Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde (Archivbild)
epd-bild/Rolf Zoellner
Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde ist tot. Er starb am Sonntag im Alter von 88 Jahren, wie das Bundesverfassungsgericht am Montag in Karlsruhe mitteilte.
25.02.2019

Der katholische Staatsrechtler und Sozialdemokrat war von 1983 bis 1996 Richter am Bundesverfassungsgericht. In seine Amtszeit fielen wichtige Entscheidungen etwa zum Schwangerschaftsabbruch, zum Asylrecht oder zum Auslandseinsatz der Bundeswehr.

Der aus Kassel stammende Jurist lebte bei Freiburg im Breisgau. 2016 war er mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet und vom damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck als "Brückenbauer zwischen Kirche und Staat" gewürdigt worden.

Mehrere Ehrendoktorwürden

Nach seiner Promotion in Rechtswissenschaft und Geschichte lehrte Böckenförde als Professor in Heidelberg, Bielefeld und in Freiburg. Der Jurist bekam mehrere Ehrendoktorwürden verliehen, unter anderem von den katholisch-theologischen Fakultäten der Ruhr-Universität Bochum und der Eberhard Karls Universität Tübingen. 2004 erhielt er den Hannah-Arendt-Preis für politisches Denken.

In vielen Debatten über das Verhältnis von Politik und Religion wird Bezug genommen auf die von Böckenförde 1964 formulierte These: "Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann." Damit vertrat er ein Konzept staatlicher Religionsneutralität, das der religiösen Überzeugung der Bürger eine wichtige Rolle für den Zusammenhalt des Gemeinwesens beimisst.

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