Migration und der Aufstieg rechtspopulistischer Parteien gehören zu den zentralen Themen der kommenden Bundestagswahl. Man könnte meinen, dass gerade in solchen Zeiten möglichst viele Menschen zur Wahl gehen sollten – nicht zuletzt, um die Demokratie zu stärken. Doch das deutsche Wahlrecht schließt Millionen aus.
Laut dem Ausländerzentralregister lebten Ende 2023 mehr als 13 Millionen Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland. Doch das Grundgesetz sieht es ganz klar vor: Die Teilnahme von Ausländer:innen sowohl auf staatlicher als auch auf kommunaler Ebene ist grundsätzlich ausgeschlossen. Darunter befinden sich viele Menschen, die seit Jahrzehnten in Deutschland leben, arbeiten, ihre Familien großziehen und gesellschaftlich aktiv sind. Ihr Lebensmittelpunkt liegt hier – dennoch bleibt ihnen das Recht auf politische Mitbestimmung verwehrt.
Das neue Staatsbürgerschaftsrecht ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es erleichtert den Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft, wodurch mehr Menschen langfristig wählen können. Doch neben Anforderungen wie Sprachkenntnissen, mehrjährigem Aufenthalt in Deutschland und gesichertem Einkommen, die für viele eine hohe Hürde darstellen, beträgt die Bearbeitungszeit bis zur Einbürgerung in Leipzig derzeit rund 50 Monate, in Darmstadt bis zu 32 Monate.
Ein weiteres Problem: Anders als EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen mehr als acht Millionen Menschen ohne deutschen Pass nicht einmal auf kommunaler Ebene wählen oder gewählt werden. Das ist nicht mehr zeitgemäß. In einem Land wie Deutschland, das auf Migration angewiesen ist, dürfen gleiche Rechte für alle gelten – auch bei der politischen Mitbestimmung. Damit bleiben aktuell knapp 15 Prozent der erwachsenen Bevölkerung von diesem zentralen Prinzip ausgeschlossen.
Das muss sich ändern. Demokratie lebt von Inklusion und davon, alle mitzunehmen. Menschen, die in Deutschland leben, arbeiten, Steuern zahlen und von politischen Entscheidungen betroffen sind, müssen das Recht haben, diese Entscheidungen aktiv mitzugestalten und Teil der Entscheidungsprozesse zu sein. Denn politische Teilhabe darf kein exklusives Privileg bleiben – sie muss ein Grundrecht sein, das endlich allen zusteht.