Eine Einzelzelle im Zellenbau des ehemaligen Konzentrationslagers Sachsenhausen bei Oranienburg (Brandenburg)
epd-bild / Marko Priske
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin will bis Ende des Jahres ihre Ermittlungen zur möglichen Leugnung des Holocausts durch Teilnehmer einer AfD-Besuchergruppe in der Gedenkstätte Sachsenhausen abschließen.
21.11.2018

Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann sagte am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd), "wir müssen jede Äußerung auf ihren strafrechtlichen Gehalt hin überprüfen". Bislang sei eine Äußerung tatsächlich belegt, in der die Existenz von Gaskammern geleugnet worden sei. Gegen wie viele Personen ermittelt wird, wollte Lehmann nicht sagen.

Eine Besuchergruppe aus dem Wahlkreis der AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Alice Weidel, war im Juli wegen massiver Störungen einer Führung aus der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen verwiesen worden. Der Fall war erst Anfang September bekanntgeworden.

Mehr als 200.000 Menschen inhaftiert

Der Besuch der AfD-Gruppe in der Gedenkstätte war Teil einer vom Bundespresseamt organisierten und finanzierten Fahrt. Zu solchen Fahrten darf jeder Bundestagsabgeordnete bis zu 50 Interessierte einladen.

Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben. 1942 wurde in Sachsenhausen eine Vernichtungsanlage mit Krematorium, Genickschussanlage und später eingebauter Gaskammer errichtet, die von der SS als "Station Z" bezeichnet wurde.

Die Kommentarfunktion ist nur noch für registrierte Nutzer verfügbar. Um einen Leserkommentar schreiben zu können, schließen Sie bitte ein Abo ab, schreiben Sie uns eine Mail an leserpost@chrismon.de oder diskutieren Sie auf Instagram, Facebook und LinkedIn mit.