Berlin (epd). Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beschäftige sich mit dem Podcast "Die Kanzlerin direkt" und dem Format "Live aus dem Kanzleramt", wie Medienanstalten-Sprecher Sven Petersen dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag in Berlin sagte. Zunächst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) darüber berichtet. Die Medienaufsicht prüfe zudem weitere Angebote staatlicher Öffentlichkeitsarbeit wie auch Parlaments- und Parteienfernsehen, sagte Petersen dem epd.
Die Video-Angebote der Bundeskanzlerin waren in dieser Woche in die Kritik geraten. Das Nachrichtenportal "Buzzfeed" hatte in Zweifel gezogen, dass es sich dabei lediglich um Öffentlichkeitsarbeit handle. Vielmehr könne insbesondere der Podcast "Die Kanzlerin direkt" auch unter den Rundfunkstaatsvertrag fallen. Der Staat darf in Deutschland jedoch keinen Rundfunk veranstalten - das Angebot wäre damit rechtswidrig. Die Bundesregierung hatte die Kritik zurückgewiesen.
Live-Videochat von Merkel
Die Medienanstalten würden nun mit den Anbietern der Streams von Bundesregierung und Parteien das Gespräch suchen, sagte Medienanstalten-Sprecher Petersen. Für September sei ein Positionspapier in der Sache geplant. Die Medienanstalten hatten sich bereits mehrfach mit Streaming-Angeboten der Bundesregierung befasst. Im Jahr 2013 hatte die ZAK entschieden, dass ein Live-Videochat von Merkel über das Programm Google Hangout nicht als Rundfunk einzustufen sei.
Ob ein Video-Angebot im Netz eine Rundfunklizenz benötigt, muss von der Medienaufsicht im Einzelfall geprüft werden. Die Medienanstalten gehen seit einiger Zeit verstärkt gegen Streaming-Anbieter ohne Rundfunklizenz vor. So hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) die "Bild"-Zeitung im Mai aufgefordert, für drei Livestreams eine Rundfunklizenz zu beantragen. "Bild" wehrt sich dagegen mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Das Gericht hat darüber noch nicht entschieden, wie ein Gerichtssprecher dem epd am Freitag sagte.