Stefan Raue, Intendant von Deutschlandradio (Archivbild)
epd-bild/Guido Schiefer
Deutschlandradio hat seine Vertreter für die neue Schlichtungsstelle benannt, die Streitfälle zwischen Rundfunksendern und Verlagen regeln soll.
26.04.2019

Wenn ein Internetangebot von Deutschlandradio betroffen ist, werden Intendant Stefan Raue, Programmdirektor Andreas-Peter Weber und Justiziar Markus Höppener an den Schlichtungsgesprächen teilnehmen, wie der Sender am Freitag in Köln und Berlin mitteilte. Die Stelle, die im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen ist, wird mit dessen Inkrafttreten am 1. Mai tätig.

Das Gremium ist durchweg mit Spitzenpersonal von Sendern und Verlagen besetzt: Laut Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) werden sich Präsident Mathias Döpfner und einer seiner vier Stellvertreter in der Schlichtungsstelle engagieren. Hinzu soll ein Vertreter des Verlags kommen, der das fragliche öffentlich-rechtliche Angebot für unzulässig hält.

Schwerpunkt auf Videos und Tonaufnahmen

Die ARD schickt, wenn die betroffen ist, ihren Vorsitzenden Ulrich Wilhelm und dessen Stellvertreterin Karola Wille sowie zusätzlich den Intendanten des Senders, der das von den Verlegern bemängelte ARD-Angebot verantwortet. Das ZDF entsendet Intendant Thomas Bellut, Justiziar Peter Weber und den Leiter der Hauptredaktion Neue Medien, Eckart Gaddum, wenn eines seiner Online-Angebote betroffen ist.

Der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält neue Regeln für die Internet-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender. ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen demnach den Schwerpunkt auf Videos und Tonaufnahmen legen, um sich von den Online-Angeboten der Zeitungsverleger zu unterscheiden. Das seit 2009 festgeschriebene Verbot presseähnlicher Angebote der Sender wird so mit dem neuen Gesetz konkretisiert.

In Streitfällen soll die Schlichtungsstelle mit Vertretern der Sender und Verlage über eine Einigung beraten. Nach epd-Informationen sollen die Schlichter nur anlassbezogen zusammenkommen, wenn Verlage ein Telemedienangebot für unzulässig halten. Zeitungsverleger gehen seit Jahren juristisch gegen öffentlich-rechtliche Internetangebote vor, die sie für zu "presseähnlich" halten.

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