Euskirchen (epd). Bei den Vorfällen handelt es sich um Vorkommnisse aus den 1990er Jahren, die im Jahr 2010 durch die Betroffenen bei der Kriminalpolizei angezeigt worden waren, wie das Generalvikariat des Erzbistums Köln am Freitag mitteilte. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden jedoch später eingestellt. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe.
Aufarbeitung möglicher Altfälle
Im Zuge der kircheninternen Aufarbeitung der sogenannten möglichen Altfälle sei der Euskirchener Fall zunächst intern noch einmal untersucht worden, hieß es. Eine in Auftrag gegebene Untersuchung habe ergeben, dass die Vorwürfe schon im Jahr 2010 der Glaubenskongregation hätten gemeldet werden müssen.
Aufgrund dieser neuen Prüfungsergebnisse hat Erzbischof Woelki angeordnet, den Fall an die Glaubenskongregation in Rom zu melden. Gemäß dem Kirchenrecht und den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz folgt daraus die Beurlaubung. Bei der unabhängigen Untersuchung aller Personalakten solle auch überprüft werden, warum im Jahr 2010 die Meldung unterblieb, hieß es.