Hannover (epd). Das Plenum stimmte am Mittwoch mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und CDU für eine Ergänzung des Paragrafen 58 des Schulgesetzes. Demnach wird Schülerinnen und Schülern ganz allgemein die Pflicht auferlegt, alles zu unterlassen, "was den ordnungsgemäßen Schulbetrieb unmöglich macht". Darunter ist auch eine Verschleierung zu verstehen, selbst wenn davon in dem Gesetzestext nicht mehr direkt die Rede ist.
Dtib: Zwang verstärkt Protesthaltung
Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) bezeichnete die Änderung dennoch als "klare und praxisnahe Rechtsgrundlage für den Umgang mit Verschleierungen an Schulen". Die CDU kündigte an, weiter daran zu arbeiten, ein Verhüllungsverbot in allen öffentlichen Gebäuden von Land und Kommunen gesetzlich zu verankern. Die niedersächsischen Islamverbände Ditib und Schura hatten das Verbot bereits vor der Landtagssitzung als populistisch und kontraproduktiv kritisiert. Mit Zwang würde eine Protesthaltung allenfalls weiter verstärkt.
Über Jahre vollverschleiert im Unterricht
Im vergangenen Jahr hatten in Niedersachsen mehrere Schülerinnen, die im Unterricht einen Gesichtsschleier (Nikab) trugen, die Politik beschäftigt. Für kontroverse Diskussionen sorgte insbesondere der Fall eines Mädchens in Belm bei Osnabrück, das über Jahre vollverschleiert im Unterricht erschien. Die Schule und das Ministerium hatten dies geduldet. Versuche, die junge Frau zum Ablegen des Gesichtsschleiers zu bewegen, schlugen fehl. Die Schülerin hat inzwischen ihren Realschul-Abschluss abgelegt und die Schule verlassen.
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