Neuer Mutterschutz nach Fehlgeburten
"Wir müssen der Gesellschaft klarmachen, wie weh das tut"
Seit Juni 2025 besteht Anspruch auf Mutterschutz auch bei Fehlgeburten - ab der 13. Schwangerschaftswoche. Sterbebegleiterin Birgit Rutz erklärt, was betroffene Eltern darüber hinaus brauchen
leere Babybetten in einem Krankenhaus
Vasiliki/Getty Images
privat
21.10.2025
6Min

chrismon: Sie bezeichnen sich als Sterbe- und Trauer-Doula. Eine Doula ist eine erfahrene Frau, die Mütter bei der Geburt unterstützt. Was heißt das in Ihrem Fall?

Birgit Rutz: Ich begleite Familien, die eine Diagnose bekommen. Entweder dass es keinen Herzschlag beim Kind mehr gibt oder dass das Kind nach oder während der Geburt sterben wird. Ich bin über die Krankenhauszeit und die Geburt da. Danach begleite ich die Eltern in der ganzen Trauer oder wenn sie wieder schwanger sind.

Wie kann man jemandem helfen, der so eine schreckliche Nachricht bekommt?

Sagen wir mal, dass es keinen Herzschlag mehr gibt: Dann werde ich vom Krankenhauspersonal angerufen, fahre hin und setze mich mit den Eltern zusammen. Die sind natürlich in einer Schocksituation. Wir kennen die Reaktionen: Flucht, Angriff oder auch Erstarren. Da muss ich die Eltern herausbekommen. Das heißt, ich muss einen sicheren Raum schaffen. Wenn ich das nicht schaffe, dann wird alles nicht funktionieren. Ab der 15. Woche wird auch ein im Bauch der Mutter verstorbenes Kind natürlich geboren. Deswegen ist das erste Thema meist die Geburt. Die unterscheidet sich gar nicht so sehr von der eines lebenden Kindes. Ich bin dann dafür da, den Fokus auf die Elternschaft zu legen. Denn die Geburt ist eine der wenigen Erinnerungen, die man dann überhaupt mit seinem Kind hat. Das müssen wir gut gestalten.

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