Interview – Hass im Internet
Interview - Hass im Internet
Britta Pedersen / Picture-Alliance / dpa-Zentralbild
"Gute Regulierung ist kein Teufelswerk"
Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz ist Vorsitzender des parlamentarischen Gremiums für die Kontrolle der Nachrichtendienste. Im Interview erklärt er, wie Behörden Hass im Netz begegnen müssen und wieso ihm die Bemühungen der Merkel-Regierung in dieser Sache nicht weit genug gingen.
Carsten Selak
Tim Wegner
24.08.2022

chrismon: Kürzlich hat sich in Österreich eine Impfärztin das Leben genommen, nachdem sie im Internet von Impfgegnern bedroht und angefeindet wurde. Müssen wir mit weiteren solcher Fälle rechnen?

Konstantin von Notz: Hass und Hetze im Internet haben seit langem ein sehr bedrohliches Ausmaß angenommen. Diese Entwicklung ist aber nicht vom Himmel gefallen. Seit Jahren machen wir auf die Problematik aufmerksam. Die Politik hat es viel zu lange versäumt, hierauf adäquat zu reagieren. Die bisherige Gesetzgebung weist da eklatante Lücken auf, beispielsweise mit Blick auf die Regulierung von Messengerdiensten wie Whatsapp oder Telegram. Aber auch die Anbieter sozialer Netzwerke wie Facebook oder Twitter bleiben in der Pflicht, sich gegenüber staatlicher Regulierung nicht zu verweigern. Als Gatekeeper kommt ihnen in der digitalen Zeit eine große gesellschaftliche Verantwortung zu, der sie in der Vergangenheit leider nicht ausreichend gerecht geworden sind – vor allem aus Kostengründen.

Christian Ditsch/epd-bild

Konstantin von Notz

Konstantin von Notz ist der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und religionspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag. Seit März 2022 sitzt er dem Kontrollgremium des Bundestages zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes vor.

Wie können deutsche Behörden diesem Problem begegnen?

Zunächst müssen bestehende gesetzliche Regelungen konsequenter durchgesetzt werden – auch gegenüber Plattformen, deren Mutterkonzerne heute zu den größten Unternehmen der Welt zählen. Dafür braucht es vor allem auf der Landesebene mehr Personal – sowohl bei der Polizei als auch in der Justiz. Es kommt aber auch auf ein gutes Zusammenspiel aller Akteurinnen und Akteure an: Nutzerinnen und Nutzer müssen bei Hass und Hetze deutlich widersprechen und Äußerungen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass die Grenze zur Strafbarkeit überschritten ist, den Plattformen melden. Die sind gesetzlich verpflichtet, solche Inhalte schnellstmöglich entlang der deutschen Gesetzeslage zu prüfen und gegebenenfalls auch konsequent zu löschen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen dann entschlossen handeln, damit die Täterinnen und Täter tatsächlich merken, dass Beleidigungen, Einschüchterungen und Verhetzungen auch im Digitalen echte Konsequenzen haben.

2017 hat die CDU-geführte Bundesregierung das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" eingeführt. Es sollte den Umgang sozialer Netzwerke mit Nutzerbeschwerden zu Hasskommentaren regeln. Was hat es bewirkt?

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz kam mit jahrelanger Verspätung und war handwerklich extrem schlecht gemacht. Mehrfach waren gesetzgeberische Nachjustierungen nötig. Sehr konkrete parlamentarische Vorschläge hat die Opposition zwar immer wieder unterbreitet, aber sie wurden häufig erst mit jahrelanger Verspätung durch die Bundesregierung umgesetzt. Hierdurch hat sich die Problematik noch einmal massiv verschärft. Teile des bis heute geltenden Gesetzes wurden zwischenzeitlich von Gerichten kassiert. Grüne, SPD und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dieses Gesetz auch im Lichte neuer EU-Vorgaben zur Plattformregulierung grundlegend zu überarbeiten. Dieser Aufgabe stellen wir uns nun.

"Die Konzerne verweigern sich nicht mehr jedweder Regulierung"

Können deutsche oder europäische Behörden überhaupt Konzerne wie Meta oder Google regulieren, die ihren Sitz außerhalb der europäischen Gerichtsbarkeit haben?

Ich warne davor, angesichts der Internationalität des Internets mantraartig die These vorzutragen, dass nationale und auch europäische Gesetzgebung hier nichts ausrichten kann. Diese These war falsch und bleibt es bis heute. Sie wurde und wird vor allem von konservativer Seite immer wieder vorgebracht. Den großen Plattformen, die nichts anderes als extrem marktmächtige Werbefirmen sind, kommt das natürlich sehr recht. Wir Deutsche wissen doch: Eine gute, innovative Regulierung ist kein Teufelswerk. Wir regulieren alles und jeden und sind gerade deswegen zum Exportweltmeister geworden. Deutlich wird, dass gute Regulierung nicht nur den effektiven Schutz der Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer sichert, sondern auch den Unternehmen zugutekommt, die Rechtssicherheit brauchen. Eine europäische Lösung ist dabei immer der Königsweg. Sie darf aber nicht als Feigenblatt für ausbleibende nationale Regulierung dienen.

Sind die bisherigen Strafen für Internetkonzerne zu gering?

Das waren sie über viele Jahre. Auch hier wurde zwischenzeitlich deutlich nachgebessert. Das war dringend nötig. Als Vorlage diente die europäische Datenschutzgesetzgebung, die sehr empfindliche Strafen vorsieht: für besonders gravierende Verstöße bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vergangenen Geschäftsjahrs, Artikel 83 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Das ist die Sprache, die die Unternehmen verstehen. Und letztendlich will niemand von ihnen auf den europäischen Markt verzichten, der weiterhin einer der wichtigen der Welt ist. Aber man muss auch sagen, dass die Zeiten vorbei sind, in denen sich Konzerne jedweder Regulierung verweigern. Sie verstehen zunehmend, dass es auch in ihrem Interesse ist, wenn sich auf ihren Seiten nicht bloß Menschen austoben, die völlig ungehemmt Hass und Hetze verbreiten.

"Bei Sprache muss immer der Kontext betrachtet werden"

Könnte man das Problem von Hasskommentaren auch technisch lösen, etwa mittels einer KI-gestützten Software?

Da habe ich große Zweifel. Ich glaube, dass man diesem Problem durchaus juristisch zu Leibe rücken kann – sofern ausreichend politischer Wille vorhanden ist. Die Technik ist bis heute völlig unausgereift und in einem solch grundrechtssensiblen Bereich vertraue ich Menschen sehr viel mehr als einem Algorithmus. Gerade bei Sprache muss immer der Kontext betrachtet werden. Und auch bei Bildern sind beinahe immer durchaus ähnliche Abwägungen, beispielsweise mit anderen Grundrechten wie der Kunstfreiheit, vorzunehmen. Klar ist: Die Probleme sind nach einer jahrelangen Untätigkeit mittlerweile massiv und gehen an den Kern unserer Demokratie. Zum Schutz von Betroffenen, aber auch demokratischer Diskurse müssen wir uns als Gesellschaft, als wehrhafte Demokratie und als Rechtsstaat endlich angemessen und mit der notwendigen Ernsthaftigkeit mit der Thematik auseinandersetzen.

Carsten Selak

Marta Thor

Marta Thor ist freie Journalistin und Fotografin. Seit 2021 arbeitet sie als Social-Media- und Online-Redakteurin für chrismon.de. Sie hat an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Allgemeine Rhetorik & Neuere Englische Literatur studiert und in der Verlagsgruppe Rhein-Main volontiert. Seit 2022 berichtet sie als Korrespondentin aus Polen für ZDF, Deutsche Welle und weitere Medien.
Tim Wegner

Tobias Müller

Tobias Müller ist seit August 2022 Redakteur und zuständig für chrismon.de. Zuvor arbeitete er mehrere Jahre als Junior bei der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Dort war er vor allem für die Redakteur*innen vom Dienst im "FAZ.NET"-Newsroom und die Audio/Video-Redaktion tätig. Im Bachelorstudium hat er sich mit dem digitalen Wandel des Journalismus befasst. Neben seinem Beruf studiert er Friedens- und Konfliktforschung im Master.

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