Früherer SS-Mann Oskar Gröning
epd-bild/Hans-Jürgen Wege
Das niedersächsische Justizministerium will so schnell wie möglich über das Gnadengesuch des früheren SS-Mannes Oskar Gröning (96) entscheiden.
02.03.2018

"Gnadengesuche sind grundsätzlich Eilsachen und beschleunigt zu behandeln", sagte die Sprecherin von Justizministerin Barbara Havliza (CDU) am Freitag in Hannover. Derzeit würden die Akten in dem Fall vorbereitet. Gröning hatte am Donnerstag ein Gnadengesuch an die Ministerin gerichtet. Er war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

Förmliche Rechtsmittel sind ausgeschöpft

Die Justizministerin könne in großer Freiheit über entsprechende Gesuche entscheiden, sagte die Sprecherin. Ein Straferlass sei dabei ebenso denkbar wie ein Haftaufschub oder die Umwandlung in eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe. Gröning könne auch jederzeit erneut um Gnade bitten, falls sein jetziges Gesuch abgelehnt werde. Die förmlichen Rechtsmittel seien allerdings ausgeschöpft. Die Staatsanwaltschaft hat Gröning bislang noch nicht zur Haft geladen. Falls er die Strafe antritt, soll er in der Justizvollzugsanstalt Uelzen untergebracht werden.

Die Grünen im niedersächsischen Landtag forderten Justizministerin Havliza am Freitag auf, den Nebenklägern aus dem Prozess gegen Gröning Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Beim Gröning-Prozess hatten sich mehr als 70 Nebenkläger der Anklage angeschlossen, unter ihnen viele Auschwitz-Überlebende sowie Angehörige von Opfern. Viele von ihnen reisten dafür unter anderem aus den USA, Kanada oder Israel nach Lüneburg.

"Buchhalter von Auschwitz"

Das Urteil gegen den auch als "Buchhalter von Auschwitz" bekannten Gröning ist seit September 2016 rechtskräftig. Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen die Morde gefördert, heißt es darin. Im Januar hatte die Staatsanwaltschaft Lüneburg ein erstes Gnadengesuch zurückgewiesen, mit dem Gröning einen Haftantritt abwenden wollte. Davor hatte das Bundesverfassungsgericht nach Grönings Beschwerde einen Haftaufschub ebenfalls abgelehnt.

Grönings Anwalt Hans Holtermann hatte auf die vom Grundgesetz garantierte Verhältnismäßigkeit gepocht. Demnach müsse grundsätzlich auch ein wegen schwerer Schuld Verurteilter eine realistische Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen. Außerdem drohe dem 96-Jährigen aufgrund seines angegriffenen Gesundheitszustandes Lebensgefahr.

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