Sabine O. aus Regensburg fragt:
"Unsere Nachbarin hat vier Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren. Und die brüllt sie täglich fürchterlich an. "Verdammt noch mal. Warum tut ihr das immer? Hört ihr nicht zu . . .? Was habt ihr schon wieder gemacht . . .? Ich tue alles für euch und ihr schafft es nicht mal . . ." Ständig müssen die Kinder aufräumen, das geht nicht schnell genug, dann brüllt sie wieder. Wir haben das Gefühl, sie ist überfordert. Sie will die Kinder nicht an ,Fremde‘ abgeben, also kein Hort, keine Babysitterin. Sie schlägt die Kinder nicht. Aber ich weiß, dass nicht nur Schlagen Gewalt ist. Nur: Wo ist die Grenze? Und was können wir tun? Wir wollen auch nicht als übernörgelige Nachbarn dastehen."
Stefanie Schardien antwortet:
Vermutlich lesen so manche Mütter und Väter Ihre Frage und denken verschämt bei sich: Himmel, sie könnte auch mich meinen . . . In vielen Familien geht es oft lauter zu, als sie es sich selbst wünschen. Explosionen und Wutanfälle hört man schließlich auch deutlicher als Streicheleinheiten. Aber richtig: Die Grenzen zur Gewalt sind fließend und von außen schwer erkennbar. Dass sich Ihr nachbarliches Bauchgefühl meldet, ist erst einmal weniger nörgelig – es geht Ihnen ja nicht um Ruhestörung – als ehrlich besorgt.
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Vor dem letzten Schritt, Polizei oder Jugendamt einzuschalten, können Sie einiges anderes versuchen: Zeigen Sie der Familie, dass Sie die Situation wahrnehmen. Sie können einerseits den Kindern signalisieren, dass Sie als Nachbarin ansprechbar sind, wenn es mal kracht. Mit der Mutter könnten Sie ein zufälliges Gespräch im Treppenhaus auf den hörbar (!) anstrengenden Alltag mit vier Kindern lenken und fragen, ob Sie die Familie irgendwie unterstützen können – ob mit Spielnachmittag oder Babysittersuche.
#Bei einer konkreten Eskalation hilft es auch, einfach anzuklingeln, um die Wut zu durchbrechen. Je nach Mut entweder unter einem Vorwand (Zucker, Waschmittel) oder ganz direkt: "Ich höre gerade, dass es euch nicht so gut geht und wollte einmal nach euch schauen."
Eine erste Version dieses Textes erschien am 26.01.2022.