Foto: Michael Ondruch
"Mit so einem sollt ihr nicht essen"
Paulus war da streng: Unzüchtige und Geizige, Lästerer und Trunkenbolde – mit solchen Leuten soll man nicht essen, schrieb er den Korinthern
Portrait Burkhard Weitz, verantwortlicher Redakteur für chrismon plusLena Uphoff
19.07.2012

Eigentlich dürfte der Priester dieser Frau die geweihte Hostie nicht reichen. Sie ist Gemeinderätin, Kommunionshelferin, Lektorin, Firmmutter. Doch ihr Mann will keine kirchliche Hochzeit. Und damit – so sagt dieser Priester aus der Erzdiözese Freiburg – dürfe sie eigentlich nicht zur Kommunion zugelassen werden. Nach den Richtlinien der vatikanischen Glaubenskongregation lebt sie in einer ungültigen Ehe und somit im Widerspruch zum Gesetz Christi.

Ebenso müsste der Priester auch den Mann ausschließen, der früher lange Mi-nistrant war und der – neben seiner Arbeit im Schichtdienst – regelmäßig Pfarrgemeindemitglieder im Altersheim besucht. Sein angebliches Vergehen: Er hat die geschiedene Mutter zweier erwachsener Töchter geheiratet. Er hatte sie lange nach ihrer Scheidung kennengelernt. Doch nach der offiziellen Lehre der römisch-­­ka­tho­lischen Kirche ist die Ehe generell unauflöslich, auch die erste Ehe dieser Frau.

Ausschluss als Mittel der Kirchenzucht

Warum er diese beiden vom Abendmahl ausschließen müsse, verstehe kein Mensch, sagt der Priester: „Das wird ja nicht gefordert, weil die Leute etwa mit der Kirche nichts zu tun hätten und liederlich leben würden.“ Deswegen lässt er in seiner Pfarrgemeinde auch jene zur Eucharistie­feier zu, von denen er weiß, dass ihre Ehe nicht den Vorgaben seiner Kirche entspricht. Mit anderen Priestern und Diakonen der Erzdiözese Freiburg fordert er öffentlich: Geschiedene und Wiederverheiratete dürfen vom Empfang der Sakramente nicht ausgeschlossen werden.

Das Problem, das derzeit in der Freiburger Erzdiözese Priester, Diakone und Lektoren zum Widerspruch reizt, ist kein rein katholisches. In evangelischen Kirchen galt zumindest in früheren Zeiten der Ausschluss vom Abendmahl als Mittel der Kirchenzucht. Im 16. und 17. Jahrhundert maßregelte man prügelnde Ehemänner, Säufer und Betrüger, indem man sie vor­ü­bergehend aus der Gemeinschaft der örtlichen Christenheit ausschloss. Seit langer Zeit schon werden solche Strafen kaum mehr verhängt.

Doch die Frage bleibt: Dürfen Pfarrer und Kirchgemeinderäte einzelne Mit­glieder vom Abendmahl ausschließen? Der Apostel Paulus äußert sich im ers­ten Brief an die Korinther (5,11) sehr klar: „Ihr sollt nichts mit einem zu schaffen haben, der sich Bruder nennen lässt und ist ein Unzüchtiger, Geiziger, Götzendiener, Läs­terer, Trunkenbold oder Räuber; mit so einem sollt ihr auch nicht essen.“

In kleinen, übersichtlichen Gemeinden, wo jeder jeden kennt und alle unter Be­obachtung stehen, mag dies der richtige Weg sein. Vor allem dann, wenn die Gemeinde auch das andere Pauluszitat aus 2. Korinther 2 beherzigt: „Es ist aber genug, dass derselbe von den meisten gestraft ist, so dass ihr nun ihm desto mehr vergeben und ihn trösten sollt, damit er nicht in allzu große Traurigkeit versinkt.“

Die Welt besteht aus Scheinheiligkeit

Doch in Kirchengemeinden mit über tausend Mitgliedern haben Gemeinderat und Pfarrer keine Chance, alle zu kennen. Deshalb argumentiert der Priester aus der Freiburger Erzdiözese: „Bei den Geschiedenen und Wiederverheirateten lässt sich der Bruch in der eigenen Biografie objektiv nachprüfen. Wer aber seinen Makel verbirgt, darf machen, was er will.“

Mit anderen Worten: Ein unverantwortlicher Finanzjongleur, der Tausende um ihre Renten bringt, selbst ein Zuhälter, der Frauen zu Sexsklaven macht, sie könnten unbemerkt zum Abendmahl vortreten – die Gemeinderätin und der ehrenamtliche Seelsorger, die offen und ehrlich über ihr Leben reden, aber nicht. „Unsere Welt besteht aus Scheinheiligkeit“, sagt der Priester, und er hat recht.

Wegweisend dürfte daher der Synodenbeschluss der Evangelischen Kirche im Rheinland von 2004 sein. Seine Überschrift: „Eingeladen sind alle. Warum die Kirche nicht vom Mahl des Herrn ausschließen darf.“ Zwar müsse die Kirche in bestimmten Situationen Nein sagen können. Aber sie dürfe sich nicht als Gastgeberin aufspielen. Zum Abendmahl lade noch immer der Herr der Kirche ein, Jesus Chris­tus. Der aß und feierte auch mit Sündern – und ermahnte die Heuchler zu Reue und Umkehr.

Die Kommentarfunktion ist nur noch für registrierte Nutzer verfügbar. Um einen Leserkommentar schreiben zu können, schließen Sie bitte ein Abo ab, schreiben Sie uns eine Mail an leserpost@chrismon.de oder diskutieren Sie auf Instagram, Facebook und LinkedIn mit.
Permalink

Nur eine Jesus-Orientierung kann den Weg einer gelingenden Ökumene ebnen

Kardinal Walter Kasper hat vor einiger Zeit das Ziel der Ökumene wie folgt formuliert : „Das Ziel der Ökumene ist die sichtbare Einheit, die keine uniformistische Einheitskirche ist, sondern Raum gibt für die legitime Vielfalt der Geistesgaben, Traditionen, Spiritualität und Kulturen.“ Einer solchen Formulierung kann man nur zustimmen
Jesus hat keinen Menschen aus seiner Mahlgemeinschaft ausgeschlossen, zu der er insbesondere diejenigen einlud, die am Rande der Gesellschaft lebten. Diese Mahlgemeinschaft, Anzeichen des himmlischen Hochzeitsmahls, symbolisiert die Gleichheit aller vor Gott ; denn Gott akzeptiert alle ohne Ansehen der Person, erwartet aber auch von denen, die sich zum Mahle einladen lassen, eine brüderliche und schwesterliche Nähe und den Glauben an die liebende und verzeihende Kraft seiner frohmachenden und den Menschen befreienden Botschaft. Ernst Lange hat vor ca. 30 Jahren diese Aussage zusammengefasst in dem Satz : „Jesu Tisch kannte keine Zulassungsprobleme – außer der Frage, ob einer sich treffen ließ von der Liebe Jesu.“

Wenn Jesus selbst sich nicht scheute, auch mit jenen Personen gemeinsam Mahl zu halten, die in damaliger Zeit in den Augen der jüdischen Priesterschaft zu den outlaws zählten, so bleibt es unverständlich, warum wir Christen uns mit einem ökumenischen Abendmahl und einer ökumenischen Eucharistie so schwer tun. Wenn sich so viele Christen nach einer gemeinsamen Eucharistiefeier sehnen und sie dennoch offiziell verweigert wird, so stellt sich doch eine Vielzahl von Fragen:

• Widerspricht es wirklich dem jesuanischen Geist oder liegt nicht eine gewisse Logik darin, dass Christen mit wechselseitiger eucharistischer Gastfreundschaft sich gegenseitig einladen, wenn sie doch gemeinsam daran glauben, dass Christus in Wort und Sakrament in der Mahlfeier gegenwärtig ist?

• Widerspricht es wirklich dem jesuanischen Geist, wenn Christen gemeinsam Eucharistie feiern im Hinblick auf die erhoffte Versöhnung und Einheit der Menschen, die Jesus doch sehr am Herzen lag?

• Widerspricht es wirklich dem jesuanischen Geist, wenn Christen eine weitherzige Handhabung der Kommunion als ein Gebot der ökumenischen Barmherzigkeit verstehen?

• Widerspricht es wirklich dem jesuanischen Geist, wenn wir im Zusammenhang mit der ökumenischen Eucharistie die Einladung Jesu, die allen Menschen gilt, höher stellen als ein „System von Richtigkeiten“?

• Widerspricht es wirklich dem jesuanischen Geist, wenn Befürworter der ökumenischen Eucharistie argumentieren, dass nicht die Kirche, sondern Christus dazu einlädt, und deshalb ein jeder willkommen ist?

• Widerspricht es wirklich dem jesuanischen Geist, wenn Christen gemeinsam Eucharistie feiern und damit bekunden, dass die Einheit der ganzen zerrissenen Menschheit Gottes Wille ist?

• Widerspricht es wirklich dem jesuanischen Geist, wenn Christen gemeinsam Eucharistie feiern und sich daran erinnern, dass aufgrund der zerrissenen Menschheit Gott seinen Sohn gesandt hat, damit dieser durch seinen Tod und seine Auferstehung uns seinen Geist der Liebe schenke?

• Widerspricht es wirklich dem jesuanischen Geist, wenn Christen gemeinsam Eucharistie feiern und sich dabei ins Bewusstsein rufen, dass am Vorabend seines Opfertodes am Kreuze Jesus selbst den Vater für seine Jünger und für alle, die an ihn glauben, darum bittet, dass „sie eins seien“ , eine lebendige Gemeinschaft?

• Widerspricht es wirklich dem jesuanischen Geist, wenn Christen gemeinsam Eucharistie feiern und sich der Verantwortung gegenüber Gottes Plan stellen, dass die durch die Taufe vereinten Christen zu einem Leib werden mögen, in dem sich die Versöhnung und die Gemeinschaft voll verwirklichen soll?

• Widerspricht es wirklich dem jesuanischen Geist, wenn Christen gemeinsam Eucharistie feiern und dabei sich des Glaubens bewusst werden, dass sie durch die Taufe eingetaucht wurden in den Tod des Herrn, das heißt in den Akt selbst, in dem Gott durch den Sohn die Wände der Trennung niedergerissen hat?

• Widerspricht es wirklich dem jesuanischen Geist, wenn Christen gemeinsam Eucharistie feiern und sich vor Augen führen, dass die Spaltung ganz offenbar im Gegensatz zum Willen Christi steht und dabei mit bedenken, dass die „Spaltung ein Ärgernis für die Welt und ein Schaden für die heilige Sache der Verkündigung des Evangeliums vor allen Geschöpfen ist“ ?

Es ist doch theologisch unzulässig und pastoral problematisch, wenn sich die katholische Kirche auf den Willen Jesu oder die ungebrochene Tradition der Kirche beruft, um ökumenisches Miteinander bei der Abendmahls- und Eucharistiefeier zu unterbinden. Entscheidend dagegen ist für die Nachfolger Jesu, dass Menschen sich seiner erinnern, seine Gegenwart in Wort und Sakrament feiern und versuchen, seine Botschaft in der Welt erfahrbar werden zu lassen.

Die wesentlichen Merkmale der Kirche sind somit Wortverkündigung und Sakrament. So heißt es auch in der Confessio Augustana:
"Est autem ecclesia congregatio sanctorum, in qua evangelium pure docetur et recte administrantur sacramenta."

Die Kirche ist also die Versammlung der Gläubigen, in der das Evangelium rein gelehrt und die Sakramente richtig verwaltet werden. Auf dieser Grundlage ist eine Vielfalt von Kirchenverständnis möglich.

Millionen Christen, die auf die Kraft des Heiligen Geistes bauen, beten jeden Tag darum, dass bei allen Beteiligten, die für den Bau des ökumenischen Hauses Verantwortung tragen , die Einsicht darin wachsen möge, dass selbstverständlich dieses Haus von unterschiedlichen Baustilen und verschiedensten Formen der Innenausstattung geprägt sein muss und dass vor allem in diesem Haus Platz für unterschiedliche Bewohner sein muss, die sich jedoch in einem einig sind : Sie verdanken sich Jesus von Nazareth, bekennen ihn in ihrer Mitte als in Wort und Sakrament gegenwärtig und versuchen, die Botschaft Jesu von der befreienden Nähe Gottes den Menschen nahe zu bringen.

Der Braunschweiger Landesbischof Weber schilderte im letzten Jahr aus evangelischer Perspektive nach meiner Ansicht zutreffend, wie weite Kreise der kath. Kirche sich Ökumene vorstellen:

„Die katholische Kirche ist bereit, ihre Tür zu vergrößern, damit auch der evangelische Schrank in ihr Haus passt.

Aber die Struktur des Hauses ist nach ihrer Überzeugung von Gott vorgegeben in der Gemeinschaft der Bischöfe als Nachfolger des Apostelkollegiums mit dem Papst als seinem Haupt. Und erst wenn über die Struktur des Hauses, also über das Verständnis von Kirche, Einheit herrscht, dann ist auch die gemeinsame Feier des Abendmahles als Ausdruck dieser Gemeinschaft möglich. Die Abendmahlsgemeinschaft ist hier also Endpunkt einer ökumenischen Entwicklung.“

Hinsichtlich des Monopolanspruchs der kath. Kirche auf die einzig von Gott eingesetzte Kirche formuliert der evang. Theologe Schorlemer zu Recht:

„Diese römische Arroganz müsste als Erstes abgelegt werden, und dafür ist er leider mitverantwortlich, ein Mann, der ansonsten auch sehr bescheiden auftritt, ein eher schüchterner Mensch zu sein scheint, und doch den Menschen wie gestern im Stadion, doch den katholischen Menschen eine Glaubensstärkung gibt, aber auch gleichzeitig Treue einschwört zur Kirche, und dann gibt es nur eine Kirche, das ist die Kirche, die römische. Also dieser römische Alleinvertretungsanspruch muss eigentlich weg. Wir müssen zu einer Einheit in versöhnter Vielfalt kommen. Das ist auch das, was die Welt von uns erwartet, und ich glaube, das entspricht auch dem Geist Christi.“

Und hinsichtlich der Reformbereitschaft der kath. Kirche formuliert Schorlemer:

„Sie hat, glaube ich, Angst davor, wenn sie anfängt, sich zu reformieren, dass das Ganze dann irgendwie zusammenfällt, und deswegen polemisiert der Papst stark gegen Relativismus, aber was er macht, ist auch ein alter Dogmatismus.“

Ergänzend und unterstützend formuliert der ehemalige Ratsvorsitzende der EKD, Kock, hinsichtlich der Bereitschaft der kath. Kirche in der Ökumene-Frage auf die evang. Kirche zuzugehen:

„Das ist nicht anzunehmen, obwohl es der katholischen Kirche gut täte, sich in diesen Fragen mehr zu öffnen. Ich kenne die Argumente der katholischen Kirche und verstehe sie intellektuell, halte sie aber für falsch. Die Theologie ist eigentlich ganz nah beieinander, im Blick auf das Abendmahlsverständnis gibt es keinen kirchentrennenden Unterschied mehr. Viele katholische Theologen wissen, dass die bischöfliche Tradition nicht das Wesen der Kirche ausmacht. Es gab schon in neutestamentlicher Zeit presbyteriale Verfassungen. Da kann niemand nachträglich sagen: Das war nicht Kirche. Was noch trennt, ist vor allem die kirchliche Praxis und die Angst der gegenwärtigen römischen Hierarchie vor einer Protestantisierung der eigenen Kirche.“

Weber, Schorlemer und Kock haben aus meiner Perspektive in korrekter Weise das Ökumenische Verständnis der kath. Amtskirche wiedergegeben. Diese Sichtweise der kath. Amtskirche wird jedoch dazu führen, dass eine „Einheit in versöhnter Verschiedenheit“ auf den Sankt Nimmerleins-Tag verschoben wird – und zwar ausschließlich deshalb, weil Machtfragen in der römischen Zentrale eine Einheit verhindern.

Solange die offizielle katholische Position behauptet, dass Jesus eine hierarchisch strukturierte Papst- und Priesterkirche gewollt und er die Anerkennung dieser Kirchenstruktur als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an seinem Versöhnungsmahl angesehen hat, so lange wird es keinen ökumenischen Fortschritt geben.

Es ist theologisch unzulässig und pastoral problematisch, wenn sich die katholische Kirche auf den Willen Jesu oder die ungebrochene Tradition der Kirche beruft, um ökumenisches Miteinander bei der Abendmahls- und Eucharistiefeier zu unterbinden. Entscheidend dagegen ist für die Nachfolger Jesu, dass Menschen sich seiner erinnern, seine Gegenwart in Wort und Sakrament feiern und versuchen, seine Botschaft in der Welt erfahrbar werden zu lassen.

Die Überzeugung in der katholischen Kirche, die „einzig wahre, katholische und apostolische Kirche“ zu sein, die geleitet wird vom „Stellvertreter Jesu Christi“ und ausschließlich repräsentiert wird von Amtsträgern, die „in persona Christi“ agieren, bilden eine ungeheuere Barriere für eine Ökumene, die Gleichwertigkeit der Partner zur Voraussetzung hat. Wenn auch viele Christen der reformierten Kirchen mittlerweile einen universalkirchlichen Petrusdienst als menschliche Einrichtung (iure humano) für durchaus nützlich ansehen („Communio mit Petrus“), so wird die katholische Kirche zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie Abschied nehmen muss von der Vorstellung einer „Communio unter Petrus“.

Die Chancen bezüglich einer Einheit der christlichen Kirchen ist in elementarer Weise abhängig von dem zugrunde gelegten Oekumene - Verständnis. Geht man unter einer ekklesiozentrischen Prämisse an diese Frage heran, so kann die Folgerung für die „abgefallenen“ Kirchen aus katholischer Perspektive nur lauten, dass eine Einheit nur als Rückkehr der anderen in den „wahren“ Schoß der katholischen Kirche möglich ist, da diese sich als die „einzig wahre“ Kirche Jesu Christi wähnt. Dieser Denkansatz wird heute noch von denjenigen verkündet, die das Rad der Kirchengeschichte auf eine vorkonziliare Zeit zurückdrehen möchten; auf das Zweite Vatikanische Konzil können sich diese römischen Zentralisten nicht berufen, denn dieses hatte bezüglich des oekumenischen Ansatzes den christozentrischen Ansatz in den Mittelpunkt gestellt; nicht das kirchengeschichtlich Trennende sollte im Vordergrund stehen, sondern das christologisch Verbindende.

Kardinal Kasper hat darauf hingewiesen, dass es auch in der Urkirche keine zentralistische Einheitskirche gegeben hat : „...denn historisch gesehen gab es vermutlich von Anfang mehrere Gemeinden , neben der Jerusalemer Gemeinde auch Gemeinden in Galiläa. Die eine Kirche bestand als von Anfang an ´in und aus´ Ortskirchen.“ Kasper, der im Gegensatz zu Ratzinger nicht einer zentralistischen Einheitskirche das Wort redet, sondern sich für eine Balance von Universal- und Partikularkirchen einsetzt, beschreibt dann auch folgerichtig aus seiner Perspektive die Zielvorstellung einer zukunftsweisenden Oekumene: „Die oekumenische Zielvorstellung ist ja nicht die uniformistische Einheitskirche, sondern eine Kirche in versöhnter Verschiedenheit.“

Vertreter beider Konfessionen sollten einsehen, dass es nicht darum geht, dass die Evangelischen katholischer und die Katholischen evangelischer werden müssen; Ökumene kann nicht auf eine totale Einheit in allen Einzelfragen hinauslaufen, aber notwendig ist, dass keine Kirche das, was eine andere Kirche amtlich offiziell verbindlich lehrt, als Widerspruch zum Evangelium betrachtet.

Ökumene will kein Verarmungsprozess sein, bei dem man sich auf den geringsten gemeinsamen Nenner einigt; Ökumene will und muss als ein Lern- und Mehrungsprozess verstanden werden, bei dem alle Beteiligten voneinander lernen. Keine Konfession darf und soll ihre Identität aufgeben müssen; zu der Vorstellung von einer „Einheit in versöhnter Verschiedenheit“ gibt es, wenn alle Beteiligten wahrhaftig und ernsthaft den Gedanken der Ökumene verwirklichen möchten, keine Alternative!

Paul Haverkamp, Lingen

Permalink

Sie sprechen mir aus der Seele! Nicht irgendeine Institution hat das Abendmahl erfunden und hat Rechte daran, sondern Jesus selbst war es, der zum Abendmahl einlud.
Danke auch für die weiteren Ausführungen.

Permalink

Lieber Herr Weitz,

warum respektieren Sie in Ihrer Wortwahl nicht, dass Katholiken nicht geweihte Hostien empfangen, sondern zur Kommunion gehen oder den Leib Christi empfangen oder allenfalls - das sagt aber kein normaler Katholik - die konsekrierte Hostie empfangen?

Permalink

Wer darf am Abendmahl teilnehmen?  Burkard Weitz schreibt zu dieser Frage im letzten Chrismon. Da er evangelischer Theologe, evangelischer Pastor und Redakteur der evangelischen Zeitung chrismon ist, habe ich von ihm erwartet, dass er zur Haltung der evangelischen Kirchen in dieser Frage Stellung nimmt. Stattdessen handelt sein Artikel überwiegend von der katholischen Kirche. Deren Ansicht lehnt er als Protestant ab, was ihm unverwehrt ist, aber für den Standpunkt einer evangelischen Kirche verbleiben ihm ganze 5 cm.
Zur Haltung der katholischen Kirche zur Teilnahme an der Eucharistie erzählt und kommentiert Herr Weitz zwei Geschichten, die sehr einseitig das Problem beschreiben. Dagegen möchte ich meine persönlichen Erfahrungen zur Haltung meiner Kirche so zusammenfassen: Aufgrund ihres Verständnisses der Heiligen Schrift glauben die Verantwortlichen der katholischen Kirche nicht das Recht zu haben, z.B. Geschiedenen die Teilnahme an der Eucharistie zu erlauben. Jeder mündige Christ ist aber zunächst seinem Gewissen und seiner Verantwortung verpflichtet. Daher kann er nach sorgfältiger Überprüfung seines Standpunktes und Berücksichtigung eines eventuellen Ärgernisses für die Gemeinde entgegen der offiziellen Lehrmeinung zur Eucharistie gehen. Kein mir bekannter katholischer Geistliche würde ihm die Kommunion verweigern.

Zusammenfassend: Ich wünsche mir, dass Chrismon einmal über das evangelische Verständnis des Abendmahls berichtet. Oder stimmt die immer wieder gehörte Behauptung, dass die Evangelischen  zwar nicht genau wissen, was sie glauben, aber sie wissen genau, dass sie nicht das glauben, was die Katholiken glauben?

Permalink

Ich bin aus der Ev.-Luther. Kirche in Bayern ausgetreten .
Auf der Bezügemitteilung vom Landesamt für Finanzen steht
bei "Religion": - -

Vom Kirchensteueramt werde ich als "nicht ev . Ehegatte" oder "vd" (Verschiedene) geführt.

Wegen dieser Bezeichnung habe ich mich beschwert, weil
ich doch nicht nur durch die Taufe ev.-luth. bin, sondern
besonders durch die Konfirmation mein Bekenntnis zum
Protestantismus abgelegt habe und einige Jahre aktiv in
der ev.-luth. Kirche mitgearbeitet habe. Auf wiederholte
Beschwerden bekam ich keine auch nur halbwegs überzeugenden
Antworten auf die Frage, wer mir aufgrund welcher
Rechte mein Bekenntnis aberkannt habe. In der letzten
Antwort vom 31.8.2012 lese ich, dass ich mit dem Kirchenaustritt
auch die Zulassung zum Abendmahl verloren habe.


Christus hatte garantiert keinen Steuerbescheid von
einem Kirchensteueramt vor sich auf seinem Abendmahlstisch
liegen, als er jedem das Abendmahl austeilte,
sogar seinem Verräter.