Wenn es um’s Sterben geht, kann es keine einfachen Lösungen geben. Jeder Körper reagiert anders auf Schmerzmittel, jeder Mensch bringt andere Prägungen und Erfahrungen mit, die es leichter oder schwerer machen, Abschied zu nehmen. Deshalb ist es wichtig, dass die individuellen Bedürfnisse am Ende des Lebens zum Tragen kommen. Zugleich ist es Aufgabe von Politikern, Ärzten und Richtern, Grenzen dafür einzuziehen, was am Lebensende erlaubt ist und was nicht.
Claudia Keller
Der Kompromiss, auf den sich das Parlament nach jahrelangen Debatten 2015 geeinigt hatte, ließ eine Grauzone zu. Die organisierte, geschäftsmäßige Form der Sterbehilfe etwa durch Sterbehilfevereine wurde verboten. In Ausnahmefällen aber durften Ärzten auch weiterhin schwerstkranken Menschen das Sterben erleichtern, wenn diese das wollten, indem sie etwa die Morphiumdosis erhöhten. Doch die Regelung verunsicherte viele Ärzte, und sie sahen sich in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt. Zusammen mit Sterbehilfevereinen und einigen schwer kranken Menschen klagten sie gegen das Verbot.
Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot gekippt, da es gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoße. "Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen", sagte Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Die Freiheit des Einzelnen nicht grenzenlos
Das Urteil ist Ausdruck einer unguten gesellschaftlichen Entwicklung, das Selbstbestimmungsrecht absolut zu setzen und dafür einen allzu pragmatischen, womöglich geschäftsmäßigen Umgang mit dem Lebensende in Kauf zu nehmen. Doch das Leben ist ein hohes Gut, und nach christlicher Auffassung ist die Freiheit des Einzelnen nicht grenzenlos. "Sie ist untrennbar mit der Verantwortung für das eigene Leben vor sich selbst, vor anderen und letztlich vor Gott verbunden", so formulierte es mal Heinrich Bedford-Strohm, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Art und Weise, wie Menschen aus dem Leben gehen, ist eben mehr als eine private Entscheidung. Daran zeigt sich auch, wie human oder inhuman eine Gesellschaft ist.
Auch Menschen ohne christlichen Hintergrund sollten sich nicht wünschen, dass Sterbehilfe zur Routine wird wie eine Krebsoperation. Sonst wird vielleicht an ihrem Lebensende zu schnell das Beatmungsgerät abgeschaltet und überhört, dass sie trotz großer Einschränkungen und Schmerzen weiterleben möchten. Deshalb braucht es auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Regelungen für Sterbehilfe. Aus dem Urteil folgt ja auch nicht, dass es dem Gesetzgeber untersagt ist, die Suizidhilfe zu regulieren. Das haben die Richter ausdrücklich betont.
Wenn wir eine freiheitliche Gesellschaft bleiben wollen, brauchen wir Grauzonen, die Freiheit ermöglichen und sie zugleich beschränken. Wir nehmen die Autonomie des Einzelnen sehr wichtig. Damit wächst aber auch die Verantwortung der Ärzte, diesen autonomen Willen auch bei Menschen wahrzunehmen, die sich nur noch schwer artikulieren können. Kein Gesetz, keine Vorschrift, kein Bundesverfassungsgericht und auch keine völlige Freiheit kann Ärzten diese Verantwortung für Leben und Tod abnehmen. Die Dinge laufen zu lassen, ist keine Alternative.
Entscheidung BVG Suizidbeihilfe
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe ist für mich uneingeschränkt nachvollziehbar. Die Rechtsordnung ist säkular, so dass der Einwand der Kommentatorin hinsichtlich der Absolutsetzung der Selbstbestimmung mehr als deplatziert erscheint. Vielmehr werden moralische Aspekte mit rechtlichen Kategorien verwoben. Das ist leider nicht zielführend.
Entscheidung BVG Suizidbeihilfe
Ob ich "uneingeschränkt" den Beschluss nachvollziehen kann, weiß ich noch nicht. Der Fragen sind halt leider viele und keine leichten.
Ich frage mich aber, warum selten darauf hingewiesen wird, dass die allermeisten Fälle, über die wir reden noch vor einigen Jahren gar nicht aufgetreten wären. Durch den medizinischen Fortschritt und unser Handeln in diesem Bereich schaffen wir häufig erst die fraglichen Probleme und Zustände. Wenn ich aber die Verantwortung für dies Dilemma habe, warum darf ich dann nicht die Verantwortung für deren Lösung auch selber übernehmen? Warum fragt keiner bei der Anwendung medizinischer Möglichkeiten, ob das denn alles gottgewollt sei? Wenn dann gesagt wird, dass das Leben jedes Argument für sich habe, dann muss man doch die Frage stellen dürfen, ob Leben nur ein physiologischer Begriff ist oder auch ein Qualitätsbegriff.