Viele kennen lesbische oder schwule Paare, die mit Hilfe von Freunden oder Freundinnen Kinder bekommen haben. Dass ein schwuler Mann ein guter Vater sein kann, dass sich zwei lesbische Frauen fürsorglich um ein Kind kümmern können, ist inzwischen gesellschaftlich weitgehend akzeptiert. Das Familien- und Adoptionsrecht hinkt den neueren Familienkonstellationen hinterher – gut, dass die Bundesregierung Reformen auf den Weg bringt. Doch dabei will es FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann nicht belassen. Im Frühjahr kündigte er ein Reformprojekt an, das, wie er der Deutschen Presseagentur sagte, "eines der größten seit Jahrzehnten" werden soll. Worum es geht, ließ er offen.
Monika Knoche
Ein Blick in den Koalitionsvertrag lässt erahnen, was er im Sinn hat. Verstreut über 20 Seiten verbergen sich hier Gesetzgebungsideen, über die weder im Wahlkampf noch in der Regierungserklärung ein Wort verloren wurde. Das überrascht, denn es handelt sich um ethisch, moralisch, menschenrechtlich und frauenpolitisch grundstürzende Veränderungen. Leihmutterschaft, Eizellspende, Embryonenspende und die Selektion von Embryonen bei der Befruchtung im Reagenzglas (elektiver Embryonentransfer) sind in Deutschland verboten. Die Bundesregierung möchte all dies legalisieren.
"Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den elektiven Single Embryo Transfer zu", heißt es im Koalitionsvertrag. Und das Bundesgesundheitsministerium ist dabei, eine Kommission zu berufen, die "Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird". Auch sollen alle das Recht bekommen, eine In-vitro-Fertilisation in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise könnte die Fortpflanzung von der Sexualität komplett entkoppelt werden.
Die Bundesregierung bezeichnet die sexualitätsfreie Fortpflanzung als "reproduktive Selbstbestimmung" und feiert sie als großes Freiheitsversprechen und als wichtigen Schritt der Emanzipation und Gleichstellung. Denn bisher waren diese medizinischen Maßnahmen nur dazu gedacht, Menschen mit bestimmten Erbkrankheiten und unfruchtbaren Paaren zu Kindern zu verhelfen. Nun soll die künstliche Befruchtung aus dem "Schattendasein der Krankenbehandlung" heraustreten.
Entgrenztes Freiheitsverständnis
Wenn die Bundesregierung die Pläne umsetzt, könnte bald jeder Mensch unabhängig von Alter und sexueller Orientierung ein Kind bekommen. Verliebte 70-Jährige könnten über eine Eizellspende, künstliche Befruchtung und eine Leihmutter Eltern werden.
Eine Frau, die ein Kind, aber keine Schwangerschaft möchte, könnte sich Eier entnehmen lassen, sie mit einer Samenspende verbinden, die Embryonen auf ihr genetisches Sein überprüfen und einer Leihmutter einsetzen lassen.
Oder eine Transperson nimmt eine Eizellspende in Anspruch, lässt sie mit (s)einer Samenspende verbinden und sucht eine Leihmutter, die das Kind zur Welt bringt.
Oder zwei schwule Männer suchen eine Eizellspende aus, lassen diese mit dem Samen von einem der beiden verbinden, wählen eine Leihmutter und werden Eltern eines eigenen Kindes.
Ein solch entgrenztes Freiheitsverständnis wurde in gewisser Weise durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid 2020 vorgezeichnet. Danach hat jeder Mensch das Recht, den Zeitpunkt und die Art des Todes frei zu wählen. Der Staat darf die dafür gewünschte assistierende Hilfe Dritter nicht behindern und auch kommerzielle Hilfen zur Selbsttötung nicht verbieten. Nach diesem Verständnis von Menschenwürde und Selbstbestimmung hat der Mensch einen Besitz an seinem Körper und kann über ihn verfügen. Beziehungen zu anderen treten dahinter zurück. Da ist der Weg nicht weit, auch den Beginn des Lebens durch die Hilfe Dritter herbeiführen zu lassen. Aber ist das wirklich das, was sich die Mehrheit der Bevölkerung wünscht?
Geht es wirklich um Emanzipation?
Die Bundesregierung will prüfen lassen, wie "altruistische" Leihmutterschaft ermöglicht werden kann. Sie unterstellt also, dass es selbstverständlich zur weiblichen Identität gehört, anderen mit Leibdienstleistungen zur Verfügung zu stehen, um deren Bedürfnisse zu erfüllen. Das hat allerdings mit der Lebenswirklichkeit von Leihmüttern in Osteuropa, Indien und anderen Ländern wenig zu tun. Die körperlichen Risiken und der finanzielle und medizinische Druck, unter dem Leihmütter stehen, das bestellte Wunschkind zu liefern, erinnern an moderne Formen von Sklaverei und Menschenhandel. Doch davon ist im Koalitionsvertrag keine Rede.
Geht es wirklich um Emanzipation, wenn Frauen mit Inanspruchnahme von Leihmüttern und losgelöst von Sexualität und Schwangerschaft Kinder bekommen können und so angeblich vollumfänglich Männern gleichgestellt sind? Wäre damit nicht erst recht der Mann das Vorbild für die Geschlechtergerechtigkeit?
Weitere Gastbeiträge zu aktuellen Themen aus Politik und Gesellschaft in unserer Rubrik "Standpunkt"
Und geht es hier tatsächlich um die Gleichbehandlung homosexueller und heterosexueller Lebensweise? Wird dadurch nicht vielmehr eine biologistische Zuschreibung von Weiblichkeit verfestigt? Eine Weiblichkeit, die für natürliche Mütter und Leihmütter zu gelten hat – während sich vornehmlich bürgerlich-privilegierte Frauen von dieser Weiblichkeit befreien können. Oder soll die Solidargemeinschaft der Krankenkassen dafür zahlen, dass gesunde Menschen die assistierte Fertilisation wählen? Die wahren Kosten tragen allemal die Leihmütter, die ihre Körper zur Verfügung stellen.
Das kommerzielle Interesse an Eizellen ist groß
Wenn in den vergangenen Jahren in der Politik darüber diskutiert wurde, ob man auch in Deutschland Eizell- und Embryonenspende erlauben soll, wurde oft auf das Beispiel der unfruchtbaren Tochter verwiesen, die sich ihren sehnlichen Kinderwunsch erfüllen könnte, wenn die eigene Mutter, Schwester oder Tante dabei behilflich sein könnte. Etwa so wie mit einer Nierenspende von Mutter zu Tochter. Das klingt harmlos.
Doch es geht längst um andere Interessen. Zum Beispiel um den Wunsch der Forschung, an humane Eizellen und embryonales Stammzellmaterial zu gelangen. Auch das kommerzielle Interesse an Eizellen ist groß. In anderen Ländern wird an Frauen appelliert, ihre Eizellen fast wie abzuerntende Eierstöcke der Forschung und der Fertilisationsmedizin zur Verfügung zu stellen. Ihre Bereitschaft wird etwa in den USA und Spanien fürstlich entlohnt.
Das ärztliche Tun wird zur Dienstleistung
Im deutschen Transplantationsgesetz, das für derartige "Spenden" der richtige Platz wäre, sind Verwertungsinteressen am weiblichen Körper nicht explizit erfasst. Das Embryonenschutzgesetz verbietet die Selektion von Embryonen bei der künstlichen Befruchtung und die Embryonenspende. Auf welcher Rechtsgrundlage will die Bundesregierung diese Lebendspenden legalisieren und regulieren, ohne bestehende Schutzgesetze zu verwerfen?
Wenn, wie angekündigt, die medizinische Indikation für künstliche Befruchtung entfällt, wird das ärztliche Tun zu einer Dienstleistung, vergleichbar mit der Schönheitschirurgie. Allerdings mit dem gewaltigen Unterschied, dass durch die künstliche Befruchtung ein Mensch entsteht. Er ist mit Grundrechten und unverfügbaren eigenen Rechten ausgestattet. Dazu gehört auch das Recht, zu erfahren, woher man kommt. Wenn sich künftig womöglich die genetischen, biologischen und sozialen Eltern unterscheiden, könnte das Kinder auf der Suche nach ihrer Identität schnell überfordern.
Kinderwunsch-Messen wie Shopping-Events
Was die Bundesregierung vorhat, wird auch unser Verständnis von Menschen als soziale und kulturelle Wesen verändern. Menschen sind in Beziehungen eingebettet und auf sie angewiesen. Wie wird es unsere Empathie und unsere Verantwortung anderen gegenüber beeinflussen, wenn es für Frauen künftig vorteilhafter sein kann, mittels In-vitro-Fertilisation "qualitätsgesichert" Kinder zu bekommen?
In Deutschland finden "Kinderwunsch"-Messen statt, als ob es sich um Shoppingevents handle. Dort kann man sich über Fertilisationsmethoden und Leihmutter-Castings im Ausland informieren, die hier verboten sind. Wenn die Regierung das ändern will, muss sie das öffentlich diskutieren, so wie andere bioethische und frauenrechtliche Fragen breit debattiert wurden. Dabei stand stets die Menschenwürde im Mittelpunkt. Und die Frage, wie man das medizinisch Machbare und forschungspolitisch Gewollte begrenzen kann, um sie zu schützen. Jetzt sieht es eher danach aus, als wolle die Regierung die Gesellschaft überrumpeln und eine neue Definition von Selbstbestimmung etablieren, die nichts mehr mit feministischer Emanzipation, aber viel mit einem neoliberalen Menschenbild zu tun hat.
Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Damen und Herren,
einst war es in bessergestellten Kreisen üblich, den Nachwuchs von Ammen stillen zu lassen - die Damen wollten sich nicht die Figur verderben lassen. Die in Aussicht gestellte Neuregelung der Leihmutterschaft etc. könnte denen, die es sich leisten können, die Möglichkeit geben, auch Schwangerschaft und Geburt von anderen Frauen erledigen zu lassen.
Die Autorin sieht in der Idee der "reproduktiven Sebstbestimmung" als Freiheitsversprechen eine Parallele zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Selbstmord. Es gibt jedoch einen wesentlichen Unterschied: Die Verfügung über den eigenen Körper durch selbstbestimmtes Sterben betrifft nur die eigene Person, den eigenen Körper. Bei den erweiterten reproduktionsmedizinischen Maßnahmen werden dagegen die Körperfunktionen anderer genutzt und Menschen produziert, die an den Folgen ihres speziellen Zustandekommens möglicherweise lebenslang zu tragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Ziegler
Lüneburg
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Sehr geehrtes Redaktionsteam,
Sehr geehrtes Redaktionsteam,
Großen Dank an Frau Knoche für den sehr informativen und wichtigen Beitrag. Und sehr gut, dass" chrismon" ihn veröffentlicht hat. Mutig, weitsichtig und alarmierend legt Frau Knoche die Pläne der neuen Bundesregierung offen, über die wir Bürger weder in Wahlkampf und Regierungserklärung, noch in den Medien informiert werden. Und zwar deshalb, weil sie "grundstürzende Veänderungen" in ethischen, moralischen, menschenrechtlichen und frauenrechtlichen Grundlagen betreffen, mit denen die Bevölkerung sicher nicht einverstanden wäre. Die Bundesregierung plant nämlich, Leihmutterschaft, Eizellspende, Embryonenspende und die Selektion von Embryonen bei der Befruchtung im Reagenzglas zu legalisieren. Dies ist bisher in Deutschland verboten. Alle sollen das Recht bekommen, eine In-Vitro-Fertilisation in Anspruch zu nehmen. Frau Knoche zeigt an mehreren Beispielen auf, was das zur Folge haben wird. Zum Beispiel kann in Zukunft eine Frau, die keine Schwangerschaft, aber ein Kind möchte, sich eine Eizelle entnehmen und mit einer Samenspende verbinden und den geprüften (!) Embryo einer Leihmutter einsetzen lassen. Es soll eine"altruistische Leihmutterschaft" ermöglicht werden, bei der die Leihmutter kein Geld für ihren "Dienst" erhalten, sondern dies vermutlich angeblich aus purer Freundschaft und " Selbstaufopferung" tun soll. Gleichzeitig berichtet Frau Knoche, dass es in Deutschland bereits "Kinderwunsch Messen" gibt, bei denen man sich u.a. über Leihmutter- Castings im Ausland informieren kann. Frau Knoche sagt richtig, dass all dies an moderne Formenvon Sklaverei und Menschenhandel erinnert. Die Bundesregierung bezeichnet die Neuerungen allerdings als "reproduktive Selbstbestimmung". Müttern muss infolge die natürliche Bindung zum Kind, die bereits in der Schwangerschaft entsteht, ausgetrieben werden. Sämtliche Erkenntnisse der Bindungs- und Entwicklungsforschung werden ignoriert, Frauen werden körperlichen Risiken und finanziellem Druck ausgeliefert, es wird nicht gefragt, wie es den so "gekauften" Kindern gehen wird, wie sich diese Entwicklung auf die sozialen Beziehungen überhaupt auswirken wird. Frau Knoche beleuchtet die Pläne der Bundesregierung unter vielen Aspekten und macht deutlich, wie menschenverachtend sie sind und gegen unser Grundgesetz verstoßen, dessen Grundlage die Würde des Menschen ist.
M.Kupsch, Wachtberg
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Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Damen und Herren,
über den Artikel "Baby mit 70. ohne Sex und Wehen" von Monika Knoche war ich total entsetzt.
Dieses Verfahren, ein menschliches Wesen zu erzeugen, darf die Bundesregierung auf keinen Fall genehmigen.
Wenn man der Natur dermaßen ins Handwerk fuscht, geht das meistens nicht gut aus. Das sollten wir inzwischen schon gelernt haben. Außerdem ist diese Methode ethisch sehr verwerflich, vor allen Dingen, die Forschung an Embryonen und die Veränderung der DNA an diesen.
Ich hoffe, dass Frau Knoche ausreichenden Einfluß hat, um dieses zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Linnemeyer, Osnabrück
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Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Artikel "Ein Baby mit 70...." hätte ich eine Frage. Wer frägt eigentlich die Kinder, die in die kuriosesten Familienkonstellationen hineingeboren werden würden, wie es ihnen damit geht? Wer übernimmt die Verantwortung, wenn die 70jährige Mutter stirbt. Hat überhaupt jemand das Wohl dieser Kinder im Blick?
Ferner frage ich mich, was mit den übringen Embryonenspendung und dem übrigen "Material" passiert? Forschung? Handel?
Beim nochmaligen Durchblättern Ihrer Zeitschrift bin ich eben über den Fairtrade-Artikel gestolpert. "Für mehr Fairantwortung", heißt dieser Artikel. Ich habe das Gefühl, bei diesen wie Sie sagen ethisch, moralisch, menschenrechtlich und frauenpolitischen Fragen wird die Verantwortung gegenüber dem menschlichen Leben niedergetrampelt.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Güttinger
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naja
Naja, Kinder werden ja naturgemäß nicht gefragt, bevor sie geboren werden. Nicht, ob sie aus einem OneNight Stand nach einer besoffenen Disconacht entstehen wollen, nach sorgfältiger Planung und "GV nach Plan" als wohlbehütetes Einzelkind oder als viertes von irgendwann sieben Kinder in die fromme Großfamilie (um mal noch ein paar Klischees zu bemühen...) ob sie lieber den Haarausfall von Onkel Peter erben wollen oder die Lese-Rechtschreib-Schwäche von Opa Jürgen. All das kann man Kinder ja nie vorher fragen, es gibt auch nie eine Garantie, dass die Kinder (ob gewünschte Wunschkinder oder eher ungeplant) selbst glücklich werden. Und auch die 25 jährige Jungmutter kann erkranken oder einen Unfall erleiden und früh versterben, auch wenn das statistisch sicher weniger wahrscheinlich ist, als dass so etwas mit Mitte 70 passiert.
Eltern können immer lediglich ihr bestes tun ein liebevolles und halbwegs stabiles Aufwachsen zu ermöglichen.
Ich befürworte Leihmutterschaft nicht, finde aber einige Argumente im Artikel polemisch: Ob eine relevante Anzahl an Ü-70 Paaren sich noch für Kinder entscheiden würden wenn es durch Leihmutterschaft möglich wäre halte ich schon für sehr fragwürdig. Und Kinderwunsch-Messen als "Lifestyle-Event" - ja nun, ein unerfüllter Kinderwunsch ist etwas unglaublich schmerzhaftes. Möglicherweise für Nichtbetroffene wenig nachvollziehbar, aber dass verzweifelte Paare sich an jeden Strohhalm klammern, der sie einem Kind näherbringt kann ich gut verstehen. Das rechtfertigt nicht jede Methode in der Reproduktionsmedizin, aber ein verständnisvollerer Ton wäre dennoch angemessen.
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Als nicht biologische Mutter
Als nicht biologische Mutter in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung empfinde ich diesen Artikel wie eine Sammlung von schrill überzeichneten Negativbeispielen, die zwar wichtige kritische Fragen stellen wollen, aber im Endergebnis die Stimmung fördern, die mir Angst macht. Nach meiner Erfahrung gehen Eltern selten so reflektiert und informiert in eine Elternschaft wie gleichgeschlechtliche Paare und Solo-Mütter. Das Verfahren ist kein Spaziergang und kein Shoppingevent, sondern hochemotional, diskriminierend und finanziell sowieso nur mit gewissen Privilegien zu erreichen. Ein Schritt mit großer Verantwortung, auch weil die Entscheidung für die alternative Familienform sehr bewusst zu treffen ist angesichts des gesellschaftlichen Gegenwinds. Alles das wird hier außer Acht gelassen. Kritisches Fragen ist wichtig, sogar essentiell, aber überzeichnete Szenarien wie in diesem Artikel fördern in der überfälligen Reform um das Abstammungsrecht nur einen gesellschaftlichen Backlash, keine Aufklärung. Danke für nichts, auch den Feminismus und die Definition von Weiblichkeit betreffend.
Lena G., Offenbach
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