Wiesbaden (epd). Innenminister Peter Beuth (CDU) wies am Donnerstag bei einer gemeinsamen Sitzung von Rechts- und Innenausschuss des hessischen Landtags Vorwürfe zurück, der irakische Flüchtling Ali B. hätte bereits in sein Heimatland abgeschoben werden müssen. Das sei nicht möglich gewesen, da der Iraker gegen den abgelehnten Asylantrag geklagt habe und aufgrund einer bundesweiten Regelung ohnehin nur verurteilte Straftäter in den Irak abgeschoben werden dürften.
Korrekt war nach Darstellung der Behörden auch die Entscheidung, den mutmaßlichen Mörder von Susanna F. nicht wegen anderer Delikte in Untersuchungshaft zu nehmen. "Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Staatsanwaltschaft Wiesbaden an irgendeiner Stelle zögerlich gehandelt hat", sagte der Frankfurter Generalstaatsanwalt Helmut Fünfsinn. Seit Frühjahr 2018 war Ali B. wegen mehrerer Delikte ins Visier der Polizei geraten, unter anderem im Zusammenhang mit einer Vergewaltigung und einem schweren Raub. Allerdings gab es in keinem Fall einen dringenden Tatverdacht, der Voraussetzung für eine Inhaftierung gewesen wäre.
Durchsuchung geplant
Das Raubopfer hatte den jungen Iraker nach Polizeiangaben zwar auf einem Foto wiedererkannt, jedoch zuvor mehrfach widersprüchliche Angaben zum Geschehen gemacht. Nachdem Ali B. auf der Fotovorlage identifiziert wurde, sei ein Durchsuchungsbeschluss für dessen Flüchtlingsunterkunft beantragt und am 22. Mai genehmigt worden. Die Durchsuchung sollte aber erst im Juni stattfinden. Den entscheidenden Hinweis auf die Täterschaft des Irakers in dem Mordfall erhielt die Polizei laut Beuth genau einen Tag, nachdem er mit seiner Familie übereilt die Bundesrepublik verlassen hatte.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand war die 14-jährige Susanna F. in der Nacht vom 22. auf den 23. Mai in Wiesbaden vergewaltigt und anschließend getötet worden. Der dringend tatverdächtige Iraker hatte sich zwischenzeitlich mit seiner Familie in den Nordirak abgesetzt. Dort wurde er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen und anschließend nach Deutschland zurückgebracht. Mittlerweile hat er nach Behördenangaben die Tötung der Schülerin gestanden, bestreitet aber den Vergewaltigungsvorwurf. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und die Debatte um die Flüchtlingspolitik zusätzlich aufgeheizt.