Der Zentralrat der Juden in Deutschland und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben mit Empörung auf die Abweisung der Berufungsklage eines Israelis gegen Kuwait Airways durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main reagiert.
26.09.2018

Während der Zentralrat ein generelles Landeverbot für die Fluggesellschaft in Deutschland fordert, mahnt die Zentralstelle eine Stärkung des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes an. Das Gericht hatte am Dienstag geurteilt, die Weigerung der arabischen Fluglinie, einen israelischen Staatsbürger zu befördern, sei rechtlich nicht zu beanstanden (AZ 16 U 209/17).

Die Entscheidung stoße beim Zentralrat auf "komplettes Unverständnis", heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Dass Kuwait Airways weiterhin an seiner gegen Israelis gerichteten Praxis festhalten könne, öffne einer strukturellen Diskriminierung von Israelis durch eine staatliche Fluggesellschaft auf deutschem Boden Tür und Tor.

Antidiskriminierungsrecht derzeit zu eng gefasst

"Deutschland darf gegenüber diesem staatlichen Antisemitismus keine Toleranz üben," erklärte der Zentralratsvorsitzende Josef Schuster. Mit der von der Bundesregierung angenommenen Internationalen Antisemitismus-Definition sei dies nicht vereinbar. Gerichte in den USA und der Schweiz hätten entsprechende Fälle zugunsten der Kläger entschieden.

Die Antidiskriminierungsstelle erklärte, es sei nicht hinnehmbar, "dass ausgerechnet in Deutschland israelischen Bürgerinnen und Bürgern eine Flugreise verweigert werden kann". Das deutsche Antidiskriminierungsrecht sei derzeit zu eng gefasst, erklärte ihr kommissarischer Leiter Bernhard Franke. So werde eine Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit, anders als in anderen EU-Staaten, nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verboten. "Ich halte es darum für zwingend, über eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes nachzudenken, um künftig derartigen Fällen rechtlich wirkungsvoll entgegentreten zu können."

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