Quito (epd). Das Gericht sah die verfassungsmäßigen Rechte bezüglich der Gleichheit und Nichtdiskriminierung sowie das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren zum Erwerb der Staatsangehörigkeit verletzt, wie lokale Medien berichteten.
Das gleichgeschlechtliche Paar aus Großbritannien, das seit mehr als zehn Jahren in Ecuador lebt, wollte seine Tochter kurz nach der Geburt 2011 mit den Nachnamen beider Mütter beim Standesamt registrieren lassen. Dies lehnte die Behörde ab. Daraufhin zogen die Frauen vor Gericht.
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erlaubt
Vertreter der Schwulen- und Lesbenbewegung Ecuadors feierten den juristischen Sieg der Frauen und sahen darin einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Homo-Ehe. Auch Justizministerin Rosana Alvarado begrüßte die Entscheidung. "Das Verfassungsgericht erkennt an, dass das Wohl des Kindes in einem säkularen Staat nicht Gegenstand von Vorurteilen oder Stigmatisierung sein darf", schrieb sie auf Twitter. In Ecuador sind gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erlaubt, die Homo-Ehe mit dem Recht auf Adoption allerdings nicht.
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