Lasst die Kinder in Ruhe!
Die Schulschließungen im Frühjahr waren zulässig, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Gilt das auch für die Zukunft?
Tim Wegner
01.12.2021

173 Tage. So lange blieben die Schulen von März 2020 bis Juni 2021 geschlossen, hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung ermittelt. Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht hatten dort um Auskunft gebeten. 173 Tage verpasste Treffen und Gespräche mit Freundinnen, versäumte Spiele mit Kumpeln auf dem Schulhof, fehlendes Wissen – das ist eine weitere Katastrophe inmitten der großen Corona-Katastrophe.

Tim Wegner

Nils Husmann

Nils Husmann ist Redakteur und interessiert sich besonders für die Themen Umwelt, Klimakrise und Energiewende. Er studierte Politikwissenschaft und Journalistik an der Uni Leipzig und in Växjö, Schweden. Nach dem Volontariat 2003 bis 2005 bei der "Leipziger Volkszeitung" kam er zu chrismon.

War das verfassungskonform? Über Schulschließungen urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Konkret – und das ist wichtig – ging es um den Zeitraum von Ende April bis Ende Juni, in der die sogenannte Bundesnotbremse regelte, wann Schulen für einen wirksameren Infektionsschutz zu schließen seien. Ja, die Schulschließungen waren verfassungskonform, urteilte der Erste Senat.

Die Wahl der Vergangenheitsform ist ein banaler, aber extrem wichtiger Teil des gestrigen Urteils. Denn natürlich steht die Frage im Raum: Sind Schulschließungen auch in Zukunft ein legitimes Mittel? Kommen Bund und Länder bei ihren nächsten Beratungen wieder in Versuchung, Kinder und Jugendliche in den Distanzunterricht zu schicken?

Wenn man ins Detail geht, lautet die Antwort: wohl kaum. So heben die Juristinnen und Juristen hervor, dass es damals – im Frühjahr – noch keinen ausreichenden Impfschutz für die Bevölkerung gegeben habe. Das ist heute anders. Alle Erwachsenen, die in Deutschland leben, hatten die Chance, sich impfen zu lassen. Ein Fünftel von ihnen hat diese Gelegenheit nicht genutzt. Dass die Pandemie wieder mit voller Wucht zuschlägt und das alles beherrschende Thema ist, liegt an der Delta-Variante. Aber auch an den Ungeimpften, die die Intensivbetten belegen und so das ohnehin erschöpfte Fachpersonal weiter auslaugen.

Erst alles andere - dann die Schulen

Zudem hob der Erste Senat hervor, dass die Corona-Maßnahmen in der Bundesnotbremse abgestuft waren. Während andere Einschränkungen (zum Beispiel eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr) schon ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 griffen, war für den vollständigen Verzicht von Präsenzunterricht ein Wert von 165 gesetzlich fixiert. Auf Gegenwart und Zukunft übertragen, heißt das: Erst muss alles andere streng geregelt oder gar geschlossen werden, ehe die Schulen dran sind. Und das dürfte konkret bedeuten: Strenge 2-G-Regeln, notfalls Kontaktbeschränkungen bei Erwachsenen. Aber kein Kind, kein Elternteil versteht, warum wenige Tage vor der Urteilsverkündung 50.000 Menschen in Köln in ein Fußballstadion gelassen werden, während erste Bundesländer bereits ankündigen, die Weihnachtsferien früher beginnen zu lassen – was nichts anderes ist als eine Schulschließung.

Das Bundesverfassungsgericht erkennt ausdrücklich an, wie sehr Kinder und Jugendliche unter den Schulschließungen gelitten haben. Sie heben in ihrem Urteil besonders die Jüngeren hervor. Dass eine flächendeckende Schließung von Grundschulen nicht sofort im Eilverfahren von Karlsruhe gekippt werden würde, scheint kaum vorstellbar. Zu bedenken ist für die Zukunft auch: Wie kann es sein, dass Nachbarländer die Schulen wesentlich länger offen hielten? Es wäre ungerecht, wenn hierzulande wieder die Kinder den Preis für die Schläfrigkeit und Fahrlässigkeit der Großen zahlten.

Booster für die Impfpflicht-Debatte

Das gestrige Urteil kann die Debatte über eine allgemeine Impfpflicht beflügeln: Das Verfassungsgericht definiert ein "Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung". Man kann daraus ein Signal der Richterinnen und Richter herauslesen, eine Impfpflicht nicht zu beanstanden, wenn das Ziel eines solchen Gesetzes darin besteht, das Recht der Kinder auf Bildung zu schützen.

Einen einfachen Weg aus der Misere haben die Verfassungsrichter gestern nicht gewiesen, ein paar Leitplanken sind nun aber doch gesetzt. Alte und neue Regierung sowie die Verantwortlichen in den Bundesländern dürfen sich nicht mehr gegenseitig in Politikverweigerung überbieten, sondern müssen gestalten, wie Präsenzunterricht in Pandemiezeiten zu gewährleisten ist. Gut so!

Dazu gehört, so ließ das Gericht erkennen, bessere Forschung über Infektionen in Schulen. Dass es dazu immer noch einer Aufforderung bedarf, ist ein weiterer Hinweis, dass die Politik die Interessen der Kinder zu wenig in den Blick nimmt.

 

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