Unfall und Krankheit
Darauf ist bei einer Patientenverfügung zu achten
Haben Sie vor Jahren mal eben eine Standard-Patientenverfügung unterschrieben? So was kann im Notfall zu Streit führen. Ein Patientenschützer weiß, wie es besser geht und worauf man achten muss
Für eine Patientenverfügung muss man sich Zeit lassen
Für eine Patientenverfügung muss man sich Zeit lassen
Elke Ehninger
Tim Wegner
Aktualisiert am 23.08.2024
10Min

chrismon: Viele Leute sagen: Wenn ich so krank bin, dass ich mich nicht mehr äußern kann, soll meine Familie entscheiden, was medizinisch mit mir gemacht wird, ich schreibe jedenfalls keine Patientenverfügung. Funktioniert das?

Kristjan Diehl: Das führt eher zu Streit. Die ärztliche­ Seite schlägt eine Behandlung vor, die Angehörigen ­lehnen sie ab, weil sie sagen: Die kranke Person hätte ­diese Behandlung nicht gewollt. Aber belegen können sie das dann nicht.

Wissen die Familienmitglieder voneinander, was sie ­wollen würden in einer gesundheitlichen Krise?

Nein. Wir merken das, wenn Paare zu uns in die Beratung für eine Patientenverfügung kommen und meinen, es gehe ganz schnell, weil sie von sich und vom anderen genau wüssten, was sie wollen und was nicht. Zum Beispiel nicht so leben wie die Nachbarin damals im Wachkoma. Wenn wir dann ins Gespräch kommen, bewerten die Leute konkrete Behandlungen doch ganz anders als vorher gedacht.

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Wenigstens eine Vorsorgevollmacht sollte man erstellen, ­also eine Vertrauens­person bevollmächtigen, die für mich entscheidet und handelt, wenn ich es gerade nicht kann. Die also mit der Ärztin spricht, Post öffnet, Rechnungen bezahlt . . . Das "Notvertretungsrecht" für Ehepaare, ­dieses Jahr eingeführt, gilt nur für sechs Monate und nur für gesundheitliche Dinge, nicht aber für ­finanzielle. Also braucht man trotzdem eine Vorsorgevollmacht. Wichtig: eine Ersatzperson nennen und zwar ­innerhalb dieses einen Dokuments. Im ­Formular der Malteser zum Beispiel kann man zwei Personen bevoll­mächtigen. Wer keine Vertrauensperson ­benennen kann, sollte trotzdem ­eine Patientenverfügung erstellen, die muss auch ohne Bevollmächtigte beachtet werden.

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Die eigene Patientenverfügung kostenfrei prüfen lassen, ob sie im Ernstfall greifen würde und ob sie tatsächlich den eigenen Willen wiedergibt, können Sie hier.

Bei Konflikten rund um die Patientenverfügung kann man sich kostenlos Rat und Unterstützung bei der Schiedsstelle Patientenverfügung holen – möglichst
bevor die Situation eskaliert.

Und am Patientenschutztelefon der Deutschen Stiftung Patientenschutz gibt es für jede Person Auskunft rund um Vorsorge, schwere Krankheit, Pflegemängel: 0231-7380730 oder 030-28444840 oder 089-2020810

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Liebes Redaktionsteam,

ich habe nur eine kurze Anmerkung zu Ihrem Interview mit Herrn Kristjan Diehl - einen Patientenschützer, bei dem Menschen, die Rat suchen, "AUFSCHLAGEN" und der von einer Patientenverfügung als "DING" spricht ( Zitat: schicken Sie uns das Ding zu ) - den werde ich bestimmt nicht um Rat fragen, da würde ich mir doch mehr Niveau und Ernsthaftigkeit erhoffen.
mit freundlichen Grüßen
Ursula Stehling

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Zunächst vielen Dank für die vielen interessanten Artikel in Chrismon! – Und jetzt für den Artikel über Patientenverfügung.

Dazu ein kleiner Bericht:
Ein wichtiger Grund für die Errichtung einer Patientenverfügung war für mich und meine Frau der Gedanke an unsere Kinder.
Meine Mutter hatte mit 94 Jahren einen Schlaganfall. Sie war mehr als halbseitig gelähmt, konnte nicht mehr schlucken und nicht mehr sprechen. Die Ärzte gaben ihr Flüssigkeit per Infusion, wollten sie aber offensichtlich sterben lassen (was sie nicht direkt sagten und was mir zunächst auch so nicht bewusst war). Meine Schwester machte den Ärzten viel Druck: „Man muss ihr eine Chance geben“ – allerdings sagte sie nie, was sie davon erwartete. Man konnte nicht viel sagen, weil sich meine Schwester als die große Beschützerin der Mutter gegen die Ärzte und gegen die Familie aufspielte. Das Ergebnis war eine vier Monate dauernde Leidensgeschichte mit Sauerstoff und künstlicher Ernährung mit PEG-Sonde, und wo man der Mutter nach ca. zwei Monaten nur noch stumm die Hand halten konnte bis sie schließlich starb. – Unsere Kinder werden sicher anders reagieren, aber auch bei Ihnen wird es vielleicht unterschiedliche Meinungen geben, wieviel in einer solchen Situation medizinisch noch gemacht werden soll. Wir haben eine Patientenverfügung gemacht, natürlich auch für uns selbst, aber auch um unseren Kindern ein gutes Gewissen bei einer möglicherweise schwierigen Situation und schweren Entscheidung zu geben. Die Patientenverfügung haben wir bei unserer Hausärztin gemacht. Wir haben aber nur die Grundlinien angegeben, nicht Details, weil wir uns ziemlich sicher sind, dass es anders kommen wird, als man denkt.

Mit freundlichen Grüßen,
Siegfried Kreuzer