Michael G. aus Frankfurt fragt:
"Als ich neulich auf einer Geschäftsreise in der S-Bahn saß, wurde ich kontrolliert. Ich hatte zwar ein Ticket, aber zu dieser Uhrzeit war es ungültig – mein Fehler. Die Schaffnerin hatte trotzdem Verständnis und ließ es mir durchgehen. Neben mir saß ein schwarzer Jugendlicher, der auch kein Ticket hatte. Von ihm wollte sie ohne Wenn und Aber 60 Euro Strafe. Hätte ich etwas sagen sollen?"
Stefanie Schardien antwortet:
Statistische Einsichten mögen die Entscheidung der Schaffnerin vielleicht noch erklären. Mit ihrer erzieherischen Maßnahme, dem schwarzen Jugendlichen einen teuren Denkzettel zu verpassen, während Sie mit Ihrer Entschuldigung davonkamen, reagiert die Frau auf bestimmte Fakten: Mit steigendem Einkommen und zunehmendem Alter nimmt das vorsätzliche Schwarzfahren tendenziell ab. Da trifft es also bestimmt den Richtigen, könnte man meinen.
Doch Ihr Ungerechtigkeitsgefühl meldet sich zu Recht. Denn zum einen wird ja nicht Vorsatz oder Wahrscheinlichkeit, sondern der fehlende Fahrschein bestraft. Zum anderen und gravierender ist Ihr Erlebnis leider auch ein Paradebeispiel für Rassismus im Alltag. Wer wird bevorzugt, eher im Job eingestellt oder mit besseren Schulnoten bedacht? Menschen mit dunkler oder heller Hautfarbe, mit deutschem oder syrischem Pass, die Kevins oder Karls? Die Liste der Vorurteile in unseren Köpfen und Herzen ist länger, als wir es oft selbst zugeben wollen.
Ja, Sie wären mit gutem Beispiel vorangegangen, Einspruch zu erheben: damit solche Vorurteile sichtbar werden. Und damit sie sich nicht wie ein Schatten über das Leben der Betroffenen legen und am Ende noch deren Verhalten bestimmen. Darum die Bitte an die Schaffnerin: Gleiches Recht oder gleiche Gnade für alle!
Eine erste Version dieses Textes erschien am 04.06.2020.
Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Damen und Herren,
im vorbezeichneten Artikel wirft Frau Pfarrerin Stefanie Schardien der Schaffnerin bei der Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn ein „Paradebeispiel für Rassismus im Alltag“ vor. Dem (weißen) Geschäftsreisenden, der ein Ticket vorzeigte, das für die Fahrzeit nicht gültig war, ließ die Schaffnerin es durchgehen. Von dem „schwarzen Jugendlichen“, der kein Ticket besaß, verlangte sie „60 Euro Strafe“. Frau Schardien kritisiert die Schaffnerin und fordert von ihr, „gleiches Recht oder gleiche Gnade“ zu gewähren.
Entgegen dieser Meinung hat die Schaffnerin nicht - aus rassistischen Gründen – gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Der Gleichheitsgrundsatz verlangt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Beide Fahrgäste sind im entscheidenden Punkt ungleich. Der Geschäftsreisende hat das Entgelt für die Bahnfahrt bezahlt, der schwarze Jugendliche nicht. Dass das Ticket des Geschäftsreisenden zur Fahrzeit nicht gültig war, ist keine Frage des Entgelts. Die zeitliche Begrenzung des Fahrscheins dient lediglich der Verkehrssteuerung und der besseren Auslastung der Züge. Die Schaffnerin hat die beiden ungleichen Fahrgäste also mit Recht auch ungleich behandelt. Auch von einem weißen Jugendlichen ohne Fahrschein hätte sie auch ein pauschales Beförderungsentgelt verlangen müssen.
Der geschilderte Sachverhalt ist kein „Paradebeispiel für Rassismus im Alltag“! Hier hat sich Frau Schardien von ihrem „Ungerechtigkeitsgefühl“ täuschen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Carl-Hermann Bellinger
Danke für den heißen Tipp!
Ich muss also beim RMV (meine Vermutung wegen "Michael G. aus Frankfurt") nur irgendeine Fahrkarte dabei haben und komme dann durch mit der Behauptung, ich hätte mich mit der Gültigkeit ein bisschen geirrt? Doch Vorsicht, liebe chrismon-Leserschaft! Es gibt andere Verkehrsverbünde, wo dieser Trick definitiv nicht läuft. Unabhängig von juristischen Abenteuerlichkeiten gilt: Wer die falsche Hautfarbe hat, hat bei Ermessensentscheidungen - dem berühmten Fingerspitzengefühl der Kontrolleure - immer die schlechteren Karten.
Max Zirom
Rassismus bei Fahrkarten
Nein, es ist kein Rassismus, wenn Äpfel und Birnen unterschiedlich behandelt werden. Herr Bellinger hat vollkommen recht, ich kann mich dem nur anschließen.
Hier werden Äpfel und Birnen
Hier werden Äpfel und Birnen verglichen. Die Gerechtigkeitsfrage ist fehl am Platz.
Es gibt ohne Frage ganz sicher Rassismus in unseren Land, aber hier ist ein schlechtes Beispiel gewählt. Fahrschein oder keinen Fahrschein ist hier die Frage. Der Reisende Michael G. wurde mit Fahrschein angetroffen, wenn auch mit Gültigkeitsbereich außerhalb der Zeitangabe( wahrscheinlich 9.00 bis 16.00 Uhr) aber der farbige Gast hatte kein Ticket.
Unvergleichbare Situation und von daher keine Frage der Gerechtigkeit.
Vorsatz oder Schusseligkeit wurden unterschiedlich geahndet.
Mit der Bitte meine Anmerkungen als Leserbrief zu öffentlichen.
Lieben Gruß Helmut Fuchs
Äpfel und Birnen
Sehr geehrter Herr Fuchs,
leider ist es nicht ganz so, wie Sie vermuten: Laut Verbraucherzentrale und auch der Verkehrsbetriebe sind ein nicht gültiger und ein fehlender Fahrschein gleich zu behandeln, auch wenn man gefühlt gern einen Unterschied sehen würde. Es gibt Ausnahmen: ein namentlich ausgestelltes Monatsticket, das man gegen eine Bearbeitungsgebühr nachreichen kann; wenn man nachweislich falsch beraten wurde oder man glaubhaft nachweisen kann, warum man ein falsches Automatenticket gekauft hat. Dies trifft hier nicht zu.
Gerade erst habe ich ein Interview im DLF gehört, bei dem ein junger Schwarzer von solchen Erlebnissen erzählt hat, die ihm das Leben schwer machen. Das können wir vermutlich kaum nachvollziehen, denen es nie so passiert. Wir können aber dafür sorgen, dass es besser wird.
Stefanie Schardien, Fürth
„Rassismus bei der Fahrkartenkontrolle. Was soll man tun?“
Sehr geehrte Damen und Herren,
das ist nun wirklich das schlechteste Beispiel für alltäglichen Rassismus. Eine Schaffnerin sieht großzügig darüber hinweg, daß die Gültigkeit einer Fahrkarte abgelaufen ist. Dann aber brummt sie einem dunkelhäutigen jungen Mann ohne Fahrschein die Strafe auf, die für Benutzung der Bahn ohne Fahrschein vorgesehen ist. Hätte der junge Mann ohne Fahrschein eine weiße Hautfarbe gehabt, hätte er die gleiche Strafe bekommen. Beide hätten den gleichen Betrug begangen.
Der Fahrgast mit dem abgelaufenen Fahrschein hatte ja einen Fahrschein gelöst und die Fahrt damit bezahlt - der junge dunkelhäutige Mann hatte das Unternehmen wissentlich betrogen ! Soll das straffrei bleiben, weil er eine dunkle Hautfarbe hat? Wahrscheinlich wird er die Strafe auch nie bezahlen, sondern über die dummen Deutschen lachen...!
Fazit: Man sollte etwas nachdenken, ehe man von Rassismus spricht, wo es sich um bloße Ahndung von Betrug handelt.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Peter Kober
Lachen schon! Bloß worüber?
"Wahrscheinlich wird er die Strafe auch nie bezahlen". Ach, das wissen Sie, verehrter Herr Dr. Peter Kober? Seit wann ist denn die Bezahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes von der Hautfarbe abhängig? Zu lachen gibt es hier offenbar schon etwas....
Max Zirom
Sehr geehrte Frau Schardien,
Sehr geehrte Frau Schardien,
Einspruch.
Ich teile Ihre Meinung/Beurteilung zum Rassismus zum „fehlenden“ Fahrschein keineswegs. Herr G. hatte als Geschäftsreisender in dieser Situation einen Fahrschein, wenngleich den falschen. Die Schaffnerin urteilte aus einer Ermessensgrundlage.
Der farbige Jugendliche hatte keinen Fahrschein. Das ist ein Regelverstoß. So etwas wird „schwarz Fahren“ genannt.
Der Arbeitgeber hat geregelt, wie damit umzugehen ist. Da ist eine Ansprache evtl. zwingend notwendig.
Wenn schwarz Fahren 60€ kostet, lt. Bahnbetreiber, dann hat die Schaffnerin den Auftrag ihres Dienstherrn erfüllt. Nicht mehr, nicht weniger.
Ich sehe darin keinen Rassismus, sondern klare Umsetzung der Dienstanordnung.
Anders sähe die Situation aus meiner Sicht aus, wenn Herr G. keinen (!) Fahrschein in der S-Bahn dabei gehabt hätte. Entweder beide ansprechen und bei einer Verwarnung belassen, oder beide zahlen 60€.
Das Thema Rassismus ist ja wichtig, keine Frage. Bitte lassen Sie doch den Sachverhalt jur. überprüfen. Bauchgefühle sind bei diesem Thema, aus meiner Sicht, wenig hilfreich.
Evtl. höre ich ja von Ihnen…
MfG
Hans-Joachim Schröder
Andererseits - Zum Thema Rassismus Chrismon 06_2020
Liebe Chrismon-Redaktion,
wie wichtig das Thema des Alltagsrassismus und der Ungleichbehandlung von Menschen durch Polizei etc. auch bei uns ist, hat uns die Debatte im Anschluss an die Tötung von G. Floyd vor Augen geführt, die kurz nach Erscheinen des Heftes aufkam. Wie gut, dass Chrismon das thematisiert. Die abgewogene Antwort von Frau Schardien ist m.E. sehr klug, selbst wenn die beiden Fälle - wie manche Lesebriefschreiber*innen anmerken - nicht ganz vergleichbar sind. Gestolpert bin ich aber über den Ausdruck "Schwarzfahren", den Stefanie Schardien in ihrer Antwort verwendet, anders als der Briefschreiber. Der Ausdruck setzt voraus, dass "schwarz" negativ besetzt ist (wie vieles andere: "Schwarzsehen, Schwarzer Peter-Spiel, ein schwarzer Tag" ...) . Auch wenn er sicher nicht bewusst verwendet wurde: Auch unsere Alltagssprache hat durch solche Ausdrucksweisen Teil an der Abwertung von Menschen aufgrund schwarzer Hautfarbe. Also: "Fahren ohne Fahrtausweis" tut es auch (wozu ich natürlich nicht aufrufen möchte! )
Mit vielen Grüßen
Christine Gerber