Kiges - Patientenverfügung
Kiges - Patientenverfügung
Femme Curieuse/photocase
Jetzt aber!
Darum wollte man sich doch schon ewig kümmern: 
Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung.
Tim Wegner
10.04.2019

Man hat es schon lang vor – eine Vorsorgevollmacht, ein Testament, eine Patientenverfügung und fürs 
Kind eine Sorgerechtsverfügung aufzusetzen. Wenn man mal un-
glaublich viel Zeit hat. Hat man aber nie. Also bleiben diese Dinge 
liegen. Schlecht. Denn die nächsten 
Angehörigen sind nicht auto­matisch berechtigt, Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst nicht entscheiden kann – etwa wegen eines Unfalls. Man muss nicht unglaublich viel Zeit haben, um diese Dinge zu regeln. Einfach eins nach dem anderen erledigen. Für eine Vorsorgevollmacht oder eine Regelung für den digitalen Nachlass reicht erst einmal ein Abend. Verspricht die Verbraucher­zentrale, die dieses nützliche Handbuch erstellt hat.

Allerdings sollte man gut ­
überlegen, wem man eine Vorsorge­vollmacht erteilt. Könnte die Person überfordert sein? Ist es besser, die Last auf mehrere 
Schultern zu verteilen? Die ­Tochter macht das Finanzielle, die Freundin entscheidet Medi­zinisches? Besser eine Betreuungsverfügung erstellen?
Okay, vielleicht dauert es doch einen ganzen Samstagnachmittag. Aber das "Vorsorge-Handbuch" führt wirklich verständlich durch alle Schritte.

Infobox

Jan Bittler u. a.: Das Vorsorge-Handbuch. Verbraucherzentrale 2018, für 14,90 Euro im Buchhandel oder (plus 2,50 Euro Versandkosten) zu bestellen unter  ratgeber-verbraucherzentrale.de oder Telefon 0211-38 09 555

Die Kommentarfunktion ist nur noch für registrierte Nutzer verfügbar. Um einen Leserkommentar schreiben zu können, schließen Sie bitte ein Abo ab, schreiben Sie uns eine Mail an leserpost@chrismon.de oder diskutieren Sie auf Instagram, Facebook und LinkedIn mit.
Permalink

Frau Holch, das Thema "brennt" immer bei denen, die uneinsichtig sind. Man könnte fast glauben, dass manche Menschen tatsächlich glauben, dass sie nie krank werden, immer leben und es kein "Schicksal" gibt. Und diese Dummheit hat wahrlich nichts mit fehlender Intelligenz zu tun. Die Dummheit der Unterlassung sucht dann auch die heim, die sich ach so sicher und gescheit wähnen.

Patientenverfügung schon vom ersten Tage an. Betreuungsverfügung spätestens dann, wenn es keine nahen jüngeren vertrauensvollen Angehörigen mehr gibt, oder die familiäre Zerstrittenheit alle Türen geschlossen hat. Die Vorsorgevollmacht ist dann ein Problem, wenn man keine Person des totalen Vertrauens hat. Das ist leider heute immer häufiger der Fall. Alle drei Verfügungen zusammen sind in der Regel eine Generalvollmacht. Wer die leichtfertig aus den Händen gibt, kann sein "armes" Wunder erleben. Schon so manches Enkelkind, das doch immer so lieb war, sich aber im Laufe der Zeit in einen falschen Umgang verwickelt hat, hat schon seine Großeltern vorzeitig durch den Missbrauch einer Generalvollmacht vorzeitig "enterbt".

Besonders Ältere, die sich sehr stark isoliert haben, können dann leicht ein Opfer werden. Sollte gar die Postvollmacht auch bei den "Entgleisten" sein, gibt es kaum noch eine rechtzeitige Bremse durch das Wissen von neutralen Begleitern der Vollmachtgebern. Wie groß das Problem ist, zeigen auch die Verurteilungen von Rechtsanwälten, Vermögensverwaltern und Testamentsvollstreckern. Mir alleine sind 3 vermögende Personen bekannt, die vollständig alleine leben und ständig die Angst umtreibt, dass sie plötzlich auf eine für sie "entscheidende" Hilfe angewiesen sein könnten. Es wäre gut, wenn sich alle Sozialverbände zusammentun und ehrenamtliche Gruppen bilden, die solche Situationen begleiten.

Ein anderer Fall. Eine Bekannte hat jahrelang einen nahen Angehörigen gepflegt, obwohl noch 4 weitere Geschwister da waren. Alle haben abgewunken. Die Bekannte ging wie selbstverständlich davon aus, dass sie auch die Erbin eines kleinen Häuschens sein würde. So wurde es ihr auch versprochen. Nach dem Tod des Gepflegten tauchte dann ein 50 Jahre altes Testament (war total vergessen!) auf. Erbin wurde eine Nichte, die ihren Onkel nach der Verfassung des Testamentes nie mehr gesehen hat. ER/SIE haben gesagt: Morgen geh ich zum Notar, morgen geh ich zum Notar. Als ich dement wurde, wollte mich kein Notar mich mehr akzeptieren.