Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der bayerische am 26.01.2015 in Muenchen.
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Eine Praxis des Grauens
Es gibt keine Rechtfertigung für die Todesstrafe. Und dennoch lässt sogar „Gottes eigenes Land“ Menschen hinrichten
Thomas Meyer/Ostkreuz
02.07.2015

Das saudi-arabische Sozialministerium suchte acht neue Mitarbeiter. Was in der Weltpresse Aufsehen erregte, war die Beschreibung ihrer zukünftigen Tätigkeit. „Die Todesstrafe vollstrecken und die ­Strafe für Diebstahl“ – war zu lesen. Worum es konkret ging: die Enthauptung verurteilter Straftäter und die Amputation von Gliedmaßen.

Wer solche Berichte hierzulande liest, den schauert es. Die Todesstrafe ist abgeschafft, so steht es in Artikel 102 unseres Grundgesetzes. Zehntausende Todesurteile in der Zeit des Nationalsozialismus haben sich in unser gesellschaftliches Gedächtnis eingegraben. Eine jahrhundertelange Lerngeschichte hat in dieser klaren Norm des Grundgesetzes ihren Ausdruck gefunden.

Die meisten von uns spüren, unabhängig von ihrem Glauben oder ihrer Weltanschauung, intuitiv eine Abscheu gegenüber solch drastischen körperlichen Strafen. Und sie empfinden Unbehagen oder sogar Empörung, wenn Länder wie Saudi-Arabien, für die Todesstrafe und Verstümmelung zur juristischen Normalität gehören, von unseren westlichen Ländern als lukrative Wirtschaftspartner umworben werden. Dass die ultrakonservative wahhabitische Lesart des Islam, nach der das Königreich Saudi-Arabien regiert wird und die solche barbarischen Strafen vorsieht, unseren Humanitäts­standards widerspricht, bezweifeln selbst die nicht, die sich aufgrund von politischen oder wirtschaftlichen Interessen mit ihr zu arrangieren versuchen.

Jedes Jahr veröffentlicht Amnesty Inter­national eine Liste der Länder, in denen die Todesstrafe verhängt und ausgeführt wird. Sie macht mich jedes Mal fassungslos, auch wenn die Zahlen in manchen ­Ländern leicht sinken mögen. Unter den fünf Ländern mit den meisten Hinrichtungen befinden sich 2014 China mit geschätzten mehreren Tausend, Iran mit über 289, Saudi-Arabien mit über 90, Irak mit über 61 und die USA mit 35. Ja, die USA! „God’s own country“, ein Land, das trotz der Trennung von Staat und Kirche seine christliche Prägung immer besonders betont hat.

Verurteilte erweisen sich mitunter als unschuldig - leider oft erst nach der Hinrichtung

Es gibt keine Rechtfertigung für die ­Todesstrafe – jedenfalls nicht auf der Basis heutiger christlicher Ethik. Rachegedanken scheiden aus. So sehr die damit verbundenen Gefühle bei den Angehörigen der Opfer schlimmster Gewalt nachvollziehbar sein können, der Staat darf sich von solchen Gefühlen nie leiten lassen. Nicht, wenn er sich dem Schutz der Menschenwürde verpflichtet weiß. Die Menschenwürde gilt immer und überall. Dass der Mensch geschaffen ist zum Bilde Gottes, gilt selbst dann noch, wenn sein Verhalten nichts mehr davon verrät.

###autor### Das einzig ethisch erwägenswerte Argument für die Anwendung von Gewalt gegen Menschen wäre, dass nur dadurch noch schlimmeres Leid verhindert werden könnte. Dass das auf Straftäter zutrifft, die in Hochsicherheitszellen gefangen gehalten werden, wird niemand behaupten können. Und dass von der Todesstrafe ein Abschreckungseffekt ausgeht, ist zwar oft behauptet, nie aber belegt worden. Hin­gegen kennen wir eine Fülle von Fällen, in denen sich zum Tode Verurteilte als unschuldig erwiesen haben. Leider oft erst nach der Hinrichtung.

In den USA drängen immer mehr ­Menschen darauf, die Todesstrafe abzuschaffen. Das republikanisch dominierte Parlament des US-Bundesstaats Nebraska hat diesen Schritt vor wenigen Wochen ­getan. Viele von denen, die für die Abschaffung gestimmt haben, begründeten dies mit ihrem Glauben. Manchmal hilft der Glaube der Menschlichkeit tatsächlich zum Sieg.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

in chrismon 07/2015 vertritt Bedford-Strohm die Auffassung, die Todesstrafe sei unethisch, für sie gebe es keine Rechtfertigung. Kann er mir die Frage beantworten, ob er das nach 1945 so auch für Hitler, Himmler, KZ-Kommandanten usw. gesehen hätte? Nach seiner Auffassung hätten die Genannten also nur zu Freiheitsstrafen verurteilt werden dürfen. Im Gefängnis hätten sie sich nach allen Erfahrungen gut geführt. Nach heutiger Rechtslage hätten sie deshalb nach etwa 20 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden müssen. Gerecht, ethisch richtig?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Coeppicus

Antwort auf von Leserbrief

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Ich verstehe nicht so recht, was genau das Datum einen Unterschied macht. Woher soll ein Individuum, ein Staat, ein Ministerium oder eine andere kollektive Größe die Beendigung eines menschlichen Lebens rechtfertigen? Rache?
Es mag Zeiten gegeben haben, in denen wurde das nicht (auch nicht von Theologie und Kirche) hinterfragt und man hielt Hinrichtungen für ein rechtes Mittel um Angriffe auf ein Gemeinwesen zu vergelten. Heute ist man da eben einen Schritt weiter. Auch die dunkelsten Gestalten der deutschen Geschichte waren Menschen - wenn sie sich auch wie Unmenschen verhielten.
In einem Rechtsstaat, der auch immer die Möglichkeit der Revision juristischer Urteile ermöglichen muss, kann eine Todesstrafe (egal für welche Unmenschen auch immer!) a priori nicht bestehen - und wenn, dann stellt sie den Rechtsstaat in Frage.
Gegen Unmenschen unmenschlich zu handeln bestätigt nur ihr eigenes Tun! Gut, dass eine vielzahl ethischer Entwürfe christlicher Theologie das inzwischen aufgenommen haben - wenn auch z.T. erst sehr spät!

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.... speziell in den USA.

Bezüglich der Strafe an sich ist ihm uneingeschränkt zuzustimmen. Jedoch: Etwas christliche Demut in Form von Selbstkritik stünde ihm gut. Seine weltfremden Ausführungen können nicht unkommentiert bleiben.

Die Justiz ist in den USA alleinige Sache der Bundesstaaten, mithin die Todesstrafe, deshalb sollte sie auch einzeln betrachtet werden. In Michigan wurde sie 1846 abgeschafft, hingerichtet wurde in den sieben Jahren seit Staatsgründung niemand. Wisconsin, Maine, Minnesota folgten noch im 19. Jahrhundert.

Bayern, Herrn Bedford-Strohms Heimat und Arbeitsstätte, schaffte diesen Akt erst 1998. Und in Hessen steht die Todesstrafe bis heute im Artikel 21 in der Landesverfassung. Die letzte Hinrichtung in Westdeutschland fand 1949 statt, im Osten 1981.

Herr Bedford-Strohm sollte nicht mit Pauschalurteilen andere verunglimpfen, die an seinen guten moralischen Grundsätzen schon 150 Jahre länger festhalten als seine nächste Umgebung.

Mich irritiert weiterhin seine Ansicht, die Ablehnung der Todesstrafe wäre eine christliche Selbstverständlichkeit. Das sollte sie sein, richtig. Aber in der Realtität wurden im "Namen des Herrn" vermutlich mehr Menschen getötet als aus irgendwelchen anderen Beweggründen. Auch in den USA sind es ausgerechnet Staaten im streng christlichen Bible Belt, die besonders an der Todesstrafe festhalten, gerne mit der Begründung, der Täter habe sich an Gottes Schöpfung vergriffen. Texas, Missouri und Floria haben alleine vier von fünf Hinrichtungen zu verantworten.

Die Erwähnung christlicher Grundsätze wie Vergebung und Nächstenliebe geht nicht ohne den Hinweis, dass es immer wieder besonders von sich überzeugte Christen sind, die unter Hinweis auf Gott gegen diese Grundsätze verstoßen.

Anstatt auf andere herabzuschauen, sollte Herr Bedford-Strohm sich überlegen, warum seine Glaubensbrüder und -schwestern gegen die doch eigentlich gemeinsamen Grundsätze handeln. Als EKD-Ratsvorsitzender könnte er darüber hinaus auch vor der eigenen Haustür kehren und den Schandfleck in der Hessischen Verfassung zu tilgen versuchen.

Hochachtungsvoll,
Heinz Loschner

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Es ist in den USA vorwiegend der ev. Bibelgürtel, der sich idealisiert als strafender Gottseibeiuns versteht, die TeaParty favorisiert, die Schusswaffen behalten will und die Todesstrafe als menschlich anpreist. Die bei uns von der ev. Kirche betriebene Weltverbesserung (lt. neutralen Beobachtern war Stuttgart auch ein grün/religiöser Partei- und Gemeinschaftstag) sollte doch mal im erweiterten eigenen Hause mit der Friedfertigkeit beginnen und den Bibelgürtel aus der christlichen Gemeinschaft entfernen lassen. Das werden Sie nicht tun. Aber es ist ein typisches und lebensnahes (nicht nur in den USA!) Problem der ev. Kirche, mit ihrer Werte- und Glaubensbeliebigkeit. Und auch ein Beispiel dafür, zu was religiöse Idealisten, >Sektierer und >Phantasten doch so in der Lage sind.