Axel Springer Verlag in Berlin
epd-bild/Rolf Zoellner
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird ein Kölner Urteil rechtskräftig.
27.09.2018

Der Medienkonzern Axel Springer muss dem Wettermoderator Jörg Kachelmann ein Schmerzensgeld in Höhe von 235.000 Euro zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe eine Nichtzulassungsbeschwerde des Unternehmens gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln abgewiesen, berichtete das NDR-Medienmagazin "Zapp" (online). Allein hinsichtlich der Rechtsverletzung durch ein Foto habe der BGH die Revision zugelassen. Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker bestätigte den Bericht bei Twitter. Der BGH wollte die Entscheidung auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit Verweis auf noch nicht verstrichene Zustellungsfristen am Donnerstag weder bestätigen noch dementieren.

Urteil wurde rechtskräftig

Springer hatte beanstandet, dass das Kölner OLG im Jahr 2016 keine Revision gegen sein Urteil zugelassen hatte. Mit der BGH-Entscheidung wird das Kölner Urteil nun weitgehend rechtskräftig. Damit sei eine Entschädigung in Höhe von rund 235.000 Euro, inklusive Schadensersatz und Zinsen seit August 2010, an den Wettermoderator zu zahlen. Der Beschluss ist laut dem "Zapp"-Bericht bereits am 23. Juli ergangen und bezieht sich auf die Berichterstattung bei "Bild.de".

Im April 2018 wurde bereits eine Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen, die die gedruckte "Bild"-Zeitung betraf. Dabei ging es zunächst um die Summe von 295.000 Euro.

Das OLG hatte Kachelmann Mitte Juli 2016 in zwei Entscheidungen als Ausgleich für insgesamt 26 Fälle schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzung eine Geldentschädigung von insgesamt 395.000 Euro zugesprochen (AZ: 15 U 175/15 und 176/15). Inklusive Zinsen muss Springer dem Moderator nun laut "Zapp" insgesamt 530.000 Euro zahlen.

Kachelmann-Prozess endete mit Freispruch

Die "Bild"-Zeitung und "Bild.de" hatten 2010 und 2011 intensiv über den Strafprozess wegen mutmaßlicher Vergewaltigung gegen Kachelmann berichtet, der mit einem Freispruch endete. Springer teilte mit, man habe die Entscheidung des BGH "mit Bedauern zur Kenntnis genommen". Der Konzern prüfe die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde, sagte ein Konzernsprecher dem epd.

Kachelmann zeigte sich erfreut über den Beschluss. "Danke an alle hier für die Unterstützung auf dem Weg bis hierher", twitterte der Moderator am Mittwochabend. "Damit ist für mich die juristische Aufarbeitung von 2010/2011 beendet."

Kachelmann war im März 2010 aufgrund einer Aussage einer ehemaligen Geliebten wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verhaftet worden. 2011 wurde er vom Landgericht Mannheim freigesprochen. Im September 2016 sprach das Frankfurter Oberlandesgericht Kachelmann Schadenersatz von seiner Ex-Geliebten zu, weil sie ihn "vorsätzlich, wahrheitswidrig der Vergewaltigung" bezichtigt habe. Strafrechtliche Ermittlungen gegen die Frau stellte die Staatsanwaltschaft Mannheim im September 2017 ein. Die Gerichtsurteile ließen keine "ohne weiteres tragfähigen Schlüsse" über den ursprünglichen Hergang des Geschehens zu, hieß es zur Begründung.

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