"Die Bundeswehr hat’s wirklich schwer!" Den Spruch musste ich als Journalist zigmal von Offizieren hören. Da saßen wir nach einer offiziellen Veranstaltung oder einer Pressekonferenz bei einem Tässchen oder Gläschen zusammen und redeten vertraulich über Themen und Ereignisse. Und manch leitender Mann konnte dabei auch seine persönliche Meinung äußern. Gern mit dem Zusatz: "Das bleibt aber unter uns! Das zitieren Sie nicht!" "Kein Problem, Herr General", antworteten wir "Schreiberlinge". Wo rauf ein freundliches "Prösterchen" ertönte.
An den eingangs zitierten Spruch, der zumeist mit ironischem Lächeln geäußert wurde, musste ich vor ein paar Wochen denken. In den Medien kursierte die Nachricht, Generalmajor Reinhardt Zudrop, Kommandeur des Zentrums Innere Führung der Bundeswehr, habe wegen skandalöser Äußerungen heftig Ärger. Bei einer "internen Dienstversammlung" im Juni soll Zudrop ein paar Minuten lang "vor versammelter Mannschaft" erklärt haben, warum die Partei AfD für Soldaten nicht wählbar sei.
Ein General ist Befehlshaber und kein Diktator
Als Argument nannte der Redner dabei die Nähe einiger leitender AfD- Leute zu rechtsextremen Kreisen. Zwar soll der Generalmajor in seiner Einlassung "ausdrücklich" erklärt haben, dies sei seine "persönliche Auffassung". Für die kritisierte Partei aber erscheint diese Position unhaltbar. Ihre Führung beruft sich auf das sogenannte Soldatengesetz. In dessen Paragraf 15 steht der Satz: "Ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen."
Dieser Paragraf erscheint mir angesichts der jüngeren Geschichte des deutschen Militärs als durchaus wichtig. Kein General, kein Oberst oder Hauptmann kann seinen Soldaten befehlen, was sie für absolut richtig oder völlig falsch zu halten haben. Er ist Befehlshaber und kein Diktator. Doch auch für Offiziere der Bundeswehr, deren Aufgabe die Verteidigung des Grundgesetzes ist, gilt dessen Artikel 5: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern."
Generalmajor Reinhardt Zudrop ist in diesem Sinne ein "Jedermann". Zu sagen, was er denkt, wie er, ganz "persönlich", eine aktuelle politische Situation bewertet, ist somit alles andere als ein Regelverstoß. Es ist vielmehr einer der zentralen Bestandteile der zu verteidigenden Verfassung. Ich gehe noch weiter: Zudrop hat im Sinne der Bundesrepublik gehandelt, indem er ausdrücklich vor der Gefahr rechtsextremer Kreise warnte. Und sein Hinweis auf die AfD ist als klare Aufforderung an die Partei zu sehen, nationalistisches Gedankengut in den eigenen Reihen zu bekämpfen.
Arnd Brummer
Dass der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hans-Peter Bartels (SPD), und das zuständige Ministerium den Vorgang prüfen, ist recht und billig. Streit und Debatten über die Kernfrage der Meinungsfreiheit, auch im öffentlichen Dienst, sind in einer Demokratie nicht nur geduldet, sondern tatsächlich wünschenswert. Darüber kann, wie eingangs zitiert, auch zwischen Offizieren und Journalisten gesprochen werden.
Es ist eine Herausforderung, als Armee mit "Befehl und Gehorsam" zu agieren und gleichzeitig Soldaten als Individuen mit Bürgerrechten zu respektieren. Das Zentrum Innere Führung wurde 1956 übrigens gegründet, um solche Fragen zu behandeln. Falls Reinhardt Zudrop wegen seines Verhaltens aus dem Dienst entfernt werden sollte oder andere "Strafmaßnahmen" zu erdulden hätte, hoffe ich auf öffentlichen Widerstand in Bundeswehr und Gesellschaft: ohne Waffengewalt, aber in deutlicher Wortwahl und Lautstärke. Dies ist meine persönliche Auffassung, die ich hier öffentlich bekunde!
LeserInnenbrief "Brummers Welt"
Vielleicht war das zu idealistisch: Da lese ich seit vielen Jahren Ihre Zeitschrift und gehe davon aus, dass – gerade, weil es sich um eine christlich geprägtes Produkt handelt - ein integrer, unbestechlicher und unabhängiger Journalismus betrieben wird. Und nun diskreditiert ausgerechnet Ihr Chefredakteur sich in seiner Kolumne („Ihre Meinung, Herr General“) selber und scheint es nicht einmal zu merken.
Einen offiziellen Teil gibt es, die Veranstaltung oder Pressekonferenz. Und anschließend treffen sich die Herren in Hinterzimmern, wo hinter vorgehaltener Hand beim Gläschen Wein jene Dinge vertraulich erzählt und gesagt werden, die sich nicht zur Veröffentlichung eignen. Und der Herr Journalist macht dabei mit. Ohne offensichtlich den leisesten Zweifel am eigenen Berufsethos zu entwickeln.
Bitte erklären Sie mir, wie ich Vertrauen in Ihre Zeitschrift haben soll, wenn das bei Ihnen „geht“.( Vielleicht wäre das mal ein Fall für Frau Otts Kolumne „Erledigt“).
Ich fände eine Stellungnahme dazu in der nächsten Ausgabe wünschenswert. Herr Brummer möge dort seine Berufsauffassung erklären und dazu Stellung nehmen, wie es zu dieser entlarvenden Kolumne kommen konnte.
Sie können davon ausgehen, dass Sie mich als Leserin verlieren werden, wenn ich davon ausgehen muss, dass dieses journalistische Berufsethos in der Chrismon-Redaktion kompatibel ist.
Erzürnte, frustrierte, desillusionierte, ja, geradezu traurige Grüße
Tina Willms
Und: Ja, ich erwarte von Ihnen, diesen Leserbrief zu veröffentlichen.
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Ihre Kritik
Liebe Frau Willms,
Das persönliche Gespräch mit Menschen außerhalb ihrer dienstlichen oder geschäftlichen Zuständigkeit ist ein wichtiges Element der journalistischen Recherche. Es ermöglicht dem jeweiligen Gegenüber, seine Wahrnehmung als „Hintergrundinformation“ weiterzugeben, ohne öffentlich präsent zu werden. Journalisten hilft ein solche „Plauderei“, Pressemitteilungen aus Behörden, Unternehmen oder Parteien zu relativieren und einzuordnen. „Gewöhnlich gut informierte Kreise“ tragen somit dazu bei, jede Form von absoluter Behauptung in Frage zu stellen. Hintergrundgespräche, auch bei einem Tässchen Kaffee oder einem Gläschen Wein, waren und sind in zahlreichen Fällen der Einstieg in eine „investigative“ (aufspürende) Arbeit, weil sie unterschiedliche, ja widerstreitende Perspektiven für die Journalisten erkennbar machen.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd Brummer
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Antwort an Arnd Brummer
Lieber Herr Brummer,
danke für Ihre Antwort.
Hintergrundgespräche: ja, das leuchtet mir ein.
Was mich an Ihrem Artikel in erster Linie irritiert hat, ist das Setting der Vertraulichkeit. Widerspricht es nicht dem hohen Gut und auch dem Ethos eines unabhängigen Journalismus, eine solche zuzusichern?
Vielleicht lese ich das Ganze aber auch auf dem Hintergrund meines ehemaligen Berufs als Pfarrerin. Dort gibt es die Schweigepflicht, die zu ethischen Fragestellungen und erheblichen inneren Konflikten führen kann, im Extremfall natürlich, wenn in der vertraulichen Situation Straftaten zur Sprache kommen.
Mag sein, dass ein Journalist sich an die Zusage der Vertraulichkeit weniger gebunden fühlt und im Zweifelsfall/ethischen Konfliktfall das Interesse der Öffentlichkeit höher bewertet als das Versprechen, dass etwas „unter uns“ bleibt.
Dennoch finde ich die Frage spannend, wie Journalist*innen das Verhältnis von Nähe und Distanz zum Gegenüber ausloten kann und welche Konflikte sich daraus möglicherweise ergeben.
Könnten Sie zu diesem Thema nicht einmal ein Gespräch zwischen einer/m Theolog*in und einem/r Journalist*in initiieren?
Mit herzlichen Grüßen
Tina Willms
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Ihre Meinung, Herr General? chrismon 11.2019
Sehr geehrter Herr Brummer,
wie sehr Sie recht haben! Den Interessenkonflikt der Bundeswehr beschreiben Sie als "eine Herausforderung": Einerseits geht es beim Militär nicht ohne Gehorsam, andererseits musste die "Innere Führung" bei Gründung der Bundeswehr (nur ein Jahrzehnt nach der Katastrophe der NS-Wehrmacht mit den berüchtigten "Nero-Befehlen" des obersten Kriegsherren, dem barbarischen Befehl "verbrannte Erde" und vielen anderen Menschenrechtsverletzungen) eindeutig gegen jeden Anflug von Kadaver-Gehorsam Stellung beziehen. Es galt, dem Untertanengeist der autokratischen (und teils auch verbrecherischen) Vergangenheit entschieden zu begegnen, ihm den so genannten "Staatsbürger in Uniform" entgegenzustellen. In der Befehlsstruktur hatte der "selbständig denkende Einzelkämpfer" fortan das Recht, einen Befehl zu verweigern, wenn dieser gegen das Menschenrecht verstieß. An die Stelle des kritiklosen Untertans sollte nun in der Demokratie der kritikfähige und kritikbereite Staatsbürger treten. Aber, wie viel Kritik war erlaubt, wo endete nun die Meinungsfreiheit der Soldaten? Bei der für die Kritikfähigkeit notwendigen politischen Bildung setzte das Soldatengesetz mit § 15 (4) eine Grenze, nämlich das Verbot der politischen Beeinflussung durch Vorgesetzte. Auch diese Einschränkung hatte eine historisch begründete Ursache: die einseitige und perniziöse Parteipropaganda der NSDAP in der Wehrmacht. - Aus diesem Dienstrecht zum Wohl der pluralistischen Demokratie resultierte indessen das moralische Dilemma, dienstlich nicht mehr auf undemokratische Tendenzen in Parteien hinweisen zu dürfen. (Hier wurde bekanntlich mit zweierlei Maß gemessen, wobei in der Adenauer-Zeit die linken Parteien schlechter wegkamen.) Dass heute die notwendige Kritikbereitschaft eines Generals gegenüber der wohl kaum linkslastigen AfD tabuisiert werden soll, erinnert in beklemmender Weise an die traditionelle Rechtslastigkeit in unseren Streitkräften. In dieser Lage bleibt nach §15 (1) SG das außerdienstliche Gespräch, in dem die als persönliche Auffassung gekennzeichnete politische Meinung zu ihrem notwendigen Recht kommt. Seine Wirkung freilich wird durch den privaten Charakter abgeschwächt; man nennt derartige Sprechverbote dann "political correctness" und der frustrierte Staatsbürger in Uniform erinnert sich der alten Landser-Weisheit: Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. Aber das wäre Resignation. Wie gut, dass Sie nicht resignieren; machen Sie weiter so!
Ihr
D.W. Schmidt
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Sehr geehrter Herr Brummer,
Sehr geehrter Herr Brummer,
ich stimme ihrer Beurteilung der Handlungsweise des Herrn General Zudrop inhaltlich zu jedoch habe ich zu einigen Aussagen ein paar Anmerkungen. Die Bundeswehr ist was Befehl und Gehorsam betrifft etwas pinggelich und das zu recht. Ein Vorgesetzter kann eben vor der Front von ihm unterstellten Soldaten eben nicht beeinflussend auf Soldaten einwirken. Ich bin mir sicher der General wusste das und muss nun mit einem Hinweis auf seine Dienstpflichten rechnen. Es ist nun einmal so, dass sich hier das Grundgesetz und das Soldaten Gesetz sich hier einander wiedersprechen. Art. 5GG steht aber in der Gesetzeshierachie über dem Soldaten Gesetz und nun müssen die Juristen das Problem lösen. Ich persönlich würde mir wünschen das der General keine schlimmen Folgen zu befürchten hat, denn er hat gezeigt das es Offiziere in der Bundeswehr gibt, die für das Grundgesetz einstehen auch wenn es für sie Unannehmlichkeiten bedeuten kann.
Mit freundlichem Gruß
Götz Doll
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Ihre Meinung Herr General
Sehr geehrter Herr Brummer,
mich hat Ihr Artikel an meine Zeit in der Bundeswehr Ende der siebziger Jahre in der Henning von Treskow Kaserne in Oldenburg erinnert.Das Beispiel von Treskows inspirierte viele Offiziere,den Mut zu haben, als Staatsbürger in Uniform
ihrem Gewissen Folge zu leisten, und deutlich werden zu lassen,welchen Wert und Würde jeder einzelne Soldat in seiner Pflichterfüllung für dieses Land besitzt.Es war jederzeit möglich,während der Dienstzeit an Gottesdiensten teilzunehmen,und mir war es vergönnt,sogar an der Militärwallfahrt nach Lourdes teilnehmen zu können.Während des Unterrichts in Innerer Führung wurden zahlreiche offene Diskussionen über aktuelle Themen der Zeit geführt,ohne daß in irgendeiner Weise dirigistisch eingegriffen wurde.Erst später mußte ich feststellen,daß dieser Geist nicht überall in der Bundeswehr Bestand hatte.Und nach dem Mauerfall und der teilweise Integration von Beständen der NVA hat sich das Klima nochmals verändert.Die Aufarbeitung der NS-Zeit war zu meiner Dienstzeit Programm,und eine Heroisierung von
Wehrmachtsoffizieren fand nicht statt.Mir hat diese Erfahrung damals das Vertrauen in die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gefestigt und die Demokratie überzeugend als praktisches Politikmodell etabliert.Wenn ich da an andere Militärs im Ausland denke,schätze ich unsere Bundeswehr um so mehr.Auch das Gefälle zwischen Offizieren und Mannschaften ist längst nicht so eklatant.Immer wird deutlich,daß im Dienst ein Dienstverhältnis besteht.
Außer Dienst ist und bleibt man Staatsbürger.Aber damals gab es auch noch keine Auslandseinsätze,und die Bundeswehr verstand sich als reine Verteidigungsarmee,die ausschließlich innerhalb der Grenzen des Landes übte,und höchstens bei Katastropheneinsätzen wie Feuer in der Lüneburger Heide oder Hochwasser in Hamburg eingesetzt wurde.Ich kann dem Generalmajor nur wünschen,daß seine Äußerungen im richtigen Kontext gelesen werden und keinerlei disziplinarische Maßnahmen erteilt werden.Ich denke,daß es wichtig ist für die Meinungsbildung der Sodaten,auch den Finger in die Wunde zu legen und deutlich zu machen,wo die Gefahren für die Demokratie liegen,wenn eine Partei wie die AfD intelligent demokratische Prinzipien aushölt und Grenzen der Akzeptanz austestet und die Infragestellung tradierter Werte postuliert.Vielen Dank für Ihren Artikel.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Wichmann
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Ihre Meinung, Herr General? Chrismon 11/2019
Der in der Kolumne vertretenen Auffassung mögen zwar viele Chrismon-Leser zustimmen, sie ist aber mit dem geltenden Recht nicht vereinbar. Mit seiner Äußerung, die AfD sei nicht wählbar, hat Generalmajor Zudrop nicht außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Anlagen eine politische Meinung geäußert, sondern er hat in Ausübung des Dienstes innerhalb einer militärischen Anlage Untergebene politisch beeinflusst. Dass er dabei ausdrücklich erklärt hat, es handle sich um seine persönliche Meinung, ändert nichts daran. Eine derartige Meinungsäußerung ist ihm aber aufgrund der Regelung in § 15 Absatz 4 des Soldatengesetzes ausdrücklich untersagt. Diese Vorschrift soll verhindern, dass militärische Vorgesetzte ihre dienstliche Stellung zur politischen Beeinflussung von Untergebenen dadurch missbrauchen, dass sie bestimmte politische Auffassungen entweder als genehm durchsetzen oder als nicht genehm unterdrücken. Sie schützt damit Untergebene in der Freiheit ihrer politischen Meinungs- und Willensbildung und zielt darauf ab, die Kameradschaft und die gegenseitige Achtung als unerlässliche Voraussetzung für die Sicherung der Disziplin und damit für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte zu gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht hat die damit verbundene Einschränkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit damit begründet, dass die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr einen höheren Rang hat als das Interesse des einzelnen Soldaten an einer politischen Auseinandersetzung im Dienst.
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"Ihre Meinung, Herr General?" Arnd Brummer vom 23.10.2019
Sehr geehrter Herr Brummer!
Leider sind Ihre Hinweise auf das in Deutschland geltende Recht zur "Meinungsfreiheit" nicht vollständig. Der von Ihnen angeführte Art. 5 GG, der die Meinungsfreiheit garantiert, wird für Soldaten durch Art. 17a GG eingeschränkt. Auf diesen gründet sich der wiederum der von Ihnen zitierte §15 des Soldatengesetzes. Demnach ist jeder militärische Vorgesetzte bei politischen Äußerungen eben nicht ein "Jedermann" - die historischen Gründe dazu sind bekannt. Ein weiterführender Gedanke: würden Sie an Ihrer Meinung festhalten, wäre der General bei der AfD und hätte sich im Dienst über die "Altparteien" ausgelassen?
Mit freundlichem Gruß, Ihr D. Weigold
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"Ihre Meinung, Herr General?" Arnd Brummer vom 23.10.2019
Zu D. Weigold: Art 17a (1) meint etwas anderes. Z.B. kann ich als Jedermann jedem anderen gegenüber die Meinung vertreten, dass Partei X nicht wählbar ist, und das können Vorgesetzte in der BW nicht - wg § 15. Jetzt kann man ja diskutieren, ob Zudrops Verweis auf seine persönliche Meinung ausreicht, um §15 hier nicht in Betracht kommen zu lassen (man müsste von einem prinzipiell sehr kriecherischen Vorgesetzten-/Untergebenenverhältnis ausgehen, um das zu verneinen), das ist hier aber m.E. gar nicht relevant (und das wäre meine Kritik am Artikel): Zudrop begründet die Nichtwählbarkeit der AfD, n.b. für Soldaten, mit rechtsextremen Kontakten der Parteispitze. § 8 des Soldatengesetzes sagt dazu hinreichend deutlich: "Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten." Somit steht und fällt die Beurteilung dieser causa mit der Frage, wie rechtsextrem die AfD ist, s. dazu https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2019-002-fachinformation-zu-teilorganisationen-der-partei-alternative-fuer-deutschland-afd
Demnach hätte Zudrop diese Äußerung sebstredend auch als Generalmajor abgeben können, ja, s. § 8 SG, müssen.
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chrismon Nr.ll/2019, Brummers Welt: Ihre Meinung
Ein großes Dankeschön an Arnd Brummer, dass er den "Fall" des Generalmajors Reinhardt Zudrop in seiner Kolumne publik gemacht hat. Nicht zuletzt, weil die Bundeswehr immer wieder wegen rechtsradikaler Umtriebe von sich reden macht, kann die eindeutige Positionierung eines Offiziers gegen jedwede Art von Rechtsextremis muss gar nicht positiv genug bewertet werden. Dass AfD
Politiker das anders sehen, ist nur ein weiterer Beleg für die Braunfärbung der Partei.
Uwe Tünnermann
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Kommentar zu "Ihre Meinung, Herr General", Arnd Brummer 23.10.19
So offensichtlich wie erfreulich sind sich Autor und Kommentatoren einig, die ablehnende Haltung eines Bundeswehrgenerals gegen Rechtsextremismus zu begrüßen. Nicht erkannt oder unterschiedlich bewertet wird jedoch von ihnen die Frage, ob bei einem Eintreten gegen extremistische Positionen die Regeln einzuhalten sind, die uns das Grundgesetz (Artikel 17a) und daraus abgeleitete Gesetze (§ 15 Soldatengesetz) vorgeben. Wir können doch nicht selbst im Kampf gegen Kräfte, welche die in Deutschland geltenden Werte und Rechte bekämpfen, gegen die Regeln verstoßen, die wir schützen wollen!
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