Berlin (epd). Das Kabinett hat am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf des Verteidigungsministeriums beschlossen, der 30 Regelungen vorsieht, die in den kommenden vier Jahren 380 Millionen Euro kosten sollen. Demnach übernimmt die Bundeswehr künftig die Kosten, wenn Familienangehörige von Soldaten, die im Einsatz verwundet oder traumatisiert wurden, in die Therapie einbezogen werden möchten. Derzeit könnten laut Ministerium die Angehörigen von knapp 1.300 Soldaten und Soldatinnen in der Rehabilitation davon profitieren.
Ferner sieht der Entwurf des "Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr" vor, dass Zeitsoldaten, die sich mehr als 15 Jahre verpflichtet haben, künftig einen höheren Zuschuss für Weiterbildungsmaßnahmen und Beratungen erhalten. Damit soll ihnen der Übergang in den zivilen Arbeitsmarkt erleichtert werden.
Mehr Geld für Berufsanfänger
Bislang lag die Kostenobergrenze für berufsfördernde Maßnahmen ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Jahren bei 21.000 Euro. Künftig soll ab einer Verpflichtungszeit von 15 Jahren alle fünf Jahre der Zuschuss um weitere 1.000 Euro erhöht werden. Hiervon würden derzeit etwa 5.000 Soldaten profitieren.
Ein Bündel von rentenrechtlichen Maßnahmen soll zudem mittelfristig mehr als hunderttausend Soldaten bei der Altersvorsorge besserstellen. Die aktuell rund 600 Soldaten, die ohne Bundestagsmandat im Ausland tätig sind, sollen ab einer bestimmten Gefährdungslage genauso versorgt und geschützt sein, wie ihre Kameraden in mandatierten Einsätzen. Das würde zum Beispiel jene betreffen, die am Nato-Bataillon in Litauen beteiligt sind, welches als Reaktion auf die Annexion der Krim durch Russland geschaffen wurde. Darüber hinaus sollen Berufsanfänger mehr Gehalt bekommen.
Die Maßnahmen, die noch vom Bundestag beraten und beschlossen werden müssen, sollen nach Willen des Ministeriums ab Mitte dieses Jahres nach und nach wirksam werden.