Washington (epd). Die Restriktionen könnten zunächst in Kraft treten, erklärte das Gericht am Montag (Ortszeit). Gerichte niedererer Instanzen hatten mehrfach die Einreisebestimmungen Trumps blockiert. An zwei Bundesberufungsgerichten laufen dazu noch Verfahren. Erst wenn diese entschieden sind, will das Oberste Gericht ein endgültiges Urteil über die Rechtmäßigkeit des Einreiseverbots fällen.
Iran, Jemen, Libyen, Syrien, Somalia, Tschad
Trumps Maßnahmen betreffen Menschen aus dem Iran, dem Jemen, Libyen, Syrien, Somalia und dem Tschad. Der Präsident hatte die Restriktionen im September erlassen und sie als unverzichtbare Schutzmaßnahme gegen Terrorismus bezeichnet. Auch für Bürger aus Nordkorea und Venezuela hatte der Präsident Beschränkungen verfügt, die nun zunächst in Kraft treten.
Trumps Pressesprecher Hogan Gidley erklärte am Montag, das Weiße Haus sei "nicht überrascht" über die Entscheidung des Obersten Gerichtes. Die Maßnahmen des Präsidenten seien "gesetzeskonform und unerlässlich zum Schutz unseres Heimatlandes".
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