Journalistinnen und Journalisten bei einer Pressekonferenz mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
epd-bild/Christian Ditsch
In der Corona-Krise zählen inzwischen mehrere Bundesländer Journalisten und Medienvertreter zur sogenannten systemrelevanten Infrastruktur.
24.03.2020

In Brandenburg stellte die Staatskanzlei dies in einem Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister klar. Die Arbeit der Medien sei "für eine sachgerechte und regelmäßige Information der Öffentlichkeit" unerlässlich, heißt es in dem Schreiben, das am Montagabend in Potsdam verbreitet wurde: "Das gilt gerade heute." In Berlin, Sachsen, Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg gelten ähnliche Regelungen.

Zunächst waren nur in Nordrhein-Westfalen und Bayern Journalisten zu den systemrelevanten Berufen gezählt worden. Für sie gibt es Ausnahmen hinsichtlich der vielen Einschränkungen, die zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen wurden.

Journalisten ohne Presseausweis

In Brandenburg gelten die Sonderregeln für "offizielle Medienvertreter", also Inhaber des bundeseinheitlichen Presseausweises, der von verschiedenen Gewerkschaften und Verbänden ausgestellt wird. Aber auch Journalisten ohne Presseausweis, die aufgrund regelmäßiger Berichterstattung vor Ort den zuständigen Stellen lokal und regional bekannt sind, sowie technische Mitarbeiter der Medien zählen dazu.

Auch in Baden-Württemberg sind "Rundfunk und Presse" in der Rechtsverordnung explizit als Teil der "kritischen Infrastruktur" benannt. Journalistinnen und Journalisten sind demnach Ärzten, Pflegepersonal, Polizei und Feuerwehrleuten gleichgestellt. Eltern, die in diesen Berufsgruppen arbeiten, können ihre Kinder tagsüber in der von Schulen und Kitas angebotenen Notbetreuung unterbringen.

"Ohne Einschränkungen frei bewegen".

Wie der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) auf Anfrage erklärte, gibt es Regelungen, wonach Journalisten zu den systemrelevanten Berufen zählen, außerdem in Hessen, Sachsen und Hamburg. Dagegen fehle diese Einstufung in den restlichen Bundesländern.

Die Bremer Senatskanzlei teilte epd mit, die Medien dürften sich "ohne Einschränkungen frei bewegen". Im niedersächsischen Erlass zur Kontaktbeschränkung von Sonntagabend ist festgehalten, dass sich Vertreter von Presse, Rundfunk, Film oder anderer Medien zum Zweck der Berichterstattung außerhalb der Wohnung aufhalten dürfen. Nähere Angaben macht der Erlass nicht.

Freie Berichterstattung

Medien könnten nur produziert werden, wenn die im Hintergrund laufende Technik wie Kameras, Druckereien und Zeitungszustellung zur Verfügung stehe, betonte am Dienstag der Berliner Regierungssprecher Florian Engels. Die Einstufung als Teil der "kritischen Infrastruktur" solle in Berlin auch im Zusammenhang mit der Notbetreuung von Kindern unter anderem in Kitas und Schulen berücksichtigt werden.

Journalisten- und Verlegerverbände hatten in den vergangenen Tagen wiederholt gefordert, dass Journalisten zur "kritischen Infrastruktur" gehören müssten, um die freie Berichterstattung aufrecht zu erhalten.

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