Debatte im Bundestag zum Thema Sterbebegleitung
Wo liegen die Grenzen der Sterbehilfe? Der Deutsche Bundestag berät
Foto: Sterfan Boness/IPON
Achtung vor dem Leben
Der Bundestag befasst sich mit dem Thema Sterbehilfe. Ein Gruppenantrag hat die größten Erfolgsaussichten. Kerstin Griese im Interview
Portrait Anne Buhrfeind, chrismon stellvertretende ChefredakteurinLena Uphoff
21.10.2015

chrismon: Es ist nicht verboten, sich selbst zu töten – und die Beihilfe dazu auch nicht. Warum soll sich das ändern?

Kerstin Griese: Das wollen wir nicht ändern, der Suizid und die Beihilfe dazu bleiben straffrei. Aber wir wenden uns gegen Sterbehilfevereine wie „Sterbehilfe Deutschland“ und Einzelpersonen, die geschäftsmäßig – also auf Wiederholung angelegt und mit der Absicht des Suizids als Hauptzweck ihrer Tätigkeit – Menschen zu Tode bringen. Solche Angebote nehmen zu. Sterbehilfe darf keine „normale Dienstleistung“ werden, das würde Menschen unter Druck setzen.

Was ist Ihnen an Ihrem Entwurf wichtig?

Unser Vorschlag greift am wenigsten in unsere gesetzlichen Grundlagen ein. Mir ist wichtig, dass der ärztliche Freiraum erhalten bleibt. Die Hilfe beim Sterben, wie sie in der ambulanten und stationären Hospizarbeit und in der Palliativmedizin so segensreich praktiziert wird, ist der richtige Weg – nicht die Ausweitung der Hilfe zum Sterben.

"Es dürfen keine Anreize für die Selbsttötung geschaffen werden"

Peter Hintze, CDU, evangelischer Pfarrer, pocht auf das Recht auf Selbstbestimmung. Sind Sie dagegen?

Gerade unser Vorschlag sichert diese Selbstbestimmung. Wir wollen Menschen davor schützen, sich rechtfertigen zu müssen, dass sie leben wollen. Der Gesetzentwurf von Peter Hintze würde ethische Grundsätze verschieben. Der Druck auf alte, kranke und einsame Menschen würde steigen, anderen nicht mehr zur Last zu fallen.

Haben sich solche Befürchtungen in anderen Ländern bewahrheitet?

Dossier

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Ja, in allen Ländern, wo geschäftsmäßig ­assistierter Suizid oder aktive Sterbehilfe angeboten werden, steigt die Nachfrage ­danach deutlich an. In der Schweiz, so haben es uns die dortigen Sterbehilfevereine „Dig­nitas“ und „Exit“ gesagt, werben sie für ihr Angebot in Alten- und Behindertenheimen. Das ist ethisch nicht verantwortbar. Die Achtung vor dem Leben gilt auch für das alte, kranke, leidende und behinderte Leben.

Dürften Ärzte weiterhin Sterbewilligen helfen, wenn Ihr Entwurf Gesetz wird?

Ja, sie dürfen alle Maßnahmen der Palliativmedizin anwenden, auch wenn sie – wie manchmal bei der palliativen Sedierung – zum früheren Todeseintritt führen können. Entscheidend ist, dass die Absicht der ärztlichen Tätigkeit nicht der Suizid ist, sondern das Lindern von Schmerzen und Leid. Das ist vom Kriterium der Geschäftsmäßigkeit nicht erfasst – selbst dann nicht, wenn der Arzt im Einzelfall eine Gewissensentscheidung trifft und einem schwer leidenden Patienten hilft, ein für ihn nicht mehr erträgliches Leiden ­zu beenden. Wir wollen den Raum für Ge­wissensentscheidungen erhalten, aber es dürfen keine Anreize für die Selbsttötung geschaffen werden.

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