Berlin (epd). Die Journalistin legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in ihrem Fall ein, wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Klägerin unterstützt und berät, am Freitag in Berlin mitteilte. Zudem habe sie eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, da das Landesarbeitgericht die Revision nur bezüglich des neuen Entgelttransparenzgesetzes zugelassen hatte. (Az. 16 Sa 983/18)
Die Klägerin Birte Meier ist feste freie Mitarbeiterin des ZDF-Politmagazins "Frontal 21". Sie war vor Gericht gezogen, nachdem sie den Eindruck gewonnen hatte, dass sie bei gleicher Arbeitsleistung erheblich weniger verdiene als ihre ebenfalls als feste freie Mitarbeiter beschäftigten männlichen Kollegen. Diese hatten zudem zum Teil weniger Berufserfahrungen und waren kürzere Zeit beim ZDF beschäftigt.
In zweiter Instanz gescheitert
Im Februar dieses Jahres war die Reporterin mit ihrer Klage in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gescheitert. Die Richterin urteilte, es gebe keine ausreichenden Beweise dafür, dass die Klägerin aufgrund ihres Geschlechts weniger Geld erhielt als männliche Kollegen. Das Landesarbeitsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom Februar 2017. Bereits in erster Instanz hatte das Gericht entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Lohndiskriminierung nicht gegeben seien. Begründet wurde die Ablehnung damals unter anderem damit, dass die Klägerin sich nicht mit Festangestellten oder Mitarbeitern in anderen Tarifverträgen vergleichen könne.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, in denen es um Grund- und Menschenrechte geht. Zudem setzt sie sich nach eigenen Angaben gegen Diskriminierung ein.
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