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„Unfreiwillige Beratung, das ist doch ein Widerspruch in sich“, so etwa habe ich vor langer Zeit in der Debatte um den Schwangerschaftsabbruch argumentiert. Meinen Bedenken zum Trotz funktioniert diese Pflichtberatung seit Jahren relativ geräuschlos, über den Nutzen dieser Gespräche kann frei spekuliert werden.
Jetzt wird erneut eine Pflichtberatung zum Schutz des Lebens vorgeschlagen, diesmal geht es um den assistierten Suizid. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 mit Verweis auf die Autonomie des Menschen das bis dahin geltende gesetzliche Verbot einer geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung gekippt. Eine Gesetzgebung müsse das Recht umfassen, Hilfe Dritter beim Suizid in Anspruch zu nehmen. Dies zu regeln ist nun Aufgabe des Bundestags.
Pflicht und Autonomie passen nicht zusammen
Alle dazu bislang vorliegenden Gesetzesentwürfe enthalten den Vorschlag einer Pflichtberatung, um die Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches und die Freiheit von Zwang und Druck zu überprüfen. Und auch diesmal gibt es dagegen Protest. Zwang ist eben immer noch unschön und schwer mit Autonomie und Selbstbestimmung vereinbar.
Aber auch der Nutzen eines solchen Gesprächs steht wieder zur Debatte. Wie soll ein Beratungsgespräch zeigen, wie selbstbestimmt ein Sterbewunsch ist, welchen Einfluss die Angehörigen haben, wie groß das Leid durch änderbare Verhältnisse wie Einsamkeit und fehlende Pflege ist? Praktikabler Schutz vor Fremdbestimmung könne durch eine Beratung nicht erzielt werden, erklärt etwa Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz kurz und bündig.
Brysch schlägt daher vor, die jetzige Gesetzeslage einfach zu belassen, die geschäftsmäßig agierenden Sterbehilfevereinen keinerlei Einschränkungen unterwirft. Diese entscheiden dann selbst, wann sie wem beim Suizid helfen.
Man braucht Sterbehilfevereine nicht zu dämonisieren, um das problematisch zu finden. Den verlassenen Liebhaber, der sich ganz selbstbestimmt den Tod wünscht, würden wohl auch sie wieder nach Hause schicken. Aber wie sieht es aus mit der pflegebedürftigen Frau, die lieber sterben will als ihr geliebtes Häuschen für die Pflegekosten zu verkaufen? Als Gesellschaft sind wir bislang sehr vorsichtig, wenn es um Leben und Tod geht. Wir schützen Menschen vor sich selbst. Wir holen die Feuerwehr, wenn ein Mann vom Dach springen will.
Ich bleibe zaudernd
Es sind unvertraute riskante Wege, die wir nun mit einem gesetzlich geregelten Angebot zur Beihilfe bei der Selbsttötung gehen sollen.
Die vorgeschlagene Pflichtberatung wirkt da wie das erhoffte Allheilmittel gegen jegliche Bedenken. Doch auch aus meiner Sicht sind damit selbst noch so qualifizierte Berater*innen heillos überfordert. Eine Beratung kann - ähnlich wie beim § 218 - eine Entschleunigung der Entscheidungsfindung erreichen und für Informationen über Palliativmedizin sorgen. Aber es ist eine Illusion zu glauben, dass durch verpflichtende Gespräche die Autonomie einer Entscheidung erkannt und geschützt werden kann. Wir wissen ja oft selbst nicht genau, wie selbstbestimmt das ist, was wir gerade denken. Letztlich kann keine Beratung ausschließen, dass Rücksichtnahme, Wünsche anderer oder Erbschaftsfragen den Sterbewunsch bestimmen. Keine Beratung kann verhindern, dass Menschen sich nicht doch gründlich irren, wenn sie vom Leben nichts mehr erwarten.
Irrtumslosigkeit gelingt uns Menschen einfach nicht. Und so bin und bleibe ich weiterhin zutiefst zaudernd bei allen Gesetzesvorschlägen zum assistierten Suizid.