Henri ist elf, er geht in die vierte Klasse. Nach der Grundschule soll er, so der Wille seiner Eltern, Gymnasium oder Realschule in Walldorf, Baden-Württemberg, besuchen – wie bisher mit einem Sonderpädagogen an seiner Seite. Henri hat das Downsyndrom. Seine Freunde wechselten auf diese beiden Schulen, sagen Henris Eltern. Zwar werde er weder Abitur noch Hauptschul- abschluss ablegen, doch davon, dabei zu sein, hänge sein Glück ab.
Vor fünf Jahren trat die UN-Behindertenrechts- konvention in Kraft. Demnach sollen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden, und darauf berufen sich Henris Eltern. Beide Schulen lehnen ab, den Jungen aufzunehmen – sie hätten keine Erfahrung mit geistig behinderten Kindern. Dem folgt der baden-württembergische Kultusminister Andreas Stoch: Der Junge solle auf eine Werkrealschule oder Gemeinschaftsschule gehen. Warum solle er dorthin, wo er nicht willkommen sei?
Das ist kein gutes Signal. Es bedeutet: Wenn eine Schule sich nur genug wehrt, muss Inklusion woanders stattfinden. Die meisten Bundesländer hinken dem Vorhaben hinterher: Nur 28 Prozent der 500 000 Kinder mit besonderem Förderbedarf besuchen Regelschulen. Es muss sich viel verändern, damit möglichst viele behinderte Kinder einbezogen werden. Dazu fehlt das Geld, sagen die einen. Es fehlt der Wille, sagen die anderen. Natürlich kann man nicht jeden Elternschulwunsch berücksichtigen, natürlich muss für jedes Kind eine Einzelentscheidung getroffen werden, wie es am besten gefördert werden kann. Aber man kann auch couragiert sein und es versuchen. Ab 2015 sollen alle Schulen und alle Schularten in Baden-Württemberg ohnehin ein inklusives Angebot vorlegen.
Foto: Anspach/dpa/Picture-Alliance
Und Henri?
Gymnasiast mit Downsydnrom - man kann es doch mal versuchen!
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