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Ein Volksentscheid von 2021 gab es vor: Der Berliner Senat solle große, private Wohnungskonzerne mit mehr als 3000 Wohnungen "vergesellschaften", sprich in staatliches Eigentum überführen.
Nun hat mit Elif Eralp eine Politikerin der Linken in Berlin die Wahl gewonnen und will ihr Wahlversprechen einlösen und den Volksentscheid umsetzen. Dies würde an die 240 000 Wohnungen in Berlin betreffen. Eine neu geschaffene Anstalt des öffentlichen Rechts soll die Bestände übernehmen und verwalten. Im Gegenzug sollen die Immobilienkonzerne Entschädigungen erhalten.
Was spricht für, was gegen eine Vergesellschaftung? Ich habe in Berlin nachgefragt.
Pro: Caren Lay, Linke: "Die Vergesellschaftung verschärft die Krise? Das ist ein Pappkamerad"
Jeder Mieterhaushalt bei Vonovia zahlt mit der monatlichen Miete durchschnittlich 166 Euro an die Aktionäre! Eine Milliarde Gewinnausschüttung erhalten die 2026 - im Gegenzug klagen Tausende Mieterinnen und Mieter über vernachlässigte Häuser, Schimmel in den Wohnungen, Nebenkostenbetrug, systematische Mieterhöhung und vieles mehr. Diese aggressiven Geschäftspraktiken haben mit einem funktionierenden Wohnungsmarkt nichts zu tun. Sie spalten das Land.
Dass Wohnungen von großen Fonds und Konzernen als Kapitalanlage behandelt werden, hat die Miet- und Immobilienpreise nach oben getrieben, Wohnen für alle teurer und für viele unbezahlbar gemacht. Das war nicht immer so: Erst im Jahr 2000, als die Regierung Schröder Private Equity und Hedge Fonds mit umfangreichen Steuergeschenken angelockt und auf den Immobilienmarkt losgelassen hat, begann die Finanzialisierung von Wohnraum im großen Stil. Daraus sind Vonovia, Deutsche Wohnen & Co entstanden. Sie haben Profit- und Renditedruck auf den Wohnungsmarkt gebracht.
Leidtragende sind die Mieterinnen und Mieter, die die Mietpreis-Explosion durch einen immer größeren Teil ihres Lohns oder ihrer Rente zahlen. Auch der Staat subventioniert die Dividenden mit, nicht zuletzt durch Wohngeld und Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung, denn viele Mieterinnen und Mieter der Wohnungsriesen sind darauf angewiesen.
Caren Lay
Kein Wunder, dass knapp 60 Prozent der Berliner*innen in einem Volksbegehren die Vergesellschaftung beschlossen haben. Die Politik muss diesen Wählerwillen jetzt umsetzen. Die Gegner suggerieren, Privateigentum oder private Vermietung seien nun generell gefährdet. Das ist ein Pappkamerad. Es geht ausdrücklich nur um private Wohnungsunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin. 220 000 Wohnungen würden so nicht länger im Besitz von Vonovia & Co sein, sondern in ein öffentliches Wohnungsunternehmen wechseln - zum Wohl der betroffenen Mieterinnen und Mieter.
Das Argument, die Vergesellschaftung würde den Wohnungsbau generell gefährden, überzeugt nicht. Vonovia hat sich nicht durch hohe Neubauzahlen hervorgetan, die öffentlichen Wohnungsunternehmen haben hingegen in letzter Zeit viel mehr gebaut. Auch die Befürchtung, Investoren würden sich durch die Vergesellschaftung abschrecken lassen, ist an den Haaren herbeigezogen, mit Ausnahme vielleicht solcher wie Heimstaden.
Dieses Unternehmen wurde mit einem einzigen Kauf gleich Berlins drittgrößte Immobilieninvestor – es investiert wenig, erhöht die Mieten hingegen schon. Solche renditeorientierten Konzerne tragen nicht zu einer an den Bedarfen orientierten Wohnraumversorgung bei, sondern verschärfen durch hohe Mieten die Wohnungsnot. Was wir brauchen, sind Investitionen öffentlicher Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Kirchen und Stiftungen, die bezahlbaren Wohnraum schaffen. Wir wollen sie mit einem Investitionsprogramm stärken.
Und ja, die Vergesellschaftung kostet Geld. Doch besser jetzt eine Entschädigung zahlen, die bei einer Vergesellschaftung entgegen allen Unkenrufen deutlich unter dem Verkehrswert liegt, als dass das Elend ewig weitergeht. Wohnen ist ein Menschenrecht. Wohnungen sind Güter der Daseinsvorsorge. Es wird höchste Zeit, dass endlich wieder Gemeinwohl und nicht Profit das Leitprinzip auf den Wohnungsmärkten wird.
Contra: Maren Kern, BBU: "Bereits bestehende Wohnungen wechseln nur den Eigentümer"
Wohnraum ist in Berlin sehr knapp. Wer nach einer Trennung, bei der Familiengründung oder für den ersten eigenen Haushalt eine Wohnung sucht, hat oft kaum eine Wahl. Das schränkt die Freiheit ein, das eigene Leben nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Maren Kern
Der Volksentscheid von 2021 zeigte, wie groß der Wunsch nach sicheren und bezahlbaren Wohnungen in Berlin ist. Ein konkretes Gesetz stand damals allerdings nicht zur Abstimmung; welche rechtlichen und finanziellen Folgen eine Vergesellschaftung hätte, war daher noch nicht absehbar.
Ich bin gegen die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen, weil sie die entscheidende Frage nicht beantwortet: Woher kommen Wohnungen für diejenigen, die heute keine finden? Bei einer Vergesellschaftung würden bestehende Wohnungen den Eigentümer wechseln. Diese Wohnungen sind aber in den allermeisten Fällen schon vermietet. Keine einzige käme neu hinzu. Wer eine Wohnung braucht, steht weiterhin vor demselben knappen Angebot.
Auch niedrigere Mieten folgen aus einer Vergesellschaftung keinesfalls automatisch. Häuser müssen gepflegt, energetisch modernisiert und irgendwann umfassend erneuert werden – unabhängig davon, wem sie gehören. Hinzu kämen nach Angaben des Landes Berlin Entschädigungen von 36 Milliarden Euro und mehr. Dieses Geld müsste finanziert und zurückgezahlt werden. Zugleich würde es den Spielraum für Neubau, Förderung und andere Aufgaben des Landes belasten.
Die Debatte reicht zudem über große private Konzerne hinaus. Auch viele Berliner Genossenschaften bewirtschaften mehr als 3.000 Wohnungen. Die Initiative möchte sie ausnehmen. Ob sich diese Ausnahme rechtssicher ausgestalten ließe, ist aber keineswegs geklärt. Für Genossenschaftsmitglieder geht es um ihre Wohnungen, ihre Mitgliedschaft und ihre Anteile.
"Die Berliner Banken haben vor solchen Folgen bereits gewarnt"
Maren Kern
Hinzu kommt: Neubau und Modernisierung werden zu einem großen Teil mit Krediten finanziert. Banken müssen einschätzen können, welchen Wert die Bestände langfristig haben und ob Darlehen zurückgezahlt werden können. Solange offen ist, welche Wohnungen zu welchen Bedingungen vergesellschaftet und wie ihre Eigentümer entschädigt würden, wird diese Einschätzung schwieriger. Kredite können teurer werden oder ausbleiben. Dann fehlen Mittel für Bauvorhaben und Modernisierungen. Die Berliner Banken haben vor solchen Folgen bereits gewarnt.
Der Staat muss handeln: Mietende schützen, bestehendes Mietrecht durchsetzen, Bauland bereitstellen, Genehmigungen beschleunigen und den Bau bezahlbarer Wohnungen verlässlich fördern. Landeseigene Gesellschaften, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen können dabei viel leisten.
Berlin muss mehr Menschen die Möglichkeit geben, hier zu bleiben oder neu anzufangen. Wer bereits vermietete Wohnungen neu verteilt, gibt Wohnungssuchenden noch keine Antwort.
Vergesellschaftung oder Enteignung?
Soweit die zwei Meinungen.
In der öffentlichen Diskussion werden häufig zwei Begriffe miteinander vermischt, die eigentlich klar zu trennen wären. Bei dem Vorhaben der Linken in Berlin geht es um "Vergesellschaftung", die ist laut Grundgesetz Artikel 15 möglich. Er besagt: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend."
Der hier zitierte, berühmte Artikel 14 GG mit seinem "Eigentum-verpflichtet-Absatz" regelt dagegen "Enteignungen": "(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."
Vielleicht noch wichtig für den Hintergrund: Enteignungen gehören seit Jahrzehnten zum politischen Tagesgeschäft, ob nun beim Bau neuer Straßen oder im Kohlebergbau. Im Gegensatz dazu wurde der Artikel 15 GG in diesem Land bisher noch nie angewandt, und genau deshalb sehen viele Fachleute auch große juristische Hürden und warnen vor jahrzehntelangen juristischen Auseinandersetzungen und einer die gesamte Wohnungswirtschaft betreffenden Hängepartie.
Da ich das leider auch erwarte, wundert es mich, dass die Linke in Berlin nicht auch den Kauf von Vonovia in Erwägung zieht, denn auch damit würde man dem Wunsch der Wähler*innen und der Grundidee des Volksentscheides folgen. Diesen Weg empfehlen mittlerweile viele Wirtschaftsfachleute.
Mich erinnert die gesamte Diskussion übrigens an meine Heimatstadt Hamburg. Auch dort gab es vor Jahren einen Volksentscheid über den Rückkauf der Hamburger Energienetze aus privater Hand. Und genau das ist mittlerweile geschehen.
Juristisch sind beide Fälle nicht direkt vergleichbar, Energiewirtschaft folgt anderen Gesetzen als Wohnungswirtschaft. Doch der Wunsch der Bevölkerung, dass der Staat wieder ins Handeln kommt und Verantwortung für den Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge übernimmt, ist beiden Fällen gemeinsam.
Wohnen ist öffentliche Daseinsvorsorge. Wohnungen als Spekulationsobjekte an der Börse waren und sind ein gesellschaftspolitischer Skandal. Hier gegenzusteuern ist dringendst geboten!




