Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
epd-bild/Christine Suess-Demuth
Die Bauer Media Group ist im Rechtsstreit mit dem Bundesverband Presse-Grosso um dessen Konditionsverhandlungen endgültig gescheitert.
05.09.2018

Der Verlag hatte Anfang 2016 gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), welches das zentrale Verhandlungsmandat des Verbandes bestätigte, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt. Wie eine Sprecherin des Gerichts dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte, entschied dieses bereits im vergangenen Januar, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Der Beschluss sei ohne Begründung erfolgt. (AZ: 1 BvR 1157/16)

Der Bundesverband Presse-Grosso handelt für verlagsunabhängige und verlagsverbundene Großhändler einheitliche Preise und Konditionen aus. Die Vertriebsgesellschaft der Bauer Media Group wollte jedoch mit einzelnen Grossisten eigene Grosso-Konditionen festlegen. Der Bundesverband Presse-Grosso äußerte die Befürchtung, dass so kleine Verlage auf dem Markt nicht mehr mithalten können. Die Pressevielfalt sei damit in Gefahr.

Preise und Konditionen ausgehandelt

Die Vorinstanzen hatten Bauer recht gegeben. Das zentrale Verhandlungsmandat des Bundesverbandes Presse-Grosso sei nach EU-Recht eine unzulässige Kartellabsprache, urteilten das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Dem widersprach der BGH in seinem Urteil vom Oktober 2015 und berief sich auf eine Ausnahmevorschrift. Das EU-Kartellrecht sei demnach nicht anwendbar, "wenn Unternehmen mit einer Dienstleistung von allgemeinen wirtschaftlichem Interesse betraut sind" und Wettbewerbsvorschriften diese Aufgaben gefährden könnten. Hier habe der Gesetzgeber festgelegt, dass die Pressegrossisten einen flächendeckenden und diskriminierungsfreien Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften im Einzelhandel sicherstellen sollen. Diese Aufgabe werde jedoch gefährdet, wenn Verlage mit einzelnen Grossisten Preise und Konditionen aushandeln können.

Feste Preise für Einzelhändler

Nach zähen Verhandlungen einigten sich die großen Presseverlage und das Grosso im vergangenen Februar auf neue Handelsspannen im Vertrieb über eine Laufzeit von fünf Jahren. Die Verlage Bauer, Burda, Funke, Gruner + Jahr, Klambt, Spiegel und Axel Springer hatten zuvor eine Allianz gebildet, um ihre Verhandlungsposition zu stärken.

In Deutschland werden die rund 104.000 Verkaufsstellen des Einzelhandels ausschließlich durch den Großhandel mit Zeitungen und Zeitschriften beliefert. Die Presse-Grossisten, überwiegend mittelständische Betriebe, haben dabei in der Regel jeweils ein sogenanntes Grosso-Gebietsmonopol. Die Grossisten kaufen die Zeitungen und Zeitschriften von Verlagen und verkaufen sie zu festen Preisen an die Einzelhändler. Ihre Vergütung richtet sich nach Handelsspannen, die jeweils für mehrere Jahre vereinbart werden.

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