"Judensau" an Stadtkirche in Wittenberg
epd-bild/Norbert Neetz
Das Landgericht Dessau-Roßlau urteilt am Freitag über eine mögliche Entfernung der Spottplastik "Judensau" von der Fassade der Stadtkirche in Lutherstadt Wittenberg.
21.05.2019

Zu klären ist die Frage, ob das Relief im juristischen Sinne eine Beleidigung darstellt und ob sich daraus ein Anspruch auf Beseitigung ergibt. Der Kläger Michael Düllmann gehört einer jüdischen Gemeinde in Berlin an und fühlt sich durch die Skulptur in seiner Ehre verletzt.

Das Sandsteinrelief prangt etwa seit dem Jahr 1305 an der Südfassade der evangelischen Kirche. Es zeigt eine Sau, an deren Zitzen sich Menschen laben, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After. Ähnliche mittelalterliche Darstellungen finden sich an oder in diversen weiteren Kirchen in Deutschland, darunter der Kölner und der Regensburger Dom sowie der Dom zu Brandenburg.

Streit juristisch nur schwer beizukommen

Ein erstes Verfahren zur Entfernung der Plastik vor dem Amtsgericht Wittenberg war im Mai 2018 kurz nach Beginn beendet worden. Das Gericht erklärte sich für nicht zuständig und verwies Düllmanns Klage an die nächsthöhere Instanz. Grund war der zu hohe Streitwert von mehr als 10.000 Euro, sollte das Relief entfernt werden müssen.

Am Landgericht war der Fall an nur einem Prozesstag Anfang April verhandelt worden. Dort hatte Richter Wolfram Pechtold die vorläufige Tendenz erkennen lassen, dass dem Streit juristisch nur schwer beizukommen sei und die Klage vermutlich keinen Erfolg haben werde. Für diesen Fall ist Kläger Düllmann nach Angaben seines Anwalts Hubertus Benecke bereit, "alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen".

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