Potsdam (epd). Die Oberste Jagdbehörde des Landes plane eine solche Ausnahmeregelung zur Reduzierung der Schwarzwildbestände, teilte das Landwirtschaftsministerium Brandenburg am Dienstag in Potsdam mit. Der Bescheid für die Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf könne aber erst erteilt werden, wenn die Jagdmethode wissenschaftlich beurteilt wurde. Unter anderem müsse der Tierschutz sichergestellt werden.
Jagdmethode bundesweit einmalig
Die Jagd mit Pfeil und Bogen sei "nicht der erste Lösungsansatz", hieß es: Weitere Maßnahmen, um die Schäden durch Wildschweine in der Region zu verringern, seien ein absolutes Fütterungsverbot, schwarzwildsichere Zäune, spezielle Wildschweinfallen und eine verstärkte Jagd mit dem Gewehr. Zudem bräuchten die Jäger eine besondere Qualifizierung für die Jagd mit Pfeil und Bogen.
Diese Jagdmethode sei bundesweit einmalig, hieß es weiter. Vor Jahren sei das Verbot, mit Pfeil und Bogen zu jagen, ins Bundesjagdgesetz aufgenommen worden. Allerdings habe sich die Bogenjagdtechnik seither weiterentwickelt: Moderne Pfeile und Bögen ermöglichten es, selbst stärkstes Wild tierschutzgerecht zu töten. Der Jäger müsse allerdings mindestens 25 Meter an ein Wildschein heran, um es sicher zu erlegen.