Illustration junge Frau schaut an einer Hausecke bei einem dubiosen Händler nach Fahrrädern
Kati Szilagyi
Fahrraddiebstahl
Ein Rad beim dubiosen Händler kaufen?
Dem Student wird das Fahrrad geklaut. Soll er sich ein gebrauchtes kaufen - auch wenn es vielleicht Hehlerware ist?
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Aktualisiert am 20.03.2026
2Min

Jonas B. aus Maastricht fragt:

Ich studiere in Maastricht. Neulich wurde mein Fahrrad geklaut. Ich brauche ein neues, kann dafür aber nicht so viel Geld ausgeben. Es gibt da einen Hinterhofhändler, bei dem man günstig gebrauchte Räder kaufen kann. Es wird aber gemunkelt, dass sie dort auch ­gestohlene Räder verkaufen.

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Stefanie Schardien

Stefanie Schardien, geboren 1976, ist Theologin und seit 2024 Theologische Geschäftsführerin des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik.

Stefanie Schardien antwortet:

Gleich vorweg aus der Betroffe­nenperspektive: Vor Fahrraddieben sollte für meinen Geschmack ein Blitz vom Himmel 
in den Boden fahren. Ich erinnere mich gut daran, wie schwierig es war, schnell und günstig ein Ersatzrad zu finden.

Nun ist der Hofhändler vielleicht ja ein redlicher Mann und leidet unter übler Nachrede. Dann ließe sich über die Rahmennummer eines Fahrrads bei der Polizei rasch ­he­rausfinden, ob es als gestohlen ­gemeldet ist. Auf jeden Fall sollten Sie sich vom Händler ­einen Kaufvertrag ausstellen ­lassen: Sollte das Rad doch als gestohlen gemeldet werden, können Sie so nachweisen, dass Sie es – zumindest vermeint­lich rechtmäßig – gekauft statt gestohlen haben.

Aus der Frage höre ich aber heraus: Gäbe es angesichts des eigenen Schadens quasi mildernde Umstände, wenn Sie unwissentlich ein gestohlenes Fahrrad erstünden? Als so eine Art unkonventionelle Entschädigung? Natürlich sollte ein Schaden eigentlich (die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstahl liegt leider bei unter zehn Prozent) beglichen werden. Allerdings nicht durch weitere Ver­gehen.

Denn hier trifft die sogenannte goldene Regel zu: Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu. Im Zweifelsfall gibt es ja genug offizielle, zum Beispiel diakonische Second-Hand-Börsen.

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Vor 3 Jahren meldete ich mein Fahrrad bei der Polizei als gestohlen. Der Polizist erzählte mir, dass seine Kollegen sich oft ärgern, wenn sie z.B. ein Auto voller guter Fahrräder aufgreifen und sich sicher sind, dass es Diebesgut ist. Und dann müssen sie die Leute weiterfahren lassen, weil kein Einziges dieser Fahrräder als gestohlen gemeldet worden war.
Ich bekam mein Fahrrad (ohne Rahmennummer, weil 23 Jahre alt) nach knapp 3 Wochen von der Polizei wieder.
Juliane Althoff