Sexueller Missbrauch in der Kirche
Sexueller Missbrauch in der Kirche
Lena Schrieb
Geständig, verwarnt, befördert
Der Pfarrer versprach, sich um eine 14-Jährige zu kümmern – und nutzte ihre Schwäche aus. Jahre später machte Kerstin Claus die bayerische Landeskirche auf den Fall von ­sexueller Gewalt ­aufmerksam – ihren eigenen Fall. Er lässt den Betroffenen bis heute keine Ruhe
Lena Uphoff
15.06.2018

Von Zeit zu Zeit schaut Kerstin Claus nach, was der Pfarrer beruflich macht, der sie als Jugend­liche sexuell missbraucht hat: Vom Dienst suspendiert wurde er jedenfalls nicht. Er gibt ein Seminar für Eltern, die Probleme mit ihren Kindern im Alter zwischen zwölf und 16 Jahren haben. Einmal vertritt er einen Gemeindepfarrer und feiert einen Schulabschluss-Gottesdienst für die Jahrgangsstufen neun und elf. Immerhin: Er darf nicht mehr richtiger Gemeindepfarrer sein. Stattdessen leitet er eine lokale Bildungseinrichtung.

Kerstin Claus hat einen Mann, zwei Kinder und ein stabiles Umfeld. Sie ist eine Frau mit schneller Auf­fassungsgabe, die planvoll und bewusst handelt. Ihr Mann unterstützt sie. Ihre Tochter ist stolz auf die starke Mutter, die für ihre Rechte einsteht. Sie hatte auch einen guten Job, bis ihr Kampf um Recht und Anerkennung ihres Leids sie so sehr aufrieb, dass sie nicht mehr arbeiten konnte.

Niemand zweifelt an Tat und Täter, Beweise sind reichlich da. Aber ein ungeeignetes kirchliches Verfahren, falsche Loyalitäten, schlechte Kommunikation und zu ­wenig Nachdruck an entscheidender Stelle bewirken, dass der Missbrauch von damals Kerstin Claus bis heute nicht loslässt.

Der Missbrauch

Mit 14 vertraute sich Kerstin Claus auf einer Jugendfreizeit im März 1984 einem evangelischen Pfarrer an. Sie war viel allein, ihre alleinerziehende Mutter hatte Geldsorgen, der Gerichtsvollzieher stand vor der Tür, das Jugendamt hatte sich eingeschaltet. Kerstin wollte weg von zu Hause. "Die ganze Nacht hindurch habe ich ihm von den Problemen erzählt", berichtet sie. Pfarrer Sch., damals Ende zwanzig, schien verständnisvoll. Nach der zweiten Begegnung fuhr er sie nach Hause, versprach, sich um sie zu kümmern, küsste sie zum Abschied mit Zunge und sagte: "Da wollte ich dich von Anfang an haben."

"Ich war komplett überrumpelt", sagt Kerstin Claus: ­"Irgendwie war mir klar, das ist die Gegenleistung." ­Pfarrer Sch. nahm Kerstin in seine Obhut, besorgte ihr einen Platz in einem evangelischen Internat mit Gymnasium in der Nähe von Passau. Mutter und Jugendamt stimmten zu. Pfarrer Sch. wurde ihr ­Religionslehrer.

Wenn Schülerinnen und Schüler an Heimfahrtswochenenden und in den Ferien zu Hause waren, blieb Kers­tin bei Pfarrer Sch. und schlief auf einer Matratze mit ihm – ihr Zuhause gab es nicht mehr. Immer wieder trug sie seine weißen Rollkragenpullover, um seine Knutschflecke auf ihrem Hals zu verdecken. Zwei Jahre hatte sie weder Geld, noch war sie krankenversichert. Pfarrer Sch. hatte sich um so etwas nicht gekümmert. Aber für Kerstin Claus brachte das Internat neue Stabilität. Sie verbesserte sich in der Schule. Ihre Dankbarkeit überwog. Und damals in den 1980ern machten sich viele Menschen nicht klar, was sexuelle Übergriffe anrichten. Man hielt sich für ­liberal und aufgeklärt – und schaute weg.

Anfang 1987 ließ Pfarrer Sch. Kerstin fallen. Er hatte eine andere junge Frau aus seiner Jugendarbeit kennengelernt, die er kurz nach ihrem 18. Geburtstag heiratete. Fortan musste Kerstin jemanden finden, der sie übers ­Wochenende mitnahm – oder sie blieb allein im Internat. Als sie vom Religionsunterricht des Pfarrers Sch. ent­bunden werden wollte, schlug die Schulleitung die Bitte aus. Die Begründung steht in ihrer Schulakte: "Pfarrer Sch. legte auf Rückfrage dar, dass ihm die Schülerin persönlich wie in der Jugendarbeit aus dem Weg gehe, seit er sie wegen Unzuverlässigkeiten, Eifersüchteleien und ­Intrigen in Zusammenhang mit der Jugendarbeit zur Rede gestellt hat. Durch seine Ablehnung versucht sie also, sich aus dem Unrecht ins Recht zu versetzen."

Um sie unglaubwürdig erscheinen zu lassen, machte Sch. Kerstin später auch im Jugendkreis schlecht. Das bestätigte im Juli 2003 eine Freundin in einer schriftlichen Zeugenaussage gegenüber dem Landeskirchenamt ­München: "Plötzlich war Kerstin im Jugendkreis nicht mehr gerne gesehen. Pfarrer Sch. forcierte diesen Bruch, indem er uns systematisch gegeneinander ausspielte."

Kurz vor ihrem 18. Geburtstag bezog Kerstin eine ­eigene kleine Wohnung, arbeitete nachts, ging morgens übermüdet zur Schule. Sie schaffte ein gutes Abitur, verließ die bayerische Kleinstadt und begann zu studieren. Sie bekam ein Stipendium, wurde Journalistin und heiratete.

Das Spruchverfahren

2001 wurde Kerstin Claus Mutter einer Tochter. Seither ist sie in der Rolle der Beschützerin. Umso ungeheuerlicher erscheint ihr das Verhalten der Erwachsenen damals.

Sie wusste, wie schwierig es ist, sexuellen Missbrauch im Nachhinein zu beweisen. Sie verwickelte Pfarrer Sch. in einen E-Mail-Wechsel: "Was war das damals? War das überhaupt richtig?", fragte sie. Sie entlockte ihm eine Art Geständnis. Anfang 2003 informierte sie Johanna Beyer, damals Gleichstellungsbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB). Sie legte den E-Mail-Wechsel mit dem Pfarrer vor, dazu die Kontaktdaten einer damaligen Freundin aus dem Jugendkreis. Sie entband die Gleichstellungsbeauftragte von der Schweigepflicht. Kerstin Claus wollte, dass der Pfarrer für sein Tun zur Rechenschaft gezogen wird.

Johanna Beyer gab alle Unterlagen weiter an die damals für Personalangelegenheiten zuständige Oberkirchenrätin im Landeskirchenamt. Den Fall übernahm ein Ober­kirchenrat, der Pfarrer Sch. seit Jugendtagen kannte, und leitete ein sogenanntes Spruchverfahren ein. Man nennt dieses Verfahren auch "vertrauensvolle Aussprache".

Er und zwei Beisitzer konfrontierten Pfarrer Sch. mit ­Kers­tin Claus’ Aussagen. Dass er das Klassenzimmer in den ­Pausen abgeschlossen habe, um mit ihr allein zu sein. Dass die 14-Jährige während einer Freizeit nackt bei ihm im Zelt bei eisiger Kälte gewesen sei. Pfarrer Sch. gab einiges zu, an anderes könne er sich nicht erinnern. Er sprach von zu großer körperlicher Nähe, und dass dies in der Jugendarbeit damals so gewesen sei. Er hätte wissen müssen, "dass ich mit einem Bein im Gefängnis stand". Dass es zu Geschlechtsverkehr gekommen sei, bestreitet er allerdings bis heute.

Lena Uphoff

Lilith Becker

Lilith Becker ist seit 2012 Redakteurin bei evangelisch.de und Projektleiterin beim Evangelischen Contentnetzwerk yeet. Sie studierte Politik und VWL in Köln. Als Freie arbeitete sie für Hörfunk und Fernsehen im WDR-Studio Wuppertal. 2009/2010 absolvierte sie ein Volontariat an der Evangelischen Journalistenschule in Berlin. Anschließend arbeitete sie als Redakteurin in den WDR-Studios Wuppertal und Essen und als Freie für den Hörfunk des Hessischen Rundfunks und die Frankfurter Rundschau.

Pfarrer Sch. sagte auch, er habe damals einem Mädchen ohne Zuhause helfen wollen. Die Spruchkammer stellte im März 2004 fest, dass Pfarrer Sch. sich in seiner Amts- und Lebensführung nicht so verhalten habe, wie es seinem Auftrag entspreche. Der Fall sei nicht verjährt, hielt die Spruchkammer fest. Der Pfarrer war geständig. Die Auflagen fielen milde aus: Pfarrer Sch. sollte eine Entschuldigung an Kerstin Claus schreiben. Er sollte künftig die gebotene seelsorgerliche Distanz wahren. Und er sollte an einen gemeinnützigen Verein spenden. Pfarrer Sch. blieb auch nach dem Spruchverfahren Religionslehrer und betreute weiterhin Konfirmanden.

Hätte die ELKB damals ein Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Sch. eingeleitet, sie hätte ihm die Dienstbezüge kürzen oder ihn gar vom Dienst suspendieren müssen.

Die Entschuldigung sei nie bei ihr angekommen, sagt Kerstin Claus. Und was sagt Pfarrer Sch.? "Ich habe sie abgeschickt. Noch mal abschicken werde ich sie nicht. Für mich ist die Sache damit abgeschlossen." Und: "Ich ­möchte meine letzten Jahre bis zum Ruhestand in Frieden ar­beiten, unter den Auflagen, die ich habe." Weiter will sich Pfarrer Sch. heute nicht äußern.

Die damalige Gleichstellungsbeauftragte Johanna ­Beyer ist inzwischen pensioniert. Sie betont, wie wichtig unabhängige Prüfer seien. In der Kirche hätten Täter und Dienstvorgesetzte oft zusammen studiert, oder sie wurden gemeinsam ordiniert. "Diejenigen, die eine Anklage vorbringen, sind ja meist die Fremden." Im kirchlichen Verfahren gehe es nicht in erster Linie um die mutmaßlichen Opfer, sondern um das Verhältnis des mutmaßlichen ­Täters zu seiner Dienstvorgesetzten, der Kirche.

Spruchverfahren sind bis heute in der bayerischen ­Landeskirche rechtlich möglich, sagt Barbara Pühl. Seit Ende 2017 leitet sie die ELKB-Ansprechstelle für sexualisierte Gewalt. In Spruchverfahren kommen die Opfer überhaupt nicht vor, weder als Zeugen, noch erfahren sie, was beim Verfahren herauskommt. Sie haben auch keine Akteneinsicht.

Auch Kerstin Claus bekam damals vom innerkirchlichen Verfahren nichts weiter mit. Sie fragte auch nicht nach, was aus ihrer Anzeige geworden war. Sie räumte den Ordner wieder in den Schrank, vertraute darauf, dass die Kirche den Pfarrer zur Rechenschaft ziehen werde. Sie bekam ein zweites Kind und schob die Vergangenheit wieder zur Seite.

Das Jahr der Missbrauchsskandale

Anfang 2010 berichteten die Zeitungen über früheren ­sexuellen Missbrauch am Canisius-Kolleg, an der Odenwaldschule, bei den Regensburger Domspatzen. Kerstin Claus hatte als Nachrichtenredakteurin im ZDF täglich mit den Meldungen zu tun. Ihr Mann fragte, ob sie sich mal erkundigt habe, was aus ihrem Fall geworden sei. Sie hatte nicht. Also schaute sie im Internet nach. Sie sah, dass Pfarrer Sch. im Jahr nach dem Spruchverfahren zum ­stellvertretenden Dekan befördert worden war. Und dass er in seiner Gemeinde das Konfirmandenalter von 14 auf zwölf Jahre heruntergesetzt hatte.

Sie sprach eine Kollegin der ZDF-Sendung "Mona Lisa" an. Die Redaktion hakte bei der ELKB nach. Die damalige Leiterin des Kirchenamtes sagte im Interview: ­Kerstin Claus habe damals dem Pfarrer nicht schaden wollen. Deshalb habe die Landeskirche kein Disziplinarver­fahren einleiten können. Kerstin Claus erwirkte eine Unterlassungserklärung gegen diese Behauptung. In einem zweiten Interview räumte die Leiterin des Landeskirchenamtes ein: Man habe sie gar nicht als Zeugin befragt. Das ZDF strahlte die Sendung kurz vor der ELKB-Frühjahrssynode in Weiden aus. Dort bat der damalige Bischof ­Johannes Friedrich um Entschuldigung für das Versagen. Zu ­Kers­tin Claus nahm niemand Kontakt auf. Von der Entschuldigung erfuhr sie aus den Nachrichten. Noch während der Synode bat Pfarrer Sch. per Fax das Landeskirchenamt, sofort vom Dienst suspendiert zu werden, um eine Aufklärung der Vorwürfe gegen ihn zu ermöglichen – was auch geschah.

Eine Reise in die Vergangenheit

Nach dem Fernsehbeitrag von "Mona Lisa" rief eine ­Kirchenjuristin bei Kerstin Claus an. Die ELKB brauche neue Informationen, um das Verfahren neu aufrollen zu können. Kers­tin Claus sagte, im Rahmen der sexuellen ­Übergriffe sei es mehrfach zu Geschlechtsverkehr ge­kommen. Pfarrer Sch. habe regel­mäßig am Mittwoch scharf gekocht, ihr einen Verdauungsschnaps gegeben "und dann mit ihr Mittagsschlaf gemacht". Auch die ­Notizen der Juris­tin liegen der Redaktion vor.

Für das Verfahren brauche man aber belastbare Fakten, erfuhr Kerstin Claus: Beweise. Deshalb reiste sie in ihre Vergangenheit, in die bayerische Kleinstadt. Dort traf sie alte Bekannte und den neuen Kirchenvorstand. Kirchenvorstand, Pfarrerin und Pfarrer lasen den E-Mail-­Wechsel von 2003, waren schockiert und wollten zeigen, dass sie Kerstin Claus’ Leid mittragen. In zwei Gottesdiensten baten sie um Vergebung. Gottesdienstbesucher schrieben auf Zettelchen, was sie nach der Aufdeckung des Missbrauchs durch einen Pfarrer ihrer Gemeinde bewegte. Die Zettelchen wurden in einer Schale verbrannt.

Zeitungen berichteten vom Gottesdienst, andere nur über den Missbrauch durch einen Pfarrer mit dem ­Kürzel Sch. – es gab viel Gerede und viele Verdächtigungen: ­Welcher der zahlreichen Pfarrer mit dem Kürzel war denn nun der Beschuldigte? Die Frage blieb offen, sehr zum Leidwesen der unbeteiligten Pfarrer Sch. Die vorgesetzte ­Dekanin und das Landeskirchenamt hatten verlangt, ­niemand dürfe zu Personen und zum Sachverhalt Stellung nehmen – auch nicht gegenüber der eigenen Gemeinde.

Niemand zweifelt an Tat und Täter. Beweise sind reichlich vorhanden

"Eine ordentliche Jugendarbeit können wir seitdem vergessen", sagt der heutige Pfarrer, der auch damals in den Gottesdiensten mitwirkte. Eine Frau vom Kirchenvorstand sagt: "Das geht bis heute so weiter: Die Großmutter erzählt der Enkelin, dass sie in diese Kirche lieber nicht gehen soll." Deswegen soll der Name der Stadt hier auch nicht genannt werden.

Nach dem Fernsehbeitrag von "Mona Lisa" hatte die Staatsanwaltschaft Passau Ermittlungen aufgenommen. Da aber 2010, nach mehr als zwanzig Jahren, strafrechtlich alles verjährt war, stellte sie das Verfahren bald wieder ein. Und übermittelte Kerstin Claus Kopien der Kirchenakte, jener Akte, deren Einsicht ihr die Landeskirche stets verweigert hatte. So erfuhr Kerstin Claus nach ihrer Rückkehr aus der bayerischen Kleinstadt, dass Pfarrer Sch. schon im Spruchverfahren 2004 den Missbrauch gestanden hatte. Und sie fragte sich, warum die Leitung der ELKB sie da noch in ihrer alten Heimatstadt Beweise sammeln ließ.

Auch die ELKB stellte das neu aufgerollte kirchliche Disziplinarverfahren ein. Grund: Ein Vergehen könne nur einmal geahndet werden. Es bleibe bei den Auflagen von damals. Pfarrer Sch. bleibe im Dienst. Er dürfe nur keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.

Wie ging es weiter?

Kerstin Claus wurde herzkrank. Sie begann eine Traumatherapie. Der Freistaat Bayern erkannte ihren Gesundheitsschaden als Folge der Gewalttat an, zahlte nach dem Opferentschädigungsgesetz rückwirkend ein Versorgungskrankengeld – und forderte die Summe vor Gericht von der Landeskirche zurück.

Die Kirche schloss einen Vergleich mit dem Land ­Bay­ern. Auch mit Kerstin Claus einigte sie sich, im Jahr 2014: Die Kirche leistete eine Anerkennungszahlung und übernahm die Therapiekosten. Außerdem räumte das ­Landeskirchenamt schriftlich ein, dass Kerstin Claus mindestens zwei Jahre dauerhaft – zum Teil massiven – sexuellen Übergriffen eines Pfarrers ausgesetzt war: "Eine vollständige Aufklärung wird aufgrund von heute nicht mehr heilbaren Verfahrensmängeln unterbleiben. Hierfür wird in einem eigenen, direkt an Frau Kerstin Claus persönlich gerichteten Schreiben tiefes Bedauern ausgesprochen und Frau Claus um Entschuldigung gebeten werden."

Kerstin Claus dringt darauf, dass die Evangelische ­Kirche in Deutschland eine unabhängige Anlaufstelle für Betroffene finanziert. Wer wie sie sexuelle Übergriffe in der Kirche erlitten hat, soll wissen: Er oder sie steht nicht allein. Die Betroffenen sollen aus der Vereinzelung herausfinden.

Zudem brauche die evangelische Kirche allgemein­gültige Standards, um sexuellen Missbrauch aufzuarbeiten, in jeder Landeskirche gleich. Einheitliche Verfahren, damit Opfer von sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt schnell in Erfahrung bringen können, woran sie sind. Bisher machen es alle unterschiedlich.

Kerstin Claus schaut nach vorn. Sie will anderen helfen, denen ähnliches Unrecht geschah wie ihr. Die Unab­hängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, eine Kommission des Bundes, hat sie nun um eine kritische Bilanz zum Thema "Kirchen und ihre Verantwortung" gebeten. Am 27. Juni 2018 ist Kerstin Claus zu einer öffentlichen Anhörung geladen.

Infobox

Wie die Kirche heute Unrecht aufarbeitet

Eine Ansprechstelle für Opfer ­sexualisierter Gewalt in der ELKB soll neue Fälle schnell und fair verhandeln. Verfahren um die finanzielle Anerkennung des Leids werden von Disziplinarverfahren gegen Täter entkoppelt.

Zeugen, die in Disziplinarverfahren aussagen, können sich von einem ­Beistand begleiten lassen. Beschuldigte können während ihrer Aussage von der Vernehmung ausgeschlossen werden. Zeugen können Auskunft über Verfahrensstand, Ergebnis und Fortgang des Verfahrens beantragen.

In strafrechtlich verjährten Fällen, in ­denen die Täter nicht mehr strafverfolgt werden ­können, nimmt eine unabhängige Kommission die Geschichten von Betroffenen auf und entscheidet über finanzielle Leistungen für Opfer sexueller ­Gewalt. In den 23 Fällen, die von 2015 bis 2017 verhandelt wurden, hat die ELKB insgesamt 439 400 Euro gezahlt.

Früher schloss die ELKB auch Schweigeabkommen – so im Fall von ­Kerstin Claus. Sie darf etwa nicht über die Höhe des Vergleichs sprechen. Solche Abkommen soll es heute nicht mehr geben.

Alle evangelischen Landeskirchen in Deutschland haben sich 2012 verpflichtet, Opfer von sexualisierter Gewalt zu unterstützen. Die Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen sollen sexuelle Übergriffe von vornherein verhindern. Und man will geschehenes Unrecht aufarbeiten. Man wolle "Betroffene ermutigen, ihr Schweigen zu brechen und sich gegenüber ­Vertrauenspersonen öffnen zu können" – mit der Gewissheit, dass ihnen schnell und in professioneller Weise geholfen wird.

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