Maren Amini
Keine Streiks in der Wohlfahrtspflege!
Keine Streiks in der Wohlfahrtspflege! Ein Personalchef aus dem Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland begründet, warum er am kirchlichen Streikverbot festhalten will.
24.04.2014

Fast eine Million Menschen arbeiten bei Diakonie und Caritas in gemeinnützigen Organisationen und betreuen, beraten, pflegen und heilen Menschen. Sie engagieren sich täglich, im Winter wie im Sommer, 365 Tage im Jahr und an allen Tagen rund um die Uhr.

Die Wohlfahrtsverbände und ihre Mitglieder, die freien Träger, müssen als Arbeitgeber in doppelter Weise auf die demografischen Veränderungen reagieren. Sie müssen Nachwuchs gewinnen – junge Ärztinnen, Kranken- und Altenpfleger, Therapeutinnen und Erzieher – und an sich binden, etwa mit familienfreundlichen und altersgerechten Arbeitsstrukturen. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen ans Gesundheitswesen. So steigen die Ansprüche in der Altenpflege und in vielen anderen sozialen Aufgabenbereichen.

Wie soll die Gesellschaft damit umgehen, dass einerseits die Erwerbsbevölkerung abnimmt, andererseits immer mehr Leistungen erwartet werden? Eine Antwort auf diese Frage hat die Sozial­politik bereits vor annähernd 20 Jahren gegeben und den sogenannten Wettbewerb in der Sozialbranche ausgerufen. Er soll wie eine Kostenbremse wirken, einige Dienstleister im Sozialwesen unterbieten sich gegenseitig. Die Folge: ein ungeheurer Druck auf die Löhne und hinsichtlich der Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter.

Mitten in diesem Wandel kommt weiterer Streit hinzu. Es geht um die Fragen, ob denn in Diakonie und Caritas Arbeitskämpfe zulässig sind – und ob der Dritte Weg überhaupt noch zeitgemäß ist. Beim Dritten Weg entscheiden pari­tätisch besetzte Kommissionen von Arbeit­gebern und -nehmern gemeinsam und mehrheitlich über Arbeitsvertragsricht­linien und Vergütung. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet ein unparteiischer Schlichter. Streik ist nicht erlaubt, Meinungsäußerung und Engagement sind möglich und erwünscht.

Arbeitskampf passt nicht in dieses System der gemeinnützigen Daseinsfürsorge. Er war immer ein Kampfmittel von Menschen gegen Kapitalinteressen, und umgekehrt soll er helfen, Gewinne gerechter zu verteilen, bevor sie in schwarzen Aktenkoffern oder auf an­deren mehr oder weniger nachvollziehbaren ­Wegen bei den Kapitalgebern ankommen. Doch gewinnorientiert sollte gerade die Wohlfahrtspflege nicht sein. Die Träger von Kirche und Diakonie sind daher gemeinnützig.

Noch immer arbeiten Menschen bei Dia­konie und Caritas, weil sie dem Nächs­ten dienen wollen. Inzwischen handeln aus dieser Motivation sogar wieder mehr Mitarbeiter. Würde jedoch ein Krankenhausbetrieb auch nur wenige Tage durch Streik lahmgelegt, müssten die Arbeit­geber ­reagieren, da dringend nötige Erlöse schnell einbrechen. Die klassische Folge eines Streiks: Arbeitgeber müssten aussperren, um den Betrieb vor den Folgen des Streiks zu schützen. Dann aber würden alle Mitarbeiter von der Arbeit ausgesperrt, auch diejenigen, die ihren Dienst aus Überzeugung weiter verrichten möchten. So weit darf es nicht kommen: Tätiger Nächstenliebe darf sich so niemand in den Weg stellen.

In einzelnen diakonischen Landesverbänden sind Verdi und Ärztegewerkschaft Sozialpartner. Umso wichtiger ist es, auch die Stärken des Dritten Weges herauszustellen. Stärken, die Diakonie und Caritas übrigens auch gegenüber anderen Wohlfahrtsverbänden wie Rotem Kreuz und Arbeiterwohlfahrt haben.

Die erste Stärke: Im Wandel hin zu mehr Wettbewerb bieten gerade die Kirchen auffällig viele tariflich geregelte Beschäftigungsverhältnisse. Bei über 90 Prozent der Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas sind die Beschäftigungsbedingungen in Arbeitsvertragsrichtlinien geregelt. Insgesamt liegt die Tarifbindung in Deutschland bei 53 Prozent der Beschäftigten im Westen und 36 Prozent im Osten. Vor allem da, wo liberalisiert und auf mehr Wettbewerb gesetzt wird, leiden häufig die tariflichen Beschäftigungsverhältnisse. Seit zum Beispiel im Personennahverkehr private Anbieter den kommunalen Verkehrsbetrieben Konkurrenz machen, nimmt die Zahl der Arbeitsverhältnisse ohne Tarifbindung drastisch zu. Ebenso im Lebensmitteleinzelhandel: Gehörte es früher zum guten Ton, dass Kaufleute einem Handelsverband angehörten, verlassen heute – in der Zeit der großen Discounter – viele Unternehmen die Tarifbindung. Gewerkschafter verlieren so ihr Gegenüber, und sie verlieren Mitglieder unter den Angestellten.

Die zweite Stärke: Verhandlungsergebnisse von diakonischen Dienstgebern und Mitarbeiterseite nehmen Rücksicht auf fachliche und regionale Besonderheiten. Nur in wenigen Wirtschaftszweigen ist es gelungen, Krisenzeiten mit betrieblichen Bündnissen und einer gehörigen Portion Pragmatismus zu überwinden. Metall­industrie und IG Metall haben dies in den vergangenen 30 Jahren geschafft. So viel Pragmatismus fehlt meistens – im Dritten Weg hat er sich bewährt. Auch hier gerät das Tarifsystem unter Druck. Zum Beispiel in der Altenhilfe. Die öffentliche Hand hat sich weitgehend zurückgezogen: Sie hat nur noch einen Marktanteil von vier Prozent. Entsprechend selten sind auch hier Tarifver­träge für den öffentlichen Dienst (TVöD). Stattdessen machen sich private, gewinn­orientierte (und eben nicht gemeinnützige) Betreiber von Pflegeheimen und Wohnanlagen sowie mobile Altenpflege­teams breit. Sie haben inzwischen in einigen Bundesländern 50 Prozent Markt­anteil erreicht. Ihre Angestellten arbeiten oft ganz ohne Tarifvertrag. Gewerkschaften sind hier nicht aktiv. Diese Anbieter liefern sich seit Jahren einen ruinösen Lohnkostenwettbewerb – zulasten der Mitarbeiter von Diakonie und Caritas. Im Bereich der Kirchen gibt es nur eine Chance, die tariflichen Löhne aufrechtzuerhalten: Die Kollegen müssen in gleicher Zeit noch mehr leisten. Wo das nicht geschieht, gerät man wirtschaftlich ins Minus oder zehrt womöglich das Vermögen auf, bis Träger ganz zum Rückzug aus der Altenhilfe gezwungen sind. Hier wird ein gesetzlicher Pflegemindestlohn weitaus wirksamer sein als ein eben nicht für alle geltender „Tarif­vertrag Soziales“, aus-ge­handelt etwa von Verdi und Arbeitgebern. Einem Pflegemindestlohn könnte sich kein Arbeitgeber entziehen. Und die Kostenträger (also Staat und Versicherungen) würden endlich für die wahren Kosten in der Altenhilfe
aufkommen. Die Arbeitsrechtlichen Kom-missionen von Diakonie und Caritas werden nun diesen Mindestlohn in der Pflegekommission mit aushandeln. Das zuständige Gremium hat seine Arbeit gerade aufgenommen.

Die dritte Stärke: Die Verhandlungs­ergebnisse von kirchlichen Dienstgebern und Mitarbeiterseite können sich sehen lassen. Die Zeitschrift „Wohlfahrt intern“, sonst kaum arbeitgeber- noch ­kirchenfreundlich, attestiert Diakonie und Caritas überwiegend mitarbeiterfreundlichere, höhere Vergütungen als in den von den Gewerkschaften ausgehandelten Tarifen. Und das hat folgenden guten Grund:

Die Vierte Stärke: Den Vertretern der Dienstnehmer gelingt es immer wieder, ihre Interessen in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen durch­zusetzen. Zwar ist das Mitarbeitervertretungsgesetz anders als das Betriebsverfassungsgesetz. Aber in der Praxis wirken sich die Unterschiede häufig zugunsten der Mitbestimmungsorgane aus. Die Behauptung, es gebe keine Mitbestimmung in der Diakonie, ist also falsch.
Auch das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen wird in Fragen des Arbeitsrechts kritisiert. Ende 2012 hat das Bundesarbeitsgericht dieses Recht bestätigt, aus gutem Grund. Im Übrigen, auch wer für eine Gewerkschaft arbeitet, ist in seinem Streikrecht eingeschränkt – er muss für seine Interessen einen eigenen Verband gründen. Solche Verbände gibt es im kirchlichen Bereich seit Jahrzehnten.

Gewerkschaften und Kirchen sind keine Gegner per se. Wenn es da­rum geht, einen ordent­­li­chen Mindestlohn in der Pflege­kommission zu er­­streiten, wenn beide die Gesetzes­vorhaben der schwarz-­ro­ten Koalition mitgestalten werden, sollte sich ihr Verhältnis wahrnehmbar entspannen können.

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