Kircheneintritt
Wie trete ich in die Kirche ein?
Es wird viel über Kirchenaustritte gesprochen. Aber wie kann man in die evangelische oder katholische Kirche eintreten? Eine Anleitung
3D-Illustration metallischer Pfeil, der als U-turn in die umgekehrte Richtung zeigt
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Privat
22.08.2025
6Min

Es gibt viele Gründe, in eine Kirche einzutreten, egal ob evangelisch oder katholisch. Bei vielen ist es die Sehnsucht nach Gott und der Wunsch, den eigenen Glauben zu festigen und ihn in Gemeinschaft zu leben. Auch eine kirchliche Hochzeit, die Taufe eines Kindes oder die Übernahme eines Patenamtes sind Gründe, in die Kirche einzutreten. Manche Menschen treten auch ein, weil sie bei der Diakonie der evangelischen Kirche oder der Caritas der katholischen Kirche arbeiten. 2024 sind mehr als 21.000 Menschen neu oder wieder in die Kirchen in Deutschland eingetreten.

Wo kann ich eintreten?

Die evangelische Kirche versucht, den Eintritt so einfach wie möglich zu gestalten. Online in die Kirche einzutreten, ist aber noch nicht möglich. Das soll sich in Zukunft ändern, schreibt die EKD auf ihrer Website. Bis dahin gibt es zwei analoge Möglichkeiten: zum einen über die 150 Kircheneintrittsstellen bei Kirchengemeinden oder über übergemeindliche Anlaufstellen und Verbände. Dort kann man nicht nur in die Kirche eintreten, sondern sich auch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin über die persönlichen Gründe für den Eintritt austauschen und mehr über die Kirche und ihre Lehren erfahren. Eine gute Übersicht über die Eintrittsstellen mit Adressen und Telefonnummern bieten die Internetseiten der Landeskirchen. Wer per E-Mail Kontakt zur bundesweiten Eintrittsstelle aufnehmen möchte, kann an eintritt@evangelisch.de schreiben. Auch der bundesweite Infoservice der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unter der Nummer 0800-50 40 60 2 hilft weiter.

Wer möchte, kann aber auch bei jeder Pfarrerin oder jedem Pfarrer in die Kirche eintreten. Welche Gemeinde für einen zuständig ist, hängt vom Wohnort ab und lässt sich über die Gemeindesuche der EKD oder das örtliche Telefonbuch ermitteln. Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos.

Muss ich Voraussetzungen erfüllen?

Wer eintreten möchte, muss sich ausweisen können. Außerdem muss man getauft sein.

Wer getauft und aus der Kirche ausgetreten ist und nun wieder eintreten möchte, muss die Taufurkunde oder eine Bescheinigung über das Taufdatum und den Taufort sowie die Austrittsbescheinigung des Amtsgerichts mitbringen. Wer diese Unterlagen nicht mehr findet oder das Datum der Taufe nicht mehr weiß, kann trotzdem eintreten. Die Pfarrerin oder der Pfarrer beziehungsweise das Gemeindebüro vor Ort bemühen sich, einen Weg zu finden.

Eine erneute Taufe ist nicht nötig, wenn man früher einer anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört hat. Die EKD schreibt dazu: "Die Bibel sagt, dass Gott in der Taufe ein unwiderrufliches Ja zu dem Getauften spricht." Manche Kirchengemeinden laden die neu oder wieder Eingetretenen zu einem Fest ein, taufen die Neuen und erinnern sich mit den anderen an deren Taufe. Wer möchte, wird in vielen Gemeinden auch zu einem Taufkurs zur Neu- oder Wiedereinführung in den Glauben eingeladen.

Ist jemand noch nicht getauft, vereinbaren die Pfarrpersonen, bei denen man eintreten will, ein Taufgespräch und einen Termin für die Taufe. Durch diese wird man in die christliche Glaubensgemeinschaft aufgenommen. Weil Erwachsenentaufen heutzutage so selten geworden sind, gibt es in der evangelischen Kirche keine einheitliche Taufpraxis. In manchen Orten wird ein Taufunterricht über mehrere Monate angeboten. Oder die Pfarrpersonen vereinbaren mit der Person, die getauft werden möchte, einzelne Termine für Taufgespräche.

In den Taufgesprächen kann man alles fragen, was man über das Christentum wissen möchte. Es geht dabei um die Bibel, um die Lehre und das Leben Jesu, um Passion und Auferstehung, die Bedeutung der Taufe, um Welt- und Gottesbilder, Gottesdienst und Kirchenjahr, Abendmahl sowie das Gesangbuch. Man tauscht sich auch darüber aus, was es bedeuten kann, heute christlich zu leben. Und natürlich wird besprochen, wie die Taufe abläuft und welchen Taufspruch man auswählen möchte.

Und keine Sorge, im Taufgespräch wird nicht der Lebenswandel abgefragt. Es ist vielmehr eine schöne Gelegenheit, die Pfarrerin oder den Pfarrer kennenzulernen und über den Glauben, die Familie, das Leben und natürlich über alle Fragen rund um die Taufe und den Gottesdienst ins Gespräch zu kommen.

Was ist, wenn ich geschieden bin?

Eine Scheidung ist keine Hürde für einen Kircheneintritt. Ob jung oder alt, verheiratet oder geschieden, berufstätig oder in Rente – die Kirche heißt alle Menschen willkommen, die den Glauben gemeinsam mit Gleichgesinnten leben wollen, heißt es auf der Website der EKD.

Muss ich nachweisen, dass ich regelmäßig in Gottesdienste gehe?

Nein. Ob und wie oft jemand in den Gottesdienst geht, ist Privatsache und keine Voraussetzung für einen Kircheneintritt. Das wird nicht kontrolliert oder verlangt.

Wann muss ich Kirchensteuer zahlen?

Mit dem Kircheneintritt wird man kirchensteuerpflichtig. Zumindest, sofern man Einkommenssteuer zahlt. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer acht Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer, in den restlichen Bundesländern sind es neun Prozent. Im Durchschnitt ist das ein Prozent des Bruttoeinkommens.

Normalerweise meldet die Kirche den Eintritt direkt ans zuständige staatliche Meldeamt. Die Kirchensteuer wird dann automatisch eingezogen. In Einzelfällen kann es passieren, dass die Kirche den Eintritt nicht direkt dem zuständigen Meldeamt mitteilt. Dann muss man sich mit seiner Kircheneintrittsbescheinigung beim Meldeamt melden. Alternativ kann man den Arbeitgeber informieren, der sich dann um alles Weitere kümmert.

In den vergangenen Jahren sind immer wieder bekannte Personen in die evangelische Kirche eingetreten. Dazu gehören beispielsweise die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig und die ehemalige Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft. Schwesig ist in der DDR ohne Verbindung zur Kirche aufgewachsen. Das änderte sich durch die Familie ihres Mannes und Freunde. Heute sagt sie über ihre Familie: "Uns trägt der gemeinsame Glaube, dass es eine schützende Hand Gottes gibt."

Hannelore Kraft ist in einer katholischen Arbeiterfamilie aufgewachsen und hat später die Konfession gewechselt. Der frühe Tod ihres Vaters hat bei ihr den Gedanken an die Kirche wieder geweckt. In ihrer politischen Arbeit habe sie gesehen, was Kirchen Gutes in der Gesellschaft tun, schreibt die EKD auf ihrer Website und zitiert Kraft mit den Worten: "Ich habe mich immer als Christin gefühlt. Insofern hat mir da schon etwas gefehlt. […] Dann war mir klar: Ich will da auch mitwirken."

Wie trete ich in die katholische Kirche ein?

Der Eintritt in die katholische Kirche unterscheidet sich kaum von dem in die evangelische Kirche. Die katholische Kirche rät Interessierten, den Kontakt zu Seelsorgern und Priestern vor Ort zu suchen. Sie helfen bei den weiteren Schritten.

Welche Voraussetzungen brauche ich?

Wer bereits evangelisch getauft ist, wird durch Konversion Mitglied. Dabei wiederholt er die Taufe nicht. Es kann jedoch sein, dass die katholische Kirche eine Taufe nicht als gültig anerkennt. So zum Beispiel bei der Glaubensgemeinschaft der Mormonen und den Zeugen Jehovas. In jedem Fall nehmen Interessierte an einem Glaubenskurs teil. Die Aufnahme in die katholische Kirche erfolgt in der Regel in einem Gottesdienst, bei dem das Glaubensbekenntnis gesprochen wird. Oft ist die Aufnahme mit dem Sakrament der Firmung verbunden.

Wer in der Vergangenheit bereits Mitglied der katholischen Kirche war, kann ohne Vorbereitungszeit wieder aufgenommen werden. Voraussetzung ist wie im Fall einer Konversion ein aktueller Taufschein und eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt.

Wer bisher noch nicht getauft war, wird durch die Erwachsenentaufe Teil der katholischen Kirche. Der Taufe geht eine Vorbereitungszeit in einer Kirchengemeinde von etwa einem Jahr voraus.

Ist es in der katholischen Kirche billiger?

Nein. Die Kirchensteuer ist in der katholischen Kirche genauso hoch wie in der evangelischen Kirche. Also acht Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer in Bayern und Baden-Württemberg und neun Prozent in den restlichen Bundesländern. Beziehungsweise ein Prozent des Bruttoeinkommens.

Kann ich in die katholische Kirche eintreten, wenn ich geschieden bin? Oder homosexuell?

Eine geschiedene Ehe oder Homosexualität sind keine Hinderungsgründe dafür, in die katholische Kirche einzutreten. Wer geschieden ist, kann allerdings nicht noch einmal kirchlich heiraten. Denn für die katholische Kirche ist eine Ehe prinzipiell unauflösbar. Dennoch gibt es im Kirchenrecht Ausnahmen, die es einer katholischen Person, die vor dem Eintritt in die Kirche standesamtlich verheiratet war, im Einzelfall ermöglicht, kirchlich zu heiraten. Homosexuelle Paare können in der katholischen Kirche einen Segen erhalten, aber nicht kirchlich heiraten.

Kann ich von der evangelischen Kirche in die katholische wechseln? Und umgekehrt?

Ja, eine Konversion von einer Kirche in die andere ist kein Problem. Dabei muss die Taufe nicht wiederholt werden. Allerdings muss man zuerst aus der einen Kirche austreten, um in die andere eintreten zu können.

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