Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist die Gemeinschaft der 20 evangelischen Landeskirchen in der Bundesrepublik mit rund 18,6 Millionen Protestanten. Sie verfügt über drei Gremien: die Synode, die Kirchenkonferenz und den Rat. Synode und Rat sind nach der Verfassung gleichrangig, allerdings mit unterschiedlichen Aufgaben ausgestattet. Die Kirchenkonferenz spiegelt den föderalen Aufbau des deutschen Protestantismus in 20 Landeskirchen wider. Sie setzt sich aus den leitenden Theologinnen und Theologen sowie den leitenden Juristinnen und Juristen der 20 Gliedkirchen zusammen.
Die Synode ist eine Art Kirchenparlament und repräsentiert die evangelischen Christen in Deutschland. Die EKD-Synode besteht aus 128 Mitgliedern. Davon werden für eine Amtszeit von sechs Jahren 100 von den Landeskirchen entsandt. 28 Synodale beruft der Rat, zumeist Personen des öffentlichen Lebens und kirchlicher Werke. Geleitet wird die Synode von einem Präsidium, dem ein Präses vorsitzt. Momentan ist das die Studentin Anna-Nicole Heinrich. Aufgabe der Synode, die in der Regel einmal jährlich zusammentritt, ist es, die Arbeit der EKD und kirchliche Fragen zu beraten.
Dazu gehören Beschlüsse über den EKD-Haushalt, Kirchengesetze und Kundgebungen für die Öffentlichkeit. Im EKD-Haushalt ist festgelegt, wie viel Geld in Projekte und Arbeitsfelder fließt. Zusammen mit der Kirchenkonferenz wählt die Synode den Rat und aus dessen Mitte die Ratsvorsitzende. Seit dem Rücktritt der Ratsvorsitzenden Annette Kurschus am 20. November 2023, ist Kerstin Fehrs kommissarische Vorsitzende des Rates. Sie ist zugleich Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck der Nordkirche. Anfang 2007 wurde eine Strukturreform wirksam, die eine enge Verzahnung der Organe und Dienststellen von EKD und den konfessionellen Zusammenschlüssen der Lutheraner und Unierten beinhaltet. Seit 2009 tagen daher EKD-Synode, die lutherische Generalsynode und die Vollkonferenz der unierten Kirchen zeitlich verzahnt am gleichen Ort.