Leipzig (epd). Zuchtbetriebe dürfen männliche Küken noch solange kurz nach dem Schlüpfen töten, bis geeignete Verfahren zur Geschlechtsbestimmung der Tiere im Ei entwickelt sind. Da dies "voraussichtlich in Kürze" der Fall sein werde, bleibe die bisherige Praxis bis dahin zulässig, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Tierschützer und Politiker kritisierten das Urteil. (Az: BVerwG 3C 28.16, BVerwG 3C 29.16)
Männliche Küken sind für die Fleisch- und Eierproduktion ungeeignet. In der EU wird es deshalb geduldet, dass sie innerhalb von 72 Stunden nach dem Schlüpfen geschreddert oder vergast werden.
Die Richter stellten fest, dass die Praxis des Tötens der Tiere "jahrzehntelang hingenommen" sei. Mit Blick auf das grundgesetzlich verankerte Staatsziel des Tierschutzes beruhe dies jedoch für sich betrachtet nicht mehr auf einem vernünftigem Grund. Belange des Tierschutzes wögen schwerer als wirtschaftliche Interessen der Brutbetriebe.
Da noch in der Entwicklung befindliche Verfahren das Töten aber voraussichtlich bald überflüssig machen werden, sei Brütereien eine vorherige Umstellung nicht zuzumuten, hieß es weiter. "Die Vermeidung einer solchen doppelten Umstellung ist unter diesen Voraussetzungen ein vernünftiger Grund für die vorübergehende Aufrechterhaltung der bisherigen Praxis", entschied das Gericht.
Klöckner: "Praxis muss so schnell wie möglich beendet werden"
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) wiederholte nach dem Urteil ihre Position, das Kükentöten sei ethisch nicht vertretbar. "Diese Praxis muss so schnell wie möglich beendet werden", sagte sie. Ihr Ministerium fördere mit gut acht Millionen Euro Verfahren und Initiativen, um das Massentöten überflüssig zu machen.
Grünen-Chef Robert Habeck bezeichnete das Urteil als "tierschutzpolitische Enttäuschung". "Natürlich muss man wirtschaftliche Interessen und Tierschutz abwägen", sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Aber ich meine, dass Kükenschreddern verboten werden muss." Zugleich forderte er eine Grundsatzdebatte über die Bedingungen der Tierhaltung in Deutschland.
Die Sprecherin für Tierschutz der Linksfraktion im Bundestag, Amira Mohamed Ali, sagte, sie sei fassungslos über das Urteil. Das millionenfache Töten von Küken wegen ein paar Cent Ersparnis pro Ei sei barbarisch und müsse enden, erklärte sie. Die Politikerin forderte ein Gebot zur Aufzucht männlicher Küken und die Umstellung auf Zweitnutzungsrassen - auf Hühner also, die sich sowohl zur Eier- als auch zur Fleischproduktion eignen.
Das Urteil sei falsch, kritisierte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). "Stattdessen wäre eine Entscheidung im Sinne einer verantwortungsvollen Tierhaltung wünschenswert gewesen", so der Verband. Die Politik sei aufgefordert, den Umbau der Tierhaltung auf Zweitnutzungshühner "endlich zu beginnen". Das Leiden und Sterben von Millionen Küken müsse enden.
Der Präsident des Zentralverbands der deutschen Geflügelwirtschaft, Friedrich-Otto Ripke, begrüßte das Urteil als "eine kluge Entscheidung, die der Realität gerecht wird". Das Urteil gebe der Wissenschaft Zeit, "die Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei erfolgreich zum Abschluss zu bringen", sagte Ripke.
Evangelische Kirche: Entwicklung von Alternativen vorantreiben
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erklärte, laut dem Urteil sei es nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar, "dem Leben eines männlichen Kükens jeden Eigenwert abzusprechen". Das müsse die zukünftige Rechtsprechung berücksichtigen, sagte ein Sprecher dem epd. Die Entwicklung von Alternativen zur millionenfachen Küken-Tötung müsse vorangetrieben werden.
Nordrhein-Westfalen hatte das Töten männlicher Küken 2013 untersagt, die Landkreise Paderborn und Gütersloh setzten die Verfügung um. Zwei Brütereien klagten, das Oberverwaltungsgericht Münster gab dem statt. Die hiergegen gerichtete Revision der Landkreise blieb nun ohne Erfolg.