den Artikel wahrscheinlich nicht gelesen.
Wurde Herr Ortner als Sozialpädagoge nicht verbeamtet?
Dabei verschweigt Ihr Autor, dass die Pastoren bis hin zu Ihrem Herausgeber alle Beamte sind - mit recht ordentlicher Besoldung und Pensionsansprüchen, natürlich unkündbar.

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Dem Standpunkt von Helmut Ortner, „das Beamtentum samt seinen Privilegien auf ganz wenige Berufe zu begrenzen“, stimme ich voll zu. Aber Chrismon, das von der EKD herausgegebene „evangelische Magazin“, präsentiert diesen Artikel inakzeptabel in einer reißerischen und aggressiven Form:
Titelblatt (rot unterlegt): „Ein Traumjob! Es gibt viel zu viele Beamte, das ist teuer und ungerecht“
Inhaltsverzeichnis: „Beamte haben Pflichten, aber auch viele Privilegien. Weg damit, sagt Helmut Ortner“
In der Überschrift über dem Artikel werden die Beamten –unmenschlich- in den Bereich der Tiere und Pflanzen verwiesen: „Artenschutz abgelaufen“
Ein erheblicher Mangel des Artikels von H. Ortner ist überdies, dass er die Pfarrerinnen und Pfarrer nicht in seine Überlegungen einbezieht. Diese sind Beamte der Kirche und genießen wie die staatlichen Beamten Privilegien. Sie werden wie die staatlichen Beamten besoldet: Die Pfarrerinnen und Pfarrer erhalten ein Grundgehalt nach A 13 oder A 14, gegebenenfalls ein noch höheres (Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD § 17.1-3) und zum Beispiel in NRW nur minimal geringere Pensionen als die staatlichen Beamten.
Wäre es nicht auch an der Zeit, die Privilegien der kirchlichen Beamten abzuschaffen?

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Der Autor Helmut Ortner hat in seinem Beitrag das Berufsbeamtentum kritisch unter die Lupe genommen. Wichtige Grundlagen fehlen allerdings. Die Beamten des Bundes und der Länder stehen in einen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Dies wird durch Gesetze geregelt. Die Grundrechte sind für alle Deutsche im Grundgesetz festgeschrieben. Dazu gehören unter anderem die freie Berufswahl und Meinungsäußerung. Die Anmerkung zur Besoldungsstruktur und der Beamtenversorgung haben sich im Laufe der letzten Jahre stark verändert. Auch Beamte haben bei den Pensionen Einbußen hinnehmen müssen. Jahrzehnte lagen die Gehälter in der freien Marktwirtschaft über den Tarifen und der Besoldung im öffentliche Dienst. Da hat sich bisher auch nicht viel verändert. Das sollte fairer Weise erwähnt werden. Insofern ist der Vergleich Rente und Pension nicht zutreffend.

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Meine Erwartung, was kommt jetzt zu den Kirchenbeamten. Überraschung nichts.
Jetzt hat sich die Neiddebatte, die unsere Gesellschaft teilen will, im Chrismon eingeschlichen!
Es ging nur mit unvollständig erhobenen Daten gegen das Berufsbeamtentum allgemein. Viele Beamtenstellen sind in den letzten Jahrzehnten verschwunden, ob in Post oder Bahn. Ob dadurch alles besser wurde? Klar sind die Beamten nicht in der Rentenkasse, das wird aber vom Arbeitgeber so gewollt. Pensionen zahlt der Arbeitgeber und somit der Steuerzahler. Der auch möchte, dass seine Beamten da sind, wenn er sie braucht und nicht streiken. Polizei , sowie Justizvollzugsbeamte rund um die Uhr und Lehrer, wenn alle zur Arbeit strömen. Ohne Lehrer und Polizei bleiben nicht mehr viele Beamte übrig. Der Vergleich mit anderen europäischen oder anderen Ländern hinkt, da Beamte nicht gleich Beamte sind. Weshalb sollte der prozentuale Beamtenanteil entscheidend für eine gute Landesentwicklung sein?
Beamte im gehobenen Dienst in Baden-Württemberg beginnen zur Zeit mit 2640 € im Monat und liegen nach 36 Jahren bei 4277€ Grundbesoldung , egal ob Stuttgart oder Argenbühl. Nicht zu vergessen ein vergleichbarer Studierter in der freien Wirtschaft bewegt sich in ganz anderen Einkommenshöhen. 3000€ sind nicht gleich 3000€, zumal es zwei völlig verschiedene Systeme sind. Beamten, die in einem Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen, sind mit den anderen Arbeitnehmern nicht vergleichbar. Der Artikel strotzt nur so von Vorurteilen und sogenannte „ Privilegien“. Elternzeiturlaub gibt es für alle Beschäftigte, ob in der freien Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst und ist gesetzlich geregelt. Viele Polizisten und Verwaltungsbeamte schieben riesige Überstundenmengen vor sich her, da die letzten beiden Jahrzehnte massiv Stellen gestrichen und Reformen durchgeführt wurden. So bleibt der Staat am Laufen.
Dem Gesetzgeber steht es frei, die Pension- und Rentenkassen neu zu regeln. Das ist aber eine größere Baustelle.
Begeht ein Beamter eine Straftat im Amt, kann er entsprechend der Schwere, nicht nur seine Stelle, sondern auch alle Pensionsansprüche verlieren. Auch ein Privileg.
Beamte schwören nicht darauf, die Anweisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen, sondern auf das Grundgesetz und die Verfassung. Und sind somit in der Lage und verpflichtet auch ihren Vorgesetzten zu widersprechen und entsprechend zu handeln. Da unkündbar.
Der einzige Bezug zu meinem Glauben befindet sich in dem Kommentar von Helmut Ortner nur im nicht erwähnten Beamteneid, bei: „So wahr mir Gott helfe.“
Beamteneid im Bundesland Baden-Württemberg:
"Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

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(vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(Deutschland), https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Richter-sind-keine-Beamten~)

Wesentlicher Unterschied zum Beamten ist die Weisungsungebundenheit.
Soviel Genauigkeit sollte sein.

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lhr „freier Autor" Helmut Ortner scheint voller Neid auf die deutsche Beamtenschaft zu sein, anders sind seine Ausführungen, die zudem echte Sachkenntnis vermissen lassen, nicht zu begreifen. Er verkennt völlig, daß uns die Bürger zahlreicher anderer Staaten um das deutsche Berufsbeamtentum beneiden. Keiner braucht hier wie anderswo üblich bei Behördengängen ausreichend Bargeld mitzunehmen um sein Anliegen befriedigend geregelt zu bekommen. Und wenn bei Bahn, Post und im Luftverkehr Beamte tätig wären bliebe auch bei uns vielen vieles erspart.

Natürlich ist die Frage zu stellen, welche Tätigkeiten hoheitlicher Natur sind und deshalb nur von Beamten wahrgenommen werden sollten. Überall da wo ein Streik der Mitarbeiter Folgen weit über den Schaden des Arbeitgebers hinaus hat wäre ein eingeschränktes oder nicht gewährtes Streikrecht sinnvoll. Trefflich läßt sich darüber streiten, ob Mitarbeiter des Bundessprachenamtes dazu gehören oder nicht, ob man einem Kernbestand der Lehrerschaft ein Streikrecht einräumt oder nicht.

Regelrecht haßerfüllt reagiert Herr Ortner auf die den Beamten gewährten Ruhegehaltsbezüge. Wie schon der Name sagt sind sie keine Rente sondern Gehaltsbestandteile, der Beamte verzichtet während seiner aktiven Dienstzeit auf einen Teil seines ihm üblicher­ weise zustehenden Gehalts. Ich war als Volljurist in der Zeit von 1953 bis 1995 Beamter und hätte in diesen 42 Jahren in der freien Wirtschaft als Angestellter gegenüber meinen Bezügen als Beamter etwa das Doppelte an Bruttogehalt verdienen können.

Abgesehen hiervon sind die anderen lebenslang Tätigen im Ruhestand gewährten Bezüge vielfach weitaus höher als es die Höhe der gesetzlichen Rente vermuten läßt. So erhalten die Angestellten des öffentlichen Dienstes ebenso eine Zusatzversorgung wie viele Mitarbeiter in der freien Wirtschaft in Form von Betriebsrenten. Und ich frage mich vor allem auch was Herr Ortner von den Abfindungen und der Altersversorgung von Vorstandsmitgliedern in der freien Wirtschaft hält. Als Beigeordneter einer etwa 80tausend Einwohner zählenden Mittelstadt war ich nahezu dreißig Jahre lang in einer diesem Personenkreis vergleichbaren Position tätig, kann aber nur davon träumen, was Vorstandsmitglieder eines entsprechenden Unternehmens bei ihrem Ausscheiden und im Alter ausbezahlt erhalten.

Mich verwundert sehr, daß Sie einen derart einseitig gehaltenen Beitrag veröffentlichen konnten, der zudem von mangelnder Sachkenntnis zeugt. Vieleicht sollten sie dieses Schreiben zur Richtigstellung als Leserbrief veröffentlichen.

Dr. jur. Friedrich Sembdner

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Wenn ich Die Zeit bekomme, lese ich zuerst immer Ihr Magazin. Diesmal bin ich aber enttäuscht, weil Sie sich für einen Beitrag hingegeben haben, der nicht objektiv ist. Natürlich hat Herr Ortner Recht wenn er behautet, es müssten nicht alle Stellen im Öffentlichen Dienst mit Beamten besetzt werden. Er hätte dann aber auch darauf hinweisen müssen, dass wir Bürger dann auch Behinderungen durch mögliche Streiks hinnehmen müssten. Jetzt wird schon geklagt, dass wegen fehlender Lehrer viele Unterrichtsstunden ausfallen. Was für ein Aufschrei würde es geben, wenn die Lehrer streiken dürften. Dass einige Länder mit der befristeten Einstellung von Lehrern als Angestellte skandalös ihre Haushalte auf deren Kosten sanieren, trifft zu. Wenn er objektiv berichtet hätte wollen, dann hätte er auch erwähnen müssen, das z. B. in Schleswig-Holstein die Beschäftigung der Lehrer als Angestellte nicht mehr erfolgte, weil sie als Beamte billiger war und die späteren Pensionskosten erst außer Acht gelassen wurden. Abgesehen davon müssen Beamte in jüngeren Jahren noch die "Ochsentour" durchlaufen bevor sie die ihrer Tätigkeit entsprechende Vergütung erhalten. Angestellte müssen lt. Tarifvertrag entsprechend ihrer Tätigkeit bezahlt werden, Beamte jedoch nicht. Wenn Herr Ortner schon die unterschiedliche Bezahlung aufführt, dann hätte er zumindest darauf hinweisen müssen, dass Beamte ihre Pension versteuern müssen und selbst für eine Krankenversicherung sorgen, für die sie keinen Zuschuss erhalten, lediglich im Krankheitsfall eine anteilige Beihilfe. Natürlich könnte der Staat die Beamten auch in die gesetzliche Krankenversicherung nehmen, dann müsste er aber auch wie bei den Angestellten zu Beiträgen seinen Anteil zahlen. Warum tut er das nicht? Weil er mit der Beihilfe weniger zahlen muss. Wie in der Ausgabe Der Zeit Nr. 41 auf Seite 21 zu lesen ist, würde durch die Aufnahme der Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung das System nur vorübergehend entlastet; nämlich so lange, wie junge Beamte noch keine Rente bekommen. Wenn die jungen später selbst in Rente gehen, hat das System das gleiche Problem wie zuvor. Fazit: Wenn Herr Ortner objektiv argumentiert hätte, wären seine Argumente kein Spaltpilz.

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Mir ist klar, worum es Ortner geht: es gibt zu viele Beamte an zu vielen Stellen in zu vielen Behörden. Dieser Meinung kann man durchaus sein, auch ich sehe die Frage kritisch, ob z.B. in der Personalbearbeitung einer Behörde die Arbeit von Beamten erledigt werden muss. Es handelt sich dabei sicher um keine hoheitliche Aufgabe, oft arbeiten Beamte und Angestellte zusammen.
Die Gründe, warum es dazu gekommen ist, sind sicher vielfältig. Ein Grund dürfte vermutlich sein, dass Beamte – zunächst (!) einmal – weniger kosten. Der Staat bezahlt keine Beiträge für die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc. Auch den Arbeitnehmeranteil, der ja bei einer Änderung durch höheres Gehalt ausgeglichen werden müsste, "spart" sich der Dienstherr. Und durch das besondere Treueverhältnis gibt es keine Streiks, die im Zweifelsfall ebenfalls Kosten verursachen würden.

Aber ich will hierbei nicht zu sehr ins Detail gehen oder diese Überlegungen vertiefen, auch die Geschichte des Berufsbeamtentums interessiert mich an dieser Stelle nicht. Diese Intention des Autors ist nicht mein Problem. Ein Problem habe ich damit, dass er sofort die üblichen dümmlichen Vorurteile gegen Beamte als Begründung für seine Überlegungen zur Abschaffung der Beamten heranzieht. Er bedient damit der Einfachheit halber die bestehenden Vorbehalte der übrigen Bevölkerung.

Beispiele:

Ortner behauptet, dass zu Beginn seiner Laufbahn im Diensteid "der Beamte schwört, stets die Weisungen Vorgesetzter zu befolgen". Dies ist Quatsch. Die Formel des Diensteides (am Beispiel der Landesbeamten Hessen) lautet:
"Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde (so wahr mir Gott helfe). " - Nachzulesen im Internet.
Dieser Eid ist eine derartige Selbstverständlichkeit, dass ihn eigentlich alle Bürger des Landes Hessen ohne Schwierigkeiten ablegen könnten – oder?
Zur "Gehorsamspflicht" (Aussage des Autors) habe ich bereits während meiner Ausbildung (1974 bis 1976!) gelernt, dass ich meine Vorgesetzten darauf hinzuweisen habe, wenn ich der Meinung bin, dass ihre Vorgaben rechtlich nicht in Ordnung sind. Ich habe das immer beachtet und bin normalerweise auf offene Ohren gestoßen. Ich habe im Gegenteil festgestellt, dass sich Angestellte manchmal leichter auf vorliegende Anordnungen berufen – aber das mag an der teilweise fehlenden fachlichen Ausbildung gelegen haben.
Natürlich gibt es auch eine Gehorsamspflicht, aber die hat nichts mit dem Beamtentum, sondern mit den Aufgaben zu tun: Polizeibeamte im Einsatz beispielsweise können nicht während des Einsatzes mit dem Vorgesetzten diskutieren, was jetzt die angemessene Vorgehensweise ist. Da muss ein Vorgesetzter entscheiden, und die Untergebenen haben das auszuführen. Geprüft (und geurteilt) wird später.

Ortner behauptet: "Wer sich ungefragt und öffentlich zu brisanten Behördenthemen äußert, dem droht Ungemach." Das will ich nicht unbedingt bestreiten. Nur, ich würde gerne erleben, wie z.B. die Fa. VW mit dem Mitarbeiter umgeht, der sich "ungefragt und öffentlich zu brisanten Firmenthemen äußert". War da nicht vor kurzem was mit einer Kündigung?

Ortner stellt die Beamten als spießig hin, weil sie sich auch in der Privatzeit "brav, unauffällig und gesetzestreu" verhalten müssten. Wie findet Herr Ortner denn den Kollegen Polizeianwärter, der sich in seiner Privatzeit in Schlägereien mit der Polizei verwickeln lässt und dann noch sein Insiderwissen ausnützen will, um ungeschoren davon zu kommen? (Aus der Tageszeitung, nach meiner Pensionierung.) Das sind wohl erst die "richtigen" Mitarbeiter einer Behörde? Wäre da nicht vielmehr die lächerlich gemachte "Wohlverhaltenspflicht" durchaus angebracht?

Zur finanziellen Vergütung der Beamten sind mir Angriffe wie die des Autors nichts Neues; ich habe dazu in meiner langen Beamtenzeit einiges erfahren: War die Konjunktur gerade flau, wurde ich um den unkündbaren Arbeitsplatz und das sichere Einkommen beneidet. Ging es mit der Konjunktur dann wieder bergauf, hat man sich lustig gemacht über das mickerige Gehalt; da haben "Studierte" anderswo doch ganz anders zugelangt!

Zur üppigen Pension der Beamten: wussten Sie, dass Angestellte des Staates, die viele Jahre ihres Lebens dort gearbeitet haben, noch bis mindestens in die 80er Jahre im Regelfall netto eine spürbar höhere Rente hatten als zuvor Gehalt in ihrer letzten aktiven Tätigkeit? Das lag an der Zusatzversicherung, die der Staat gezahlt hat. Das wurde inzwischen abgestellt, aber ich fand das damals zumindest sehr interessant.

Ortner liegt das Streikrecht offensichtlich sehr am Herzen. Besonders ja auch für Lehrer. Dass Beamte nicht streiken dürfen, halte ich für legitim: Rosinenpickerei gilt nicht. Wenn ich die – unbestrittenen – Vorteile des Beamtentums genieße, kann ich mir nicht auch noch zusätzlich die Sahnehäubchen aus dem Arbeiter- und Angestelltenbereich heraussuchen.
Ob Lehrer Beamte sein müssen oder nicht, daran scheiden sich die Geister. Wenn man es vom Aspekt des Streikrechts aus betrachtet, bin ich eher für die Verbeamtung. Denn bei einem Streik leidet nicht unmittelbar der Staat, sondern zunächst mal Eltern und Kinder. Aber das sehe ich leidenschaftslos; man sollte eine solche Entscheidung nach sachgerechter Überprüfung treffen. Ebenso die Frage, welche Tätigkeiten insgesamt einer hoheitlichen Tätigkeit entsprechen und somit weiter durch Beamte ausgeübt werden sollten.
Dabei ist natürlich der letzte Absatz des Artikels extrem hilfreich:" Das Beamtentum ist aus der Zeit gefallen und gehört abgeschafft" – und im nächsten Satz zählt der Autor auf, wo Beamte (doch) noch eingesetzt werden sollen (Richter, Polizisten, Zoll). Also was denn jetzt? Abschaffen oder beibehalten?

Das Thema wird die Gesellschaft in Zukunft sicher noch beschäftigen. Aber: eine Verunglimpfung aller Beamten – so wie sie der Autor vornimmt – ist keine Diskussionsgrundlage.

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Die Diskussion um das Für und Wider der Ausdehnung des Berufsbeamtentums als Teil des Öffentlichen Dienstes wird seit langem geführt. Es ist richtig, sie zu führen, aber es ist auch wichtig, sie seriös zu führen.
Der Text von Helmut Ortner in chrismon 10/2018 erfüllt diese Anforderung nicht. Er ist vielmehr ein klassisches Beispiel für die populistische Vereinfachung des Themas unter einer ebenso verbreiteten wie sinnentstellend verkürzenden Grundthese: derjenigen von den sogenannten "Beamtenprivilegien" - von Ortner als "anachronistisch" bezeichnet - im Sinne einer sachlich nicht gerechtfertigten Besserstellung gegenüber anderen ("normalen"?) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Absurderweise hängt Ortner seinen Text gleichwohl ausgerechnet am Streikverbot auf - also gerade am Gegenteil eines "Privilegs". Wie wenig durchdacht, vielmehr argumentativ strukturell geradezu dumm der Text ist, zeigt sich daneben exemplarisch auch daran, dass Ortner beispielhaft das Gerichtsvollzieherwesen benennt als einen Bereich der öffentlichen Verwaltung, der nicht verbeamtet sein sollte. Das ist immerhin ein staatlicher Tätigkeitsbereich, in dem unmittelbar hoheitliche Gewalt ausgeübt und in die Rechtspositionen von Bürgerinnen und Bürgern eingegriffen wird (Beschlagnahme, Wegnahme von Eigentum).

Die eigentliche Pointe dieses insgesamt ärgerlichen Textes liegt allerdings darin, dass das Kirchenbeamtentum keinerlei Erwähnung findet.
Wenn der "tiefere" Sinn des Textes in einem provokativen Appell bestehen sollte, hätte es - zumal bei einer Veröffentlichung in einem evangelischen Magazin - doch eigentlich nahe gelegen, auch und gerade dieses Phänomen zu beleuchten.

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Was haben Vegetarier, Lebensschützer und Beamte gemeinsam? Die Frage verwundert? Die Lösung findet, wer das Aufkommen an Leserzuschriften bei chrismon beachtet. Für die ersten drei richtigen Antworten gibt es die goldene Leserkommentarnadel - hoffentlich!

Max Zirom

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Das „Beamtentum“ besitzt keine Privilegien. Die Pension ist Teil sozialer Errungenschaften. Und das ist gut so. Das „Beamtentum . . . auf ganz wenige Berufe zu begrenzen“ – einverstanden. Offensichtlich geht es dem Autor, Helmut Ortner, aber in erster Linie um die Pflege alter Vorurteile und eine Neiddebatte. Die Beamten erhalten nicht zu viel Pension, sondern die Arbeitnehmer zu wenig Lohn und dadurch viel zu wenig Rente. Insbesondere Frauen. Hier sind Änderungen längst überfällig. Denn, es ist genügend Geld und Kapital vorhanden. Wenn z.B. den Steuertricksern endlich ihre Grenzen (siehe SZ, 9.10.28, S. 2, „Grenzen für Steuertrickser“) aufgezeigt werden, reicht es für alle Menschen in unserem Land. Es muss nur gerecht abgegeben und verteilt werden. Für höhere Renten. Und es bleibt noch Geld übrig für mehr Lehrer (= kleinere Klassen), einer Entlastung kleiner Unternehmen und einer besseren Bezahlung -nicht nur- in sozialen Berufen.

Sehr geehrter Herr Merkl, Sie haben geschrieben: "Die Beamten erhalten nicht zu viel Pension, sondern die Arbeitnehmer zu wenig Lohn und dadurch viel zu wenig Rente." Das ist ein erfreulich richtiger Satz, den man leider nur selten lesen kann.

Ebenso erfreulich ist es, dass Sie darauf verzichten, wie es in der von mir vermuteten Empörungsvorlage wohl erwähnt wird, auf die kirchlichen Beamten einzudreschen. Was hat der Postpensionär, der die verschärfte Knauserigkeit der Beihilfestelle zu spüren bekommt, davon, wenn auch am Kirchenpensionär verstärkt gespart wird? Er hat nicht einen Cent davon.

Zu widersprechen ist allerdings Ihrer Vorstellung, es müsse nur gerecht verteilt werden. In der demokratisch betreuten Marktwirtschaft werden allenfalls beim Firmenjubiläum oder dem Bürgerfest des Herrn Bundespräsidenten bunte Luftballons an die Kinder verteilt. Ansonsten wird überhaupt nichts verteilt.

Der Normalmensch hat sich um einen Job zu bemühen und das ihm dort zugestandene Geld sorgfältig, insbesondere im Alter, einzuteilen, damit er über die Runden kommt.

Für diejenigen, die eine Firma oder Anteile daran ihr eigen nennen können, geht es darum, das eingesetzte Geld möglichst prächtig zu vermehren. Das geht nur dadurch, dass alle Kosten, insbesondere Löhne und Gehälter, so niedrig wie möglich gehalten werden. Das müssen übrigens nicht nur die bösen großen Firmen, sondern auch die angeblich so sympathischen kleinen Firmen machen.

Was dabei heraus kommt, ist bekannt: Vom anerkannt armen Schlucker, der mit Hartz IV klar kommen muss über die große Schar derer, deren Leben darin besteht, dauernd abwägen zu müssen, auf was sie zu verzichten haben, damit wenigstens dieses oder jenes läuft, bis zu den bekannten Gestalten der Forbes-Liste, die nach Herzenslust schalten und walten können.

Das ist übrigens kein Verstoß gegen die Gerechtigkeit. Im Gegenteil, die Gerechtigkeit ist unabdingbare Voraussetzung für dieses muntere Treiben. Und solange denen, die allen Grund zur Unzufriedenheit haben, nichts Besseres einfällt als über angebliche Ungerechtigkeit zu klagen, wird sich daran auch nichts ändern.

Friedrich Feger

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Der Artikel “Artenschutz abgelaufen” im Chrismon vom 10.2018 von Helmut Ortler erscheint mir aber sehr populistisch. Ich bin kein Lehrer. Als Diplomingenieur konnte ich sowohl als Industrieangestellter, als Angestellter im Öffentlichen Dienst und als Beamter tätig sein. In unserem freien Land steht doch jedem frei, den Beruf zu wählen, den er für sich wünschenswert hält. Neidgefühle wegen “Privilegien” anderer Berufsgruppen sind deshalb unangebracht. Wenn eine Berufsgruppe Angestellte, Freiberufler, Beamte, Handwerker tatsächlich Privilegien hätte, wäre es wohl eher angebracht, diese Privilegien auch für alle anderen zu fordern und nicht die vermuteten Privilegien “abzuschaffen” Die vermeintlichen Privilegien der Beamten sind jedoch nicht so gravierend.
Unseriös finde ich es, dass der Autor beim Vergleich der Beamtenpensionen mit den Renten der Angestellten die Leistungen der Zusatzrentenversicherung VBL für Angestellte verschweigt. Die Beamtenpension wird zudem noch voll versteuert, was bei der Rente nur teilweise geschieht..
Außerdem erhält der der Beamten bei vergleichbaren Tätigkeiten trotz zusätzlicher Qualifikation durch meist mehrjähriger Ausbildung und Staatsprüfungen eine geringere Bezahlung.
Ob Lehrer streiken dürfen, stellt sich aus Sicht der betroffenen Eltern sicher differenzierter dar, als es der Autor sieht. Das Streikrecht sollte für akademische Berufe wie Lehrer nicht das Wichtigste sein.

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Was bewegt Sie, einen solch einseitigen und engstirnigen Beitrag zum Berufsbeamtentum in Deutschland zu veröffentlichen? Was hat ein solch verbiesterter und verbohrter Beitrag in einem christlichen Magazin zu suchen? Es gibt wichtigere christliche Themen, die Sie – ohne Zorn – ansprechen sollten. Ich frage ernsthaft: Wo wären wir in Deutschland ohne unser bewährtes Berufsbeamtentum, weil ohne dieses Element nichts in unserem Staat funktionieren würde! Der Autor ist in meinen Augen voller Neid eingestellt und bar jeglicher Objektivität. Um es mit den Worten unserer Eisschnellläuferin Anni Friesinger zu sagen: „wenn Neid in Missgunst kippt, wird es unschön“.

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In chrismon 10.2018 schreibt Helmut Ortner im letzten Absatz seines Artikels „Artenschutz abgelaufen“ auf Seite 45:

„Das Beamtentum ist aus der Zeit gefallen und gehört abgeschafft. Beamte sollten allein hoheitliche Aufgaben übernehmen, etwa als Richter, Polizisten oder beim Zoll.“

Ich teile Ortners Einschätzung nicht. Konsequenterweise hätte er aber auch die Abschaffung des Kirchenbeamtengesetzes der EKD fordern müssen.
https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/21408

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Mit Interesse habe ich ihren Artikel über das Beamtentum gelesen und ja, ich bin genau wie sie der Meinung, dass es reformiert werden muss.
Allerdings bin ich der Meinung, dass Sie hier die Lehrer als untaugliches Beispiel heranziehen.
Wenn es da heißt: kurzfristige Anstellungen von Schuljahr zu Schuljahr – dann ist das ein Skandal. Die Menschen, in deren Hände wir die Zukunft unseres Landes, nämlich unsere Kinder legen, müssen doch die Sicherheit haben, dass sie einen Arbeitsplatz haben, der nicht alle 11 Monate für einen Monat aufgekündigt wird. Schulen müssen doch die Sicherheit haben, dass sie längerfristig mit diesen Lehrern arbeiten können. Und: ich finde, im Gegensatz zu vielem anderen ist gerade die Bildung eine hoheitliche Aufgabe, die man nicht hoch genug schätzen kann. Meine Jüngste Tochter war in der Grundschule von dem Dilemma betroffen: 3 Klassenlehrerinnen in 4 Jahren, die unterschiedlicher nicht sein konnten, dazwischen einige Monate gar kein Klassenlehrer sondern 5 verschiedene Lehrer im 2. Schuljahr, die die Klasse so nebenher beschulten. Die vorletzte Lehrerin bekam eine Woche vor Beginn des 4. Schuljahres eine feste Stelle angeboten – und als sie dem Schulamt mitteilte, sie würde gerne diese Klasse noch zu Ende führen, wurde ihr bedeutet, dann könne sie weiterhin nur mit Zeitverträgen rechnen. Fast alle hatten Schwierigkeiten, in der weiterführenden Schule Fuß zu fassen – sie hatten lediglich gelernt, wie man sich bei welchem Lehrer am besten um unliebsame Dinge herumdrückt. Was aus schlechter Bildung resultiert, können wir dieser Tage überall erkennen. Also: Hände weg von unseren Lehrern!

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Leider vergessen Sie, wie so viele, zu erwähnen, dass die Beamten ihre Pension voll versteuern müssen.
Bei mir, ich war Studiendirektor, betragen die Steuern fast 25 % meiner Pension. - Ich möchte betonen, dass ich keine weiteren Einkünfte habe. Daher ergibt sich also nicht die Höhe der Steuer.
Zum Hintergrund: Die Renten beruhen auf Beitragszahlungen, die vom versteuerten Einkommen geleistet werden, eine dementsprechende Besteuerung der Pensionsansprüche wären der aktiven Zeit findet nicht statt. Gewiss sind Ihnen diese Zusammenhänge bekannt.
Also ist es eine gezielte Falschinformation, wenn die Steuerpflicht der Pensionäre nicht erwähnt wird.

Chrismon sollte dem Trend der Zeit zu Fake News nicht folgen!

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Normalerweise lese ich gerne die Ausgaben von Chrismon.
Der Artikel von H.Ortner („Artenschutz abgelaufen“ - Chrismon10.2018) hat mich allerdings sehr erbost. Zum einen weiß ich nicht, was die Thematik in dieser Zeitschrift zu suchen hat. Vor allem aber ist die höchst tendenzielle Darstellung zu kritisieren. Beamtenhasser sind ja weit verbreitet, aber meist aus sehr unsachlichen Gründen, und immer dann, wenn der Bahn-, Luft- oder Postverkehr bestreikt wird (weil inzwischen privatisiert, der „Artenschutz“ also abgelaufen ist) oder die Müllberge sich türmen, sind auch diese Leute kurzfristig anderer Meinung. Der deutsche Staat hat sich zwar zulasten seiner öffentlichen Verwaltung finanziell saniert, aber inzwischen bereut man zum großen Teil diese Aktionen vom schlanken Staat. Ein gut funktionierendes Gemeinwesen ist nun mal nicht zum Billigtarif zu haben, und ein gewisser Puffer ist für plötzlich auftretende Sondersituationen sicher zweckmäßig, wie sich im Flüchtlingsstrom deutlich gezeigt hat (s. Bamf). Die Begründung mit der hoheitlichen Tätigkeit ist überholt. Gültig ist vielmehr, dass gemeinwohl-orientierte Bereiche (und das sind nicht nur Polizei und Feuerwehr) so besetzt sein sollten, dass nicht das freie Spiel der Kräfte maßgeblich, sondern eine Balance zwischen öffentlichen und persönlichen Interessen gewährleistet ist. Vertragsunterbrechungen in Ferienzeiten sind geradezu skandalös. Es muss ja nicht ein Beamtenstatus bisheriger Art sein, aber ein Status, der sich von dem wirtschaftlicher Unternehmen unterscheidet. Und das gilt auch für den Lehrerbereich, deren Auftrag lange Zeit völlig vernachlässigt worden ist.
In Deutschland wird die öffentliche Verwaltung leider traditionell abfällig betrachtet. Wie viel Hochschätzung ihr manchmal zukommt, wurde z.B. deutlich, als nach dem Untergang der UdSSR ein hoher deutscher Beamter nach Russland geholt wurde, um beim Aufbau einer funktionierenden öffentlichen Verwaltung zu helfen. Er war danach auch noch in Indonesien tätig.

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Als Beilage der „Zeit“ lese ich Ihre Zeitschrift stets gerne. Mich verwunderte der Artikel „Artenschutz abgelaufen“ von Herrn Ortner, ein Standpunkt über Sinn und Unsinn des Beamtentums. Bitte überlegen Sie, ob solche Artikel tatsächlich in die Chrismon gehören und nicht andere Themen dringlicher und passender wären.

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Durch Zufall habe ich in ihrem christlichen Magazin Nr. 10.2018 ihre Hetzkampagne gegen Beamte gelesen. Ich bin entsetzt, daß ihr Blatt, das christliche Werte vermitteln und vertreten soll sich in ein solch unsachliches Fahrwasser begibt.
Ist den verantwortlichen Herausgebern und Redakteuren eigentlich bewußt, daß hierdurch die Neiddebatte beflügelt und ein weiterer Spaltkeil in unsere Gesellschaft getrieben wird?
Dieser Artikel ist in vielen Behauptungen nicht nur unsachlich, oberflächlich und falsch ,sondern von Zynismus kaum zu überbieten. Er diffamiert die 1,9 Mio Beamte in unserem Land.
Ist ihnen eigentlich bewusst, dass der deutsche Staat sich seine kirchlichen Würdenträger fast eine halbe Milliarde Euro kosten lässt? Kein anderer Berufsstand ist in Deutschland finanziell so privilegiert abgesichert, wie der Stand der Geistlichen.
Ist ihnen bewusst,, das die Pfarrer in den kirchlichen Gemeinden nach dem Beamtenbesoldungsgesetz nach A 13 und A 14 entlohnt werden und entsprechende Pensionsansprüche genießen.

Warum befassen sie sich nicht stärker in ihrem Magazin kritisch mit den Problemen, die unsere Kirchen in der heutigen Zeit haben? Berichten sie doch einmal reumütig über die abscheulichen Schandtaten, die kirchliche Würdenträger an Kindern und Jugendlichen begangen haben und wie sie das künftig verhindern wollen. Das sind Themen die ihre Leser interessieren.
Wundern sie sich nicht, wenn immer mehr Menschen aus den Kirchen austreten. Auch ihre Beteiligung an der Beamtenhetze wird viele beflügeln ihrer Glaubensgemeinschaft den Rücken zu kehren.

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In seinem streckenweise leicht polemischen Artikel fordert Helmut Ortner die radikale Begrenzung des Beamtentums in Deutschland. Dabei unterläuft ihm jedoch ein eklatanter Fehler, geht er doch davon aus, ein hiesiger Beamter schwöre, "stets die Weisungen Vorgesetzter zu befolgen". Das ist zum Glück mitnichten der Fall - im Gegenteil: "Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben" (simpel nachzulesen bei Wikipedia). Vereidigt wird ein deutscher Beamter sehr wohl, aber in ganz anderer Form, denn er schwört "Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" (sowie als Landesbeamter zusätzlich der Verfassung des Bundeslandes). Nur zum Vergleich: Ein berüchtigter Fall von Vereidigung auf den Vorgesetzten ist der Eid der Wehrmacht im Dritten Reich, als die Soldaten dem Führer persönlich blinden Gehorsam schwören mussten. Eine solche "Gehorsamspflicht" gibt es längst nicht mehr!
In Zeiten, in denen erschreckend viele Menschen in ihren hasserfüllten Beiträgen in den sozialen Netzwerken elementare demokratische Werte wie die Idee der universalen Menschenrechte mit Füßen treten, stehen auf die demokratische Verfassung und ihre Werte vereidigte, loyale, aber nicht blind loyale Staatsdiener unserem Land gut zu Gesicht und leisten einen Beitrag zur politischen Stabilität. Auch ihre gute, im Vergleich zu ranghohen Angestellten in der freien Wirtschaft und den Einkünften mancher Selbstständiger aber durchaus nicht üppige Bezahlung lässt sich als Beitrag zur Festigung eines funktionierenden, nicht von Korruption durchsetzten Staatswesens betrachten. In Staaten, die auf dem Korruptionsindex weit oben stehen, fehlt es typischerweise genau daran: an einer ordentlich bezahlten, gesetzestreuen Beamtenschaft. Und schließlich: Wären angestellte Lehrkräfte, die beispielweise in Prüfungszeiten von ihrem Streikrecht Gebrauch machen, wirklich ein solcher Fortschritt wie Ortner meint? Betroffene Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern dürften das dann weniger euphorisch sehen.

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Es stellt sich die Frage: Was hat der Standpunkt „Artenschutz abgelaufen“ in einem Blatt der evangelischen Kirche zu suchen? Das Thema Beamte hat in einem kirchlichen Blatt nichts verloren. Die Kirche sollte sich um ihre Angelegenheiten kümmern.

Auffällig an dem Standpunkt sind die unsäglichen und dreisten Behauptungen über angebliche Privilegien. Dieser Tendenz-Beitrag soll wohl zu Missgunst, Hass und Neid gegen Beamte aufrufen. Der Autor befindet sich allerdings in Nachbarschaft von Bildzeitung, Spiegel, Stern und Co. Von diesen Kampfblättern werden die Grundsätze des Journalismus ständig missachtet. Entsprechend sinkt die Auflage jedes Jahr erneut.

Zur Sache der sogenannten Beamtenprivilegien:

Der öffentliche Dienst in Deutschland ruht seit jeher auf zwei Säulen, dem Tarifverhältnis einerseits und dem Beamtenverhältnis andererseits. Die Aufgabenwahrnehmung bestimmt den jeweiligen Status des Bediensteten.
Die Eingrenzung auf hoheitliche Tätigkeiten in der Eingriffsverwaltung (Polizei, Steuer, Bauordnung, Gewerbeaufsicht) übergeht die Leistungs¬verwaltung, soweit sie öffentliches Recht anwendet oder Entscheidungen trifft, die rechts- oder sozialstaatliche Gewährleistungen erheblich berühren.

Dieser sogenannte Funktionsvorbehalt (vgl. Grundgesetz Artikel 33 Absatz 4) wird jedoch keineswegs eingehalten, sondern vielfach unterlaufen in weiten Teilen der Leistungsverwaltung, aber auch in der Eingriffsverwaltung. Daraus folgt, dass der Beamtenvorbehalt faktisch nur noch eingeschränkt besteht. Hinzu kommen unterschiedliche Auffassungen zu Frage, ob eine hoheitliche Tätigkeit vorliegt. Dies gilt insbesondere für das Schulwesen. Die Lehrerschaft hat einen öffentlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag aus Artikel 7 Abs. 1: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ Die Notengebung ist ein hoheitlicher Akt und somit Beamten vorbehalten.

Das Streikrecht von Tarifbediensteten im Bildungssektor würde den Staat erpressbar machen. Einen wochenlagen Unterrichtsausfall wäre für die Bundesländer nicht durchzuhalten. Es käme zur Kapitulation des Staates und Gemeinwesens vor Berufs- und Interessengruppen. Der Steuerzahler müsste die außerordentlichen Tarifabschlüsse auf sich nehmen. Unter dem Strich wäre die Eingrenzung des Beamtenstatus auf Polizei, Justiz und Zoll mit unerwünschten Nebenwirkungen verbunden, die dem Gemeinwesen nicht zuzumuten und mit dem Funktionsvorbehalt des Grundgesetzes nicht konform sind.

Der Vergleich von Rente und Pension vermengt zwei unterschiedliche Systeme der Altersversorgung. Zum einen führt der akademische Anteil zu einem höheren Versorgungsniveau, zum anderen handelt es sich um eine Vollversorgung aus gesetzliche Rente und Betriebsrente oder ebenso als Pension. Die Rentendiskussion leidet unter den unsäglichen Beiträgen zur Spaltung der Gesellschaft. Der höchste Niedriglohnsektor in der EU von einem Viertel schlägt auf das Rentenniveau durch und verzerrt jeglichen Vergleich. Eine Betriebs¬rente für alle Arbeitnehmer, nicht nur bei Konzernen und Großbetrieben, wäre vonnöten, um die Zweiklassengesellschaft zu beenden.

Die Bürokratie ist nicht vom Status der öffentlichen Bediensteten abhängig. Jede Großorganisation entwickelt eine ausgeprägte Bürokratie. Je arbeitsteiliger eine Organisation ausfällt, desto aufwändiger ist die Koordination und umso länger sind die Entscheidungswege.

In jedem Staat gibt es überflüssige Einrichtungen. Es handelt es sich um Behörden, deren Aufgaben im Zeitablauf zurückgeführt werden oder ganz entfallen. Die Auflösung solcher Sonderbehörden geschieht aus Fürsorgegründen und Verwendungseinschränkungen zumeist erst mit zeitlichem Abstand. Hier handelt die Privatwirtschaft konsequent und verlagert die finanziellen Folgen auf die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung.

Der Vorwurf „ein Heer von Beamten“ ist tendenziös und diskriminierend; ähnlich die Buchtitel „Die Beamtenarmee“ und „Die Pensionslüge“. Dabei zählt der öffentliche Dienst in Deutschland im Weltmaßstab zu den Spitzenreitern öffentlicher Aufgabenwahrnehmung (Ifo-Institut München). Der Verfasser nennt Vergleichswerte anderer Staaten und widerlegt sich damit selbst. Um die absurde These vom „Heer“ gleichwohl zu rechtfertigen, wird Japan als Vorbild eines schlanken Staates genannt. Der Vergleich mit Fernost übergeht die kulturellen Eigenarten dieser Nation; hier haben Familie und Gemeinschaft einen höheren Rang und ersetzen die staatliche Fürsorge zu einem erheblichen Teil.

Insgesamt bemüht sich der Autor um die Rufschädigung des Berufsbeamtentums mit den üblichen Mitteln der Halb- und Unwahrheiten sowie der Ressentiments gegen eine staatstragende Gruppe in der Gesellschaft.

Warum Chrismon solche Machenschaften durch Abdruck eines Hetzartikels gegen die Beamtenschaft fördert, bleibt unklar.

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Zunächst bin ich überrascht, dass eine christlich motivierte Redaktion, die in allen ihren Artikeln sehr um Ausgleich und Verständnis, um nicht zu sagen Nächstenliebe bemüht ist, derart spalterischen Thesen eine öffentlichen Raum bietet. Allein die künstlerische Aufmachung des Artikels spricht für sich und ähnelt einer Skandalberichterstattung. Eine Tendenz, die leider in der heutigen Presse Gang und Gäbe ist. Nicht aber für die Chrismon zu erwarten und jeglichem guten Stil widerspricht.

Wofür steht Kirche heute, wenn so undifferenziert Meinung gemacht wird. Als Mitglied und ehrenamtliches Organ sowohl auf gemeindlicher Ebene als auch für unsere Landeskirche, muss mich fragen, ob ich noch unter dem richtigen Dach wohne.

Bitte verstehen sie mich nicht falsch. Eine ausgewogene Berichterstattung ist auch über dieses Thema notwendig und soll gerade nicht abgeschnitten werden. Dabei darf die sachliche Ebene nicht verlassen werden.

Leider greift aber auch insoweit die vorgetragene Erkenntnis zu kurz, was nicht wundert, denn eine fundierte Erörterung war ersichtlich nicht gewünscht. So ähnelt der Artikel einer Twitter-Meldung, die jedermann sofort versteht und für inhaltlich zutreffend erachtet, wenn ihm keine anderen Informationen vorliegen. Was würden wohl die Rechtssuchenden sagen, wenn ich in meinem Beruf so vorschnell handelte und jeder Stimmung folgte.

Schon im Jahre 1996 hat der Bundesrechnungshof eine ausführliche Betrachtung der Vor- und Nachteile bei Einstellung von Beamten und Angestellten vollzogen (vgl. Schriftenreihe der Bundesbeauftragten düe Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Band 6). Dabei wurden neben den monatären auch viele weitere Gründe untersucht, die es abzuwägen gilt. Hierauf muss ich der Kürze wegen verweisen.

Interessannterweise darf in dem Zusammenhang zudem auf eine Studie der EKBO vom 01.03.2016 verwiesen werden.

Wie wundersam, auch die evangelischen Kirchen verfügen über einen Beamtenapparat und müssen feststellen, dass die laufenden Personalkosten für Angestellte nach 35 Jahren Dienstjahren über den für einen Beamten aufzubringenden Kosten liegen, -ein Beamter kostet etwa 22 % weniger.

Nun kann man argumentieren, dafür sei der Beamte im Ruhestand besser gestellt, dann gilt es aber zu berücksichtigen, dass für die Angestellten eine Versorgung neben der Rente in der sog. ZVK aufgebaut wird, wie bei allen großen Arbeitgebern in Deutschland üblich. Diese Tatsache zu unterschlagen, ist aus Sicht ihres Autors nur konsequent.

Überwiegend hat sich die Ansicht verfestigt, nicht der Beamte komme dem Staat teurer, sondern der Angestellte, weshalb allenthalben bei Neueinstellungen zunehmend Dienstgeber dem Beamtenstatus den Vorrang eingeräumen, denn sie sind zur sparsamen Haushaltsführung verpflichtet. Auf die Bedeutung der Dienstpflichten will ich hier gar nicht näher eingehen.

Gänzlich inkonsequent wird der Artikel, wenn berichtet wird, dass der Staat bestimmte Institutionen wie die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein aufzulösen beabsichtigt. Diese Frage stellt sich unabhängig davon, ob das Beamtentum zu begrenzen ist.

Gerade in einer Zeit, in der die demokratischen Grundstrukturen nicht mehr uneingeschränkt akzeptiert werden, vielmehr zunehmend unsachlicher Kritik ausgesetzt sind, darf unsere Gesellschaft sich glücklich schätzen, wenn Diensttreue geleistet und eingefordert werden kann.

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Leider kam ich erst jetzt zu dem letzten Heft.
Trotzdem erlaube ich mir, festzustellen, dass erstens die Hefte durchweg gut und sehr gut verständlich sind. Danke.
Zum „Artenschutz abgelaufen“ erhielten Sie sicher eine Menge Zuschriften. Dabei fällt mir auf, das immer wieder Leser/innen gibt, die den Hauptartikel nicht richtig gelesen oder nicht verstanden haben.
So z.B. Frau K.*: Der Autor hat mit keiner Silbe davon geschrieben auch nur irgendetwas gegen Lehrer oder Polizisten hat! Er hat ausschließlich das Versorgungs- und das Altersversorgungs System von Beamten und Beamtinnen angesprochen und das zurecht.
Der Autor hat ausdrücklich herausgearbeitet, dass nicht JEDE/R verbeamtet werden muss.
„Artenschutz … „ ist der beste Begriff für dieses Thema, den ich je vernommen habe. Auf den Punkt genau getroffen.
Über dieses Thema habe ich mich vor geraumer Zeit mit einem Professor der Halleschen Universität auseinandergesetzt. Aber reden Sie mal mit einem Beamten, ob er freiwillig in das Rentensystem wechseln würde!
Die Rentenbesteuerung wurde bekanntermaßen von einem Hamburger Richter mit 7.000,00 DM Pension beim hohen Gericht durchgesetzt. Es wurde „Gleichheit“ entschieden, beides Pension und Rente ist Einkommen. Die Beamten des Gerichts aber haben vergessen, dass Beamte NICHTS zur Pension eingezahlt haben, die Rentner aber sehr wohl! UND, die Beamten erhalten 71,75% der wohl letzten 3 Jahre, die Rentner aber müssen 45 Jahre arbeiten UND einzahlen. Wo bitte ist da eine Gleichheit zwischen beiden Systemen? Von Rentnerarmut liest man täglich, Von Pensionärs Armut habe ich noch nichts gehört.
Da könnte ich mich so richtig auslassen.

[*Name von der Redaktion gekürzt; Diese Aussage bezieht sich auf einen Leserbrief, der in Ausgabe chrismon 11/2018 abgedruckt war; Anmerkung der Redaktion]

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Es ist schade, dass ein christliches Magazin eine derartige Abhandlung veröffentlicht. Vermutlich teilt die Redaktion die Ansicht des Herrn Ortner (wo bleibt die „Feindesliebe“?). Der populistische Artikel ist sehr einseitig und negativ. Es stünde Herrn Ortner, der sich scheinbar im Beamtenrecht auskennt, gut an, auch mehr über Nachteile und Einschränkungen (z. B. 41-Stundenwoche in Baden-Württemberg, statt 38,5 der Angestellten), welche die Beamten hinnehmen müssen, zu berichten. Oder was geschähe z. B mit den armen Sozialhilfeempfängern, wenn die Bediensteten der Sozialämter streiken würden?

Antwort auf von Horst Weigel (nicht registriert)

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Der Artikel ist alles andere als populistisch. Die Art u. Weise wie Politiker u. Beamte die Staatskassen als Selbstbedienungsladen ansehen ist z.B. für Oswald Metzger obszön. Seit Jahren verspricht die Politik alle Reformen in der Rente auch auf die Beamtenpensionen zu übertragen - man lügt uns an. Sie denken die 41 Stundenwoche rechtfertigt, dass ein beamteter Lehrer in Baden-Württemberg ein um 350.128,70 € höhers Lebenszeiteinkommen hat? Bei der Pflegeversicherung ist der Beamte dem Land Baden-W 2793,- € wert, der Rentner nur 1612,-€ Der Chef des Beamtenbundes erklärt die bedauerlichen Verhältnisse mit dem Prinzip der amtsangemessenen Alimentation die den Dienstherren verpflichtet den Beamten auch im Alter vollumfänglich zu versorgen. Gehört längst der Vergangenheit an.!!!! Schon heute entfällt fast ein Drittel aller Personalausgaben im Stuttgarter Landeshaushalt auf Pensionszahlungen. Wären die Beamten nicht so teuer könnten mehr Leute beschäftigt werden u. wir hätten weniger Sozialhilfeempfänger. Gruß M. Eiland

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Wissen Sie, welcher Berufsgruppe die Mitarbeiter des Bundesrechnungshofes angehören?
Fakt ist; Verschiedene Studien zeigen; dass durchschnittliche Arbeitnehmer ca. 42-45 % seines Einkommens an den Staat abgeben – in Form von Einkommens- und Verbrauchssteuern sowie Sozialabgaben. Der Durchschnittsbeamte komme dagegen nur auf eine Abgabenquote von 28 Prozent, obwohl er besser verdient! Dann das Thema Rente vs. Pension wurde ja schon ausführlich und wahrheitsgemäß hier dargestellt und glauben Sie mir; viele angestellte Akademiker in der freien Wirtschaft müssen mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten, um ihre Aufgaben zu bewältigen.
Finden Sie das gerecht?
Nein, ich bin auch der Meinung, dass das Beamtentum auf ein Mindestmaß zurückzuführen ist.

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Ich finde es immer interessant, dass Polizei, Zoll etc. immer ausgeklammert werden, da "hoheitliche Maßnahmen"
Es gibt nicht nur hoheitliche Maßnahmen bei der Polizei, sondern täglich in jeder Verwaltung in Deutschland.

Das einzige Argument (Streik), dass Beamte nur bei Polizei etc gerechtfertigt seien, halte ich für schwach. Lassen Sie über einen längeren Zeitraum eine Stadtverwaltung streiken, kommt es ganz schnell zu chaotischen Zuständen. Abgesehen davon, daß beispielsweise eine Stadtverwaltung auch Ordnungsbehörden enthält.

Wer sagt denn auch, dass die ganze Polizei gleichzeitig streiken würde, wenn es keine Beamten wären. Wäre das der Fall, hätte man bei der Einstellung die charakterlich falschen Polizisten eingestellt...

Ein großes Argument pro Beamten in allen Bereich ist meiner Meinung nach der Fachkräftemangel. Ein Beamtenstatus bindet eher langfristig gut qualifizierte Menschen, als keiner. Essentiell für einen funktionieren Staat ist ausreichend und gut ausgebildetes Personal. Das Dienst- und Treueverhältnis ist also keine hohle Phrase.

Der Autor hat auch selbst festgestellt, dass beispielsweise bei Lehrern nicht alle Beamte sind. Es muss allerdings ein Teil (Kern) verbeamtet sein.

Nochmal zur Polizei: Wenn wir schon bei Kritik sind, sollte man hinterfragen, wieso viele Polizisten (bzw in vielen Bundesländern) NUR noch dem geh.Dienst angehören. Für viele Tätigkeiten reicht der mittlere Dienst (wie es früher überall war) DA könnte man sparen.

Im übrigen sind Sie falsch informiert, dass Soldaten Beamte sind. Soldaten sind (auch rechtlich gesehen) Soldaten. Genau wie Richter, Richter sind. Also besser informieren:)

Einen Vergleich mit anderen Ländern halte ich für fahrlässig, da dort andere historische Hintergründe bestehen, kulturelle und räumliche Unterschiede.

Ein typischer "Neidbeitrag" eines Nichtbeamten.