Mein Patensohn, 20, kam zu mir. Er habe 4000 Euro Schulden. Ob ich ihm was leihen könne?
Versuchen Sie erst mal, die Situation einzuschätzen. Ist es das erste Mal, dass er fragt? Bei wem hat er Schulden und warum?
Er hat seinen Studentenjob verloren, sagt er, und konnte Rechnungen nicht zahlen. Und seine Freundin ist ausgezogen, jetzt trägt er die Miete allein. Na ja, er wird über seine Verhältnisse gelebt haben . . .
Nicht unbedingt. Das ist ein gängiges Vorurteil. Oft sind unvorhergesehene Ereignisse schuld. Die fünf häufigsten Schuldengründe – die "Big Five" – sind: Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Unfall, Trennung oder Tod des Partners, unwirtschaftliche Haushaltsführung und gescheiterte Selbstständigkeit.
Lena Stumpp
Aber sich mit 20 zu überschulden, ist schon eine Kunst, oder?
Passiert leider oft. Junge Leute sind gefährdet, weil ihre berufliche und private Situation meist noch nicht stabil ist. Ihr ohnehin geringes Einkommen basiert auf Nebenjobs oder befristeten Verträgen und kann schnell wegbrechen. Dann können sie laufende Kosten nicht mehr begleichen. Und die explodieren dann.
Wie denn?
Wenn sich Ihr Patensohn etwa einen Computer per Ratenzahlung kauft und die Raten nicht bezahlt, kündigt die Firma bald den Vertrag und fordert den ganzen Betrag auf einmal. Den kann er erst recht nicht zahlen. Dann schalten die Firmen ein Inkassounternehmen ein, eventuell den Rechtsanwalt, und alle verlangen Gebühren.
Ich muss also schnell helfen?
Ja, aber es muss nicht mit Geld sein. Gehen Sie die Sache mit ihm gemeinsam an. Erstens: Alle Briefe öffnen und die Unterlagen sortieren. Zweitens: Eine Liste der Gläubiger und offenen Beträge erstellen. Drittens: Die Gläubiger bzw. Inkassofirmen kontaktieren.
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Was soll man denen sagen?
Die Situation erklären. Um Aufschub bitten. Das Beste ist, einen Vergleich anzubieten. Wenn er etwa 1000 Euro schuldet und sagt, er könne 700 Euro jetzt gleich bezahlen, lassen sich viele Firmen darauf ein und erlassen den Rest.
Es wäre also schon gut, wenn ich ihm Geld gebe?
Wenn Sie ihm etwas vorstrecken können, hilft das. Legen Sie aber schriftlich fest, ob, wann und wie Sie das zurückbekommen.
Eine erste Version dieses Beitrags erschien am 29.04.2019.
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