Sie werde es als Frau zu etwas bringen, das hatte sich Sif Sigmarsdóttir fest vorgenommen. Heute ist die Kinderbuchautorin in England und Island bekannt. Inspiriert haben sie die Isländerinnen, die 1975 einen Tag streikten. Väter mussten ihre Kinder mit zur Arbeit nehmen – weder die Frauen daheim noch die Erzieherinnen arbeiteten.
Heute arbeiten 80 Prozent der Frauen in Island, viele machen Karriere – wie die Premierministerin, eine dreifache Mutter. Fast alle Männer nehmen Elternzeit. Der Abstand zwischen den Löhnen der Frauen und Männer ist so klein wie sonst nirgends – trotzdem gibt es ihn, den Gender Pay Gap. Damit macht ein neues Gesetz Schluss: Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeitern müssen bis 2020 nachweisen, dass sie geschlechtsneutral entlohnen, sonst setzt es Bußgelder.
In vielen Ländern gibt es zwar ein Recht auf gerechte Löhne, auch in Deutschland. Aber die Arbeitnehmerinnen müssen kompliziert beweisen, dass sie benachteiligt sind. Forscherinnen der Hans-Böckler-Stiftung und der Uni Duisburg-Essen haben den Gender Pay Gap – ähnlich wie in Island – Branche für Branche sichtbar gemacht. Frauen in Deutschland verdienen im Schnitt 20 Prozent weniger. Absicht unterstellt Projektleiterin Christina Klenner nicht: "Da schleichen sich althergebrachte Stereotype ein." Ähnlich wie in Island bewerten die Wissenschaftler Jobs danach, wie lange die Ausbildung dauert, wie viel Wissen, Erfahrung und Verantwortung ein Mensch braucht, um ihn ausüben zu können – und wie die körperlichen und geistigen Anforderungen sind. Ein Ergebnis: Pflegefachkräfte im Gesundheitswesen und IT-Fachleute leisten nach diesen Kriterien gleichwertige Arbeit.
Klenner wünscht sich ein verpflichtendes Prüfverfahren, um geschlechtsneutrale Löhne zu garantieren. "Der Staat sollte Berater stellen, wie es die Antidiskriminierungsstelle in kleinem Rahmen schon macht", sagt sie. Mehr Aufmerksamkeit sei auch deshalb wichtig, damit sogenannte Frauenarbeit wertgeschätzt wird.
Zwanzig Prozent?
Sie schreiben: "Frauen verdienen im Schnitt 20 % weniger." So formulieren auch Polemiker. 20% von was?
Es sollte auch Ihnen bekannt sein, daß dieser Prozentsatz die Frage, für welche Arbeit er gilt, außerachtläßt. Wenn Sie das nicht wissen, sollten Sie erst recht auf unqualifizierte Aussagen verzichten!
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Entspricht nicht der Realität
Wenn Frauen im Vergleich zu Männern für die gleiche Arbeit grundsätzlich schlechter bezahlt werden, müssten die Arbeitgeber dann nicht (gerade in der heutigen Zeit, in der Kostenersparnis solch eine große Rolle spielt und wo um jeden Prozentpunkt Lohnerhöhungen gekämpft wird ) nur noch Frauen einstellen? Warum sollten sie die teureren Männer einstellen, wenn sie doch die gleiche Leistung von billigeren Frauen haben könnten? Ein Unternehmer der dies erkannt hätte, könnte seine Waren/Dienstleistungen billiger anbieten, hätte mehr Gewinn und der Vorsprung vor der Konkurrenz wäre enorm.Die Unternehmer sind auf dem Gebiet der Gewinnmaximierung entweder plötzlich vollkommen blind, oder die Situation der Lohndiskriminierung besteht nicht.
Ebenso müßten die Arbeitgerichte von Klagen der Betroffenen überhäuft werden.
Außerdem:
Wie viele Personen leben vom Einkommen eines Mannes
und wie viele Personen leben vom Einkommen einer Frau?
„Frauen verdienen ja nicht weniger: bei gleicher Tätigkeit, gleicher Qualifikation und gleicher Berufserfahrung wird es sehr schwer nachzuweisen sein, dass es tatsächlich in nennenswertem Umfang (von Einzelfällen abgesehen) eine ungleiche Bezahlung gibt. … Ansonsten ist Lohndiskriminierung auch heute schon bei uns verboten. Und jede Frau hat die besten Chancen, eine Klage zu gewinnen, wenn es eine ungleiche Bezahlung bei sonst gleichen Voraussetzungen gibt.“
(Renate Schmidt im Tagesschau-Chat am 3.6.2003)
Der für Arbeit und Gleichstellung zuständige EU-Kommissar Vladimir Spidla in seiner Bilanz:
„Direkte Lohndiskriminierung’, also ungleicher Lohn für gleiche Arbeit sei in der EU fast ganz verschwunden.“
Gerne wird “vergessen” das Statistische Bundesamt korrekt zu zitieren.
In der Pressemitteilung 094/17 v. 14.03.2017 heißt es z.B.:
“Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der bereinigte Gender Pay Gap möglicherweise geringer ausgefallen wäre, wenn weitere lohnrelevante Einflussfaktoren für die statistischen Analysen zur Verfügung gestanden hätten. So lagen beispielsweise zu den familienbedingten Erwerbsunterbrechungen keine Informationen vor.”
"Berechnungen zum Gender Pay Gap wurden aber auch schon auf Basis des Sozioökonomischen Panels (SOEP) durchgeführt, in dem entsprechende Faktoren enthalten sind. Der bereinigte Gender Pay Gap reduziert sich dann auf etwa 2 %. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es sich bei den 6 % oder 2 % um den unerklärten Rest handelt und nicht automatisch um eine geschlechtsspezifische Benachteiligung! ..."
Nachlesen z. B. Bei:
Boll und Leppin (2015): Die geschlechtsspezifische Lohnlücke in Deutschland: Umfang, Ursachen und Interpretation. In: Wirtschaftsdienst 95 (4), S. 249–254.
Equal Pay
Logib-D spürt Einkommensunterschiede auf
Im Rahmen des vom Bundesfamilienministeriums initiierten Projektes Logib-D haben die Hamburger Beratungsunternehmen Baumgartner & Partner und PersonalMarkt bei den ersten Unternehmen eine Analyse der Daten durchgeführt. Die Analysen zeigen, dass die Lohnlücke unter Berücksichtigung aller gehaltsrelevanter Faktoren von über 20 Prozent auf unter 10 Prozent schrumpft.
Das Beratungspaket wird für 200 Unternehmen vom Bundesfamilienministerium kostenfrei zur Verfügung gestellt. Unternehmen können sich bis Ende 2012 für Logib-D bewerben. Das Beratungspaket wird für 200 Unternehmen vom Bundesfamilienministerium kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Logib-D berechnet den absoluten und den um personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale „bereinigten“ Entgeltunterschied zwischen Frauen und Männern. Letzterer ermittelt den prozentualen Gehaltsunterschied, der sich bei gleicher Anzahl an Ausbildungs- beziehungsweise Dienstjahren und gleicher (potenzieller) Berufserfahrung sowie gleichem Anforderungsniveau und gleicher Hierarchieebene ergeben würde.
Die Datenanalyse bei den ersten Betrieben hat gezeigt, dass die absolute Lohnlücke zwischen 20 und weit mehr als 30 Prozent liegt – wenn die Arbeitsverhältnisse lediglich auf dieselbe Wochenstundenzahl hochgerechnet und keine weiteren Faktoren berücksichtigt werden. Die Lohnlücke schrumpft allerdings sofort, wenn darüber hinaus wichtige Faktoren wie Ausbildung, Alter, Art und Schwierigkeit des Jobs sowie die Einordnung der Stelle in die Hierarchie des Unternehmens berücksichtigt werden. Dann liegt sie sogar häufig nur noch bei fünf Prozent.
„Logib-D ist vor allem in Verbindung mit der professionellen Datenanalyse ein hervorragendes Instrument, um Transparenz beim Lohngefüge in den Betrieben herzustellen", sagt Tim Böger, Geschäftsführer von PersonalMarkt. Logib-D hilft Personalverantwortlichen, die Ursachen von unterschiedlicher Bezahlung zu identifizieren und betriebliche Lösungen für eine faire Vergütung zu entwickeln.
http://www.career-women.org/logib-d-einkommensunterschiede-bundesfamilienministerium-unternehmen-_id1292.html
Angesicht dieser Fakten entspricht die von Frau Oberpriller verbreiteten Behauptung das "Frauen 20% weniger verdienen würden" nicht der Realität.
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